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Suchergebnis Urteilssuche (21 - 30 von 405)

  1. VG 25 A 433.92 - Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Gebietskörperschaft; Berechtigter
    Leitsatz: Kein Widerspruch mehr gegen einen auf § 3 a VermG a. F. gestützten Bescheid. Dieser ist auch heute noch an dem bei seinem Erlaß geltenden Recht zu messen. Eine Gebietskörperschaft des Beitrittsgebiets kann nicht Berechtigte im Sinne von § 2 Abs. 1 VermG n. F. sein. Kulturhistorisches Interesse allein begründet nicht den Restitutionsanspruch.
    VG Berlin
    29.12.1992
  2. VG 25 A 344.92 - Investitionsvorrangbescheid; Anwendung des Investitionsvorranggesetz; Auschluss der Anfechtungsklage
    Leitsatz: 1. Ausschluß der Anfechtungsklage durch § 12 Abs. 1 InVorG offensichtliches Redaktionsversehen. 2. Anwendung des Investitionsvorranggesetzes auf laufendes Verfahren 3. Veräußerung von nicht betriebsnotwendigen Grundstücken im Rahmen eines Investitionsvorrangbescheides.
    VG Berlin
    24.08.1992
  3. VG 25 A 30/92 - Unternehmensrestitution; Unternehmensvergleichbarkeit; wirtschaftliche Identität; Unternehmenseinstellung; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Investitionsvorrangbescheid; Investitionszweck; Rückfallklausel
    Leitsatz: 1. Ein Unternehmen ist im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG mit dem enteigneten Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung nur vergleichbar, wenn eine wirtschaftliche Identität des alten und des neuen Betriebes vorliegt; danach muß der Charakter des Unternehmens im wesentlichen unverändert geblieben sein, und es muß noch demselben Wirtschafts- oder Produktionszweig angehören (hier: ursprünglich Sauerkrautfabrik, jetzt Betrieb des Bauhandwerks). 2. Der Ausschluß der Rückgabe von Unternehmen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 VermG setzt voraus, daß jeglicher Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist. Eine Änderung der wirtschaftlichen Identität des Unternehmens und ein völliger Austausch der Produktpalette erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 VermG, solange überhaupt ein Unternehmen weiterbetrieben wird. 3. Voraussetzung für den Erlaß eines Investitionsvorrangbescheides nach § 3 a VermG ist lediglich, daß die Veräußerung, Vermietung oder Verpachtung für bestimmte investive Zwecke erfolgt; die Sicherung der tatsächlichen Durchführung der investiven Maßnahmen wird dagegen nicht öffentlich rechtlich, sondern zivilrechtlich erreicht, indem bei Fehlen einer Rückfallklausel die Nichtigkeit des Vertrages bewirkt wird (§ 3 a Abs. 7 VermG).
    VG Berlin
    24.06.1992
  4. VG 25 A 279.92 - Investiver Verkauf der GmbH-Gesellschaftsanteile; Gesellschaftsanteileverkauf; Rückübertragungsanspruch gegen GmbH; Gmbh-Anteile; Quorum; Rückgabeberechtigter
    Leitsatz: 1. Mögliche Rückübertragungsansprüche hinsichtlich einzelner Grundstücke einer GmbH werden durch den investiven Verkauf der GmbH-Gesellschaftsanteile nicht berührt, sondern richten sich weiterhin gegen die GmbH als solche. 2. Zum Erreichen des Quorums nach § 6 Abs. 1 a Satz 2 VermG (hier: fiktive Hinzurechnung vorenthaltener Erfinderentgelte und Gewinnanteile zum Gesellschaftskapital).
    VG Berlin
    14.09.1992
  5. VG 25 A 120.92 - Investitionsvorrangbescheid; verspätete Vorlage des Investitionskonzept
    Leitsatz: Keine Berücksichtigung eines erst einen Monat nach Erlaß eines Bescheides nach § 3 a VermG vorgelegten Investitionskonzeptes.
    VG Berlin
    08.10.1992
  6. VG 25 A 111.92 - Gebäudeeigentum; Fortbestand des Gewerbemietvertrages bei Restitution; Investitionsbewerber; Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: Die Vereinbarung eines Gebäudeeigentums, für das kein Gebäudegrundbuchblatt eingerichtet worden ist, gilt nach dem 3. Oktober 1990 als endgültig fehlgeschlagen. Durch die Restitution eines Grundstücks werden subjektive Rechte eines Gewerbemieters nicht berührt. Die Rechte des Investitionsbewerbers werden im Restitutionsverfahren durch das Schicksal einer Investitionsvorrangentscheidung nicht berührt.
    VG Berlin
    18.12.1992
  7. VG 22 A 395.90 - Wohnungsaufsicht; erträgliche Wohnverhältnisse; Schallschutz; Modernisierungsgebot; Bestandsschutz
    Leitsatz: 1. Ist eine Wohnungstrennwand so wenig schallschützend, daß Radio- und Fernsehton sowie Gespräche der einen Wohnung nicht nur als Hintergrundgeräusche in der anderen Wohnung zu hören, sondern dort verständlich sind, sind die Mindestanforderungen an erträgliche Wohnverhältnisse nicht erfüllt. 2. Zur Frage, welche Anforderungen die Wohnungsaufsichtsbehörde durch Modernisierungsgebote stellen darf. 3. Das Institut des baulichen Bestandsschutzes wird nicht schrankenlos gewährleistet.
    VG Berlin
    26.03.1992
  8. VG 21 A 540.92 - besatzungshoheitliche Enteignung; Berliner Liste 3; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Investitionsvorhaben; Glaubhaftmachung; Gleichwertigkeit des Investitionsvorhabens
    Leitsatz: 1. Die durch die sog. Berliner Liste 3 beschlossenen entschädigungslosen Enteignungen sind nicht auf besatzungshoheitlicher Grundlage im Sinne von § 1 Abs. 8 lit. a) VermG erfolgt. 2. Das Konzept des Anmelders, der seine Berechtigung glaubhaft gemacht hat, kann auch gleichwertig sein, wenn er für den Fall des späteren Erweises seiner Nichtberechtigung die Zahlung des Verkehrswertes und nicht des zwischen Investor und Verfügungsberechtigten vereinbarten höheren Kaufpreises zusagt.
    VG Berlin
    04.12.1992
  9. VG 25 A 533.92 - Anfechtungsklage; Investitionsvorrangbescheid; aufschiebende Wirkung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Investitionszweck; Anhörungsverfahren
    Leitsatz: 1. Die Anfechtungsklage gegen den Investitionsvorrangbescheid hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. 2. Keine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, nur weil der Berechtigte den Investitionszweck durch Verkauf des Grundstücks statt durch Bestellung eines Erbbaurechts verwirklichen will. 3. Zur Sicherung des Investitionszwecks durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts. 4. Zu den Anforderungen des Anhörungsverfahrens.
    VG Berlin
    21.12.1992
  10. VG 25 A 593.91 - Verfügungsverbot; Rückübertragungsanspruch; Anmeldung; Anmelder; Mauergrundstück; entschädigungslose Enteignung
    Leitsatz: 1. Das Verfügungsverbot nach § 3 Abs. 3 VermG tritt zwar nach dem Wortlaut der Vorschrift bereits dann ein, wenn eine Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen vorliegt; dies gilt jedoch nicht für solche Anmeldungen, bei denen offensichtlich ist, daß der Anmelder nicht Berechtigter ist. 2. Keine Rückgabe von Grundstücken, die zum Zwecke des Mauerbaus enteignet wurden. 3. Ein Enteignungsakt nach DDR-Recht ist nicht deshalb nichtig, weil den Betroffenen vor der Enteignung kein rechtliches Gehör gewährt wurde. 4. Eine Enteignung nach DDR-Recht ist nicht deshalb als entschädigungslos anzusehen, weil der festgesetzte Betrag mit im Grundbuch eingetragenen Forderungen verrechnet wurde, als deren Inhaber sich die DDR nach ihrem Rechtsverständnis gerierte.
    VG Berlin
    25.06.1992