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  1. V ZR 254/91 - Kleingartenanlage; Kündigung der mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge
    Leitsatz: a) Die mit dem früheren Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge können von dem Landkreis gekündigt werden. b) Auch nach Auflösung der mit dem Rat des Kreises abgeschlossenen Verträge kann ein Kleingartenverein die ihm von der LPG zur Errichtung einer Kleingartenanlage überlassenen Flächen vorläufig weiter nutzen und ausbauen.
    BGH
    17.12.1992
  2. V ZR 230/91 - Ausreiseverkauf durch staatlichenTreuhänder; Kaufvertragsmangel; Vorrang zivilrechtlicher Ansprüche bei Mängeln des Veräusserungsgeschäfts; Bindung der Rechtswegentscheidung im Berufungsrechtszug
    Leitsatz: a) Leidet ein Grundstückskaufvertrag, der auf staatlichen Druck zu dem Zwecke abgeschlossen worden ist, dem Verkäufer die Ausreise aus der DDR zu ermöglichen, an einem zusätzlichen Mangel, der bereits nach dem Recht der DDR zur Unwirksamkeit des Erwerbs geführt hätte (hier: Auftreten einer unzuständigen Stelle als staatlicher Treuhänder), so ist die Berufung auf diesen Mangel durch das Vermögensgesetz nicht ausgeschlossen. b) Die Bejahung des Rechtswegs bei Erlaß eines Sachurteils ist für das weitere Verfahren auch dann bindend, wenn sie, anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, erst im Berufungsrechtszug erfolgt.
    BGH
    12.11.1992
  3. V ZR 203/91 - Baulast; Grunddienstbarkeit für die Bebaubarkeit eines Grundstücks; Wegerecht
    Leitsatz: a) Zum Anspruch auf Bestellung einer Baulast aus dem durch eine deckungsgleiche Grunddienstbarkeit begründeten gesetzlichen Schuldverhältnis. b) Der Zweck einer Grunddienstbarkeit, die Bebaubarkeit eines Grundstücks sicherzustellen, kann sich auch aus Umständen außerhalb der Urkunden ergeben, die nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind. c) Im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung kann eine Baulastbestellung auch dann nicht zumutbar sein, wenn die für die Baugenehmigung erforderliche Erschließung des Grundstücks (hier: Wasserver- und -entsorgung) weder durch die Baulast noch auf andere Weise gesichert ist.
    BGH
    03.07.1992
  4. V ZR 118/91 - Wohnungseigentum; Gemeinschaftseigentum; Aktivlegitimation des Wohnungseigentümers für Schadensersatzanspruch
    Leitsatz: a) Ohne einen ermächtigenden Eigentümerbeschluß ist ein einzelner Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berechtigt, einen den Wohnungseigentümern gemeinsam zustehenden Schadensersatzanspruch wegen der Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums gegen einen Dritten geltend zu machen (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung, BGHZ 106, 222; 116, 392). b) Der einzelne Wohnungseigentümer kann zumindest einen auf eine Geldzahlung an sich selbst gerichteten Schadensersatzanspruch wegen der durch eine Einwirkung auf das gemeinschaftliche Eigentum verursachten Beeinträchtigung seines Wohnungseigentums gegen einen Dritten ohne Ermächtigung durch die Wohnungseigentümer geltend machen.
    BGH
    11.12.1992
  5. V ZR 104/91 - Nutzungsentgeltanspruch für Wohnlaube
    Leitsatz: Das Entgelt für die Nutzung einer vom Pächter erstellten Wohnlaube bestimmt sich nach einer angemessenen Verzinsung des Verkehrswertes der überbauten Grundfläche.
    BGH
    03.04.1992
  6. V ZB 3/92 - Beschlussanfechtungsverfahren; Beschwerdeberechtigung kraft rechtlicher Beeinträchtigung des Beteiligten
    Leitsatz: Im Beschlußanfechtungsverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist ein Beschwerdeführer, der den Anfechtungsantrag nicht gestellt hat, nur dann beschwerdeberechtigt, wenn er den Antrag im Zeitpunkt der Rechtsmitteleinlegung noch wirksam stellen könnte.
    BGH
    10.12.1992
  7. V ZB 37/92 - Wiedereinsetzung; Rechtsanwaltsverschulden bei Berufung zum unzuständigen Gericht; Vorrang des Vermögensgesetzes vor Zivilrecht
    Leitsatz: Ein Rechtsanwalt, der im alten Bundesgebiet seine Kanzlei und in den neuen Bundesländern nur ein Zweitbüro unterhält, handelt schuldhaft, wenn er bei Einlegung und Begründung einer Berufung im März/April 1991 nicht berücksichtigt, daß er zur Vertretung vor dem Bezirksgericht nicht berechtigt ist (Einigungsvertrag Anlage I Kap. III Sachgebiet A Abschn. III Nr. 5 b), auch wenn er die Genehmigung des Ministerrats zur Eröffnung des Zweitbüros mit Erlaubnis zu anwaltschaftlicher Tätigkeit in der DDR besitzt und bei einem anderen Bezirksgericht "registriert" ist. Stützt der Kl. vor den Zivilgerichten seinen Anspruch gegen die verklagte Stadt auf sogenanntes Teilungsunrecht (vgl. Senatsurt. vom 3. April 1992, V ZR 83/91, WM 1992, 1000 f.) und ist das Verwaltungsverfahren nach dem Vermögensgesetz noch nicht abgeschlossen, kommt eine Entscheidung des Zivilgerichts nach § 17 a Abs. 2 Satz 1 GVG nicht in Betracht.
    BGH
    19.11.1992
  8. V ZB 22/92 - Rechtswegzuständigkeit; Bindungswirkung; Beschwerdezulässigkeit; Vorabentscheidung; Ausreiseverkauf; formnichtiger Kaufvertrag; Grundbuchberichtigung; Vorrang der Grundbuchberichtigung vor Restitution
    Leitsatz: a) Ist ein Grundstücksverkauf, der unter dem Druck staatlicher Stellen der ehemaligen DDR zustande gekommen ist, wegen eines hiervon unabhängigen Beurkundungsmangels nichtig gewesen, so ist für eine hierauf gestützte Klage auf Grundbuchberichtigung oder Herausgabe des Grundstücks der Zivilrechtsweg eröffnet. b) Der Bundesgerichtshof ist an die Zulassung der sofortigen Beschwerde gegen eine Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Zivilgerichten auch dann gebunden, wenn die Vorabentscheidung von dem Oberlandesgericht (bzw. dem Bezirksgericht anstelle des Oberlandesgerichts), anders als nach § 17 a GVG vorgesehen, im Berufungsrechtszug getroffen wurde.
    BGH
    12.11.1992
  9. LwZR 10/91 - Erhaltungspflicht des Pächters; Prüfpflicht des Verpächters; Teichablauf
    Leitsatz: a) Die Wiederherstellung eines zusammengebrochenen Teichablaufs unterfällt der Erhaltungspflicht des Verkäufers. b) Der Verpächter ist ohne besonderen Anlaß nicht verpflichtet, ein unter dem Teichboden befindliches Wasserablaufrohr aus Holz auf seine Bestandssicherheit zu überprüfen.
    BGH
    04.12.1992
  10. IX ZR 43/92 - Notarhaftung; Pflichtverletzung wegen unzureichender Belehrung; Belehrungspflicht bei Genehmigungsbedürftigkeit der Veräußerung einer Teilfläche und der Grundstücksteilung
    Leitsatz: 1. Zur Pflicht des Notars, über die Genehmigungsbedürftigkeit nach § 2 GrdstVG und nach § 19 BBauG zu belehren. 2. Im Rahmen der Beurkundungstätigkeit ist der Notar nicht Erfüllungsgehilfe eines Beteiligten (Abgrenzung zu BGHZ 62, 119, 121 ff. und BGH NJW 1984, 1748).
    BGH
    15.10.1992