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  1. 64 S 385/91 - Zuweisungsentscheidung; Grundstücksveräußerung; Räumungsprozess
    Leitsatz: 1. Die Veräußerung des Grundstücks hat auf den Räumungsprozeß keinen Einfluß. Der bisherige Kläger und Eigentümer muß den Klageantrag jedoch dahin umstellen, daß Herausgabe an den neuen Eigentümer begehrt wird. 2. Die Zuweisung von Räumen in den neuen Bundesländern durch das für die Zuweisung zuständige Organ ersetzt nicht den notwendigen Abschluß des Mietvertrages zwischen dem Eigentümer bzw. Verwalter und demjenigen, dem die Räume zur eigenen Nutzung zugewiesen worden waren. 3. Allein daraus, daß der von der Zuweisung betroffene Eigentümer oder dessen Hausverwalter gegen die Zuweisungsentscheidung keine Beschwerde eingelegt hatten, kann nicht entnommen werden, daß diese zumindest einen Vorvertrag über die Vermietung der an den Dritten zugewiesen Räume schließen wollten.Dasselbe gilt für Mitwirkungshandlungen des Eigentümers oder des Verwalters an der Erfüllung von mit der Zuweisung verbundenen behördlichen Auflagen durch den eingewiesenen Mietinteressenten. 4. Ist nach der behördlichen Zuweisung der Räume an den Dritten kein Mietvertrag mit diesem zustande gekommen, hat dieser aber bereits die zugewiesenen Räume genutzt, so hat er Nutzungsersatz zu leisten. Dieser ist nach dem gesetzlich zulässigen Mietzins zu bemessen.
    LG Berlin
    03.04.1992
  2. 9 O 287/91 - Staatlicher Verwalter; Kreditaufnahme; Notgeschäftsführung; Hypothekenbewilligung; Baumaßnahme
    Leitsatz: 1. Zur Frage, ob der staatliche Verwalter bei der Kreditaufnahme für verwaltete Grundstücke Kreditnehmer geworden ist. 2. Bewilligung von Hypotheken im Wege der Notgeschäftsführung nur, wenn eine der Kreditaufnahme entsprechende Baumaßnahme durchgeführt wurde.
    LG Berlin
    15.10.1992
  3. 8. O. 508/91 - Abrechnungsanspruch; Aufbauhypothek; Aufbaugrundschuld; Beweislast; Darlegungslast; Grundstücksverwaltung
    Leitsatz: 1. Anspruch auf Abrechnung über ein - auf Grund privatrechtlichen Vertrages - verwaltetes Grundstück in den neuen Bundesländern. 2. Beweislast für die Verwendung eingetragener Aufbauhypotheken/Aufbaugrundschulden. 3. § 18 Abs. 3 Vermögensgesetz ist eng auszulegen; die Verwendung der Gelder bzw. die Baumaßnahmen sind im einzelnen darzulegen.
    LG Berlin
    06.03.1992
  4. 84 T 69/92 - Enteignung; Alteigentümererbe; Volkseigentum; Grundbuchberichtigung
    Leitsatz: Ist ein Ost-Berliner Grundstück durch eine Entschließung des Rates des Stadtbezirkes enteignet und in Volkseigentum überführt worden, so kann der Erbe des Alteigentümers selbst dann keine Berichtigung des Grundbuchs zu seinen Gunsten verlangen, wenn das Volkseigentum zur Zeit des Erbfalls nicht im Grundbuch verzeichnet war.
    LG Berlin
    06.11.1992
  5. 84 O. 145/91 - Unterlassungsanspruch; Verfügungsberechtigter; Restitutionsgrundstück; einstweilige Verfügung; Verfügungsgrund; Zivilrechtsweg; Treuhandverwaltung; Parteienvermögen; Antragsgegner
    Leitsatz: 1. Für einen Unterlassungsanspruch nach § 3 Abs. 3 VermG ist der Zivilrechtsweg gegeben. 2. Ein nach § 3 Abs. 3 VermG im Verfügungsverfahren geltend gemachter Unterlassungsanspruch ist nur dann zu versagen, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Restitutionsanspruch besteht. 3. Trotz Treuhandverwaltung nach § 20 b ParteienG-DDR bleibt Antragsgegner jedenfalls derjenige, in dessen Eigentum das streitbefangene Grundstück im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG steht und der damit neben einem Inhaber der Verfügungsmacht über den Vermögenswert Verfügungsberechtigter im Sinne von § 2 Abs. 3 VermG ist. 4. Zum Verfügungsgrund bei drohender Belastung des streitbefangenen Grundstücks.
    LG Berlin
    20.10.1992
  6. 84 O. 134/92 - Vorkaufsrecht; vermögensrechtliches Vorkaufsrecht; Vorkaufsfall; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Verkaufsgeschäfte, die vor Wirksamwerden des Vorkaufsrechts abgeschlossen waren, stellen später keinen Vorkaufsfall dar. Das gilt auch dann, wenn die zur Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts erforderliche Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung erst später erfolgt.
    LG Berlin
    08.12.1992
  7. 82 T 513/91 - Sachverständigenentschädigung; Kürzung wegen Kostenüberschreitung
    Leitsatz: Die Kürzung einer Sachverständigenentschädigung wegen eines Verstoßes gegen die vom Prozeßgericht aufgegebene Kostenobergrenze setzt weiter voraus, daß das Prozeßgericht - hätte der Sachverständige es von der Kostenüberschreitung unterrichtet - den erteilten Auftrag ganz zurückgenommen oder jedenfalls eingeschränkt hätte.
    LG Berlin
    26.02.1992
  8. 82 T 183/92 - Schönheitsreparaturen; Kostenvoranschlagskosten; Kostenfestsetzungsverfahren
    Leitsatz: Keine Geltendmachung der Kosten für den Kostenvoranschlag hinsichtlich nicht durchgeführter Schönheitsreparaturen im Kostenfestsetzungsverfahren.
    LG Berlin
    13.05.1992
  9. 67 T 8/92 - Räumungsfrist
    Leitsatz: Wird ein Räumungsanspruch darauf gestützt, daß der Mieter die Miete nicht zahlt, kann im Regelfall nur eine Räumungsfrist von etwa sechs Wochen gewährt werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn sichergestellt ist, daß der Vermieter hinsichtlich der laufenden zukünftigen Nutzungsentschädigung im vollen Umfang befriedigt wird.
    LG Berlin
    09.03.1992
  10. 67 T 22/92 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Zahlungsverzug; Heilungswirkung; Schonfrist; Sozialamt; Leistungshandlung; Erfüllungserfolg; Kostenentscheidung; Hauptsacheerledigung
    Leitsatz: 1. Eine wegen Zahlungsverzuges möglich gewesene fristlose Kündigung wird gemäß § 554 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht schon mit Vornahme der Erfüllungshandlung sondern erst bei Eintritt des Erfüllungserfolges ausgeschlossen. 2. Ebenso wird eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges gemäß § 554 Abs. 2 Nr. 1 BGB durch Ausgleich des rückständigen Mietzinses innerhalb der Schonfrist nicht schon mit Vornahme der Leistungshandlung sondern erst mit Eintritt des Erfüllungserfolges unwirksam. 3. Wenn ein die Hauptsache erledigendes Ereignis vor Klagezustellung eingetreten ist, ist auch bei vom Bekl. veranlaßter Klageeinreichung für die nach § 91 a ZPO zu treffende Kostenentscheidung zu berücksichtigen, inwieweit es nach Eintritt des erledigenden Ereignisses noch möglich und geboten war, den Fortgang des Verfahrens zumindest vorläufig zu verhindern.
    LG Berlin
    23.04.1992