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Suchergebnis Urteilssuche (131 - 140 von 405)

  1. OVG 8 S 238.92 - Rechtsmittelausschluss; Beschwerdeausschluss; Beurteilungsspielraum; Investitionskonzept; Investitionsvorrangbescheid; Treuhandanstalt
    Leitsatz: 1. Zur Statthaftigkeit einer nach Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (und damit des Rechtsmittelausschlusses) eingelegten Beschwerde im Rahmen eines Investitionsvorrangbescheides. 2. Die Treuhandanstalt hat im Rahmen von Investitionsvorrangbescheiden einen Beurteilungsspielraum, der auch spezifische Prognose-Elemente bezüglich der Beurteilung von Erfolgsaussichten eines Investitionskonzeptes beinhaltet.
    OVG Berlin
    11.09.1992
  2. 61 S 97/92 - Untervermietung; Gebrauchsüberlassung; Aufnahmeklausel; Kündigung wegen unzulässiger Untervermietung
    Leitsatz: 1. Unzulässige Untervermietung, wenn die Wohnung vollständig einem Dritten zum Gebrauch überlassen wird. 2. Die Erlaubnis, einen Untermieter "aufzunehmen", setzt vom Wortsinn her voraus, daß der Aufnehmende weiterhin in seiner Wohnung bleibt; eine solche Erlaubnis deckt nicht die vollständige Gebrauchsüberlassung an Dritte.
    LG Berlin
    10.09.1992
  3. 61 S 116/92 - Mischmietverhältnis; Gewerbezweck; Wohnzweck
    Leitsatz: Entgegen einer im schriftlichen Mietvertrag als vereinbart ausgewiesenen Vermietung zu bestimmten gewerblichen Zwecken liegt ein frei kündbares Gewerbemietverhältnis dann nicht vor, wenn aus den Umständen des Falles folgt, daß der im Mietvertrag schriftlich aufgenommene Mietzweck die von den Vertragsparteien in Wahrheit gewollte Vermietung zu Wohnzwecken nur verdecken sollte.
    LG Berlin
    10.09.1992
  4. 12. O. 309/92 - Datschengrundstück; Erholungsgrundstück; Nutzungsvertrag; Neuabschluss; Verwalter
    Leitsatz: Haben die Nutzer eines Grundstücks mit dem Verwalter nach vertraglicher Beendigung des Nutzungsverhältnisses 1991 ein neues Nutzungsrecht vereinbart, so richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den allgemeinen Vorschriften. Art. 232 § 4 EG BGB ist nicht anwendbar.
    LG Berlin
    07.09.1992
  5. SU 2 K 92.158 - Miterben; Streitgenossen; unlautere Machenschaft; Nötigung
    Leitsatz: 1. Mehrere Miterben, die vermögensrechtliche Ansprüche durchsetzen, sind nicht notwendige Streitgenossen i. S. d. § 62 ZPO. § 2039 Satz 1 BGB ist in diesem Fall nicht anwendbar. 2. Der allgemeine staatliche Druck in der DDR, dem man sich zur Vermeidung von Nachteilen nicht habe entziehen können, reicht für die Anwendung von § 1 Abs. 3 VermG nicht aus.
    KreisG Suhl
    03.09.1992
  6. 67 S 148/92 - Übernahmeerklärung des Sozialamtes; Räumungsverlangen; Befriedigungsverpflichtung der öffentlichen Stelle; Heilungswirkung
    Leitsatz: Wirksamkeit der Übernahmeerklärung des Sozialamtes unter der Be-dingung, daß der Vermieter sein Räumungsverlangen zurücknimmt.
    LG Berlin
    03.09.1992
  7. 64 S 191/92 - Instandsetzungsanspruch; Mängelbeseitigungsanspruch; Gewährleistungsausschluss; Rügeverzicht; vorbehaltlose Annahme; Verschleißmängel
    Leitsatz: 1. Auch der Instandsetzungsanspruch gem. § 536 BGB ist ausgeschlossen, wenn der Mieter die mangelhafte Sache ohne Vorbehalt annimmt und den Mangel nicht rügt. 2. Soweit es sich um Verschleißmängel handelt, die erst nach längerer Zeit auftreten, ist davon auszugehen, daß der Mieter den Mangel kennt. Rügt er den offenbar seit längerer Zeit während des Mietverhältnisses bestehenden Mangel nicht, so ist er mit Instandsetzungsansprüchen ausgeschlossen.
    LG Berlin
    28.08.1992
  8. 11 W 4890/92 - Richterablehnung; Befangenheit; Aktenbeiziehung
    Leitsatz: Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann begründet sein, wenn er die Terminsvorbereitung der ablehnenden Partei beeinträchtigt hat, indem er ihr nicht rechtzeitig die Beiziehung einer Akte mitge-teilt hat, sondern auch auf Anfrage der Partei verschwiegen hat, dass er die Akte beigezogen und die Gegenpartei Einsicht in diese genommen hat.
    KG
    28.08.1992
  9. 1 BvR 1120/92 - Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Nutzungsverträge über LPG-Wohnungen; Auflösung des Zwischenpachtvertrages; Eintritt des Nutzers in das Mietverhältnis
    Leitsatz: 1. Die analoge Anwendung des § 571 BGB auf Nutzungsverträge über LPG-Wohnungen verletzt nicht die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. 2. Hat die zuständige Kreisbehörde ein Bauerngehöft gepachtet und an eine Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft weiterverpachtet, die wiederum mit einem LPG-Mitglied einen Nutzungsvertrag über eine im Bauernhaus liegende Wohnung abgeschlossen hat, so besteht nach Auflösung der Zwischenpachtverträge zwischen der Ursprungsverpächterin und dem Wohnungsnutzer nunmehr ein sich nach Art. 232 § 2 Abs. 1 EGBGB richtendes Mietverhältnis. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    28.08.1992
  10. VG 26 A 364.92 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Parteienvermögen; Treuhandverwaltung; Freigabe eines Vermögenswertes; Altvermögen; Altverbindlichkeiten; organisationseigener Betrieb; Beteiligungsfähigkeit
    Leitsatz: 1. Bei Vermögenszuweisungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage zwischen 1945 und 1949, durch die während der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft enteignetes Eigentum wieder an Parteien zurückgeführt worden ist, handelt es sich um materiell-rechtsstaatlichen Erwerb im Sinne der Anlage II Kapitel II Sachgebiet A Abschnitt III Maßgabenregelung d) Satz 4 des Einigungsvertrages.Offen bleibt, ob im Hinblick auf die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 15. Juni 1990 (Art. 41 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage III des Einigungsvertrages) und die Erklärung der Sowjetischen Regierung zum Eigentum in der DDR vom 3. April 1990 allein schon wegen der besatzungshoheitlichen Natur der Zuweisung von einem materiell rechtsstaatlichen Erwerb auszugehen ist, ohne daß die weiteren (Hinter-) Gründe der Zuweisung zu prüfen sind. 2. §§ 20 a und b PartG DDR i. V. m. der Maßgabenregelung d) des Einigungsvertrages schreiben keine einheitliche, auf das gesamte Altvermögen einer Partei bezogene Beendigung der Treuhandverwaltung vor; vielmehr ist wegen der Eigentumsgewährleistung des Art. 14 GG die treuhänderische Verwaltung nur solange verhältnismäßig, wie nicht der Nachweis eines materiell-rechtsstaatlichen Erwerbs erbracht ist. Ausnahmsweise kann die sofortige Freigabe eines nachgewiesen materiell-rechtsstaatlich erworbenen Vermögenswertes aber dann ausscheiden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß das Altvermögen infolge offener Verbindlichkeiten überschuldet ist und insbesondere das materiell-rechtsstaatlich erworbene Vermögen als Haftungsmasse für darauf anzurechnende Altverbindlichkeiten erhalten bleiben muß. Dies setzt jedoch entsprechende und substantiierte, vom Gericht nachvollziehbare Angaben der Treuhandanstalt und der Unabhängigen Kommission zur Überprüfung des Parteivermögens voraus. 3. Ein nach dem Recht der ehemaligen DDR entstandener "Organisationseigener Betrieb" ist im Verwaltungsgerichtsprozeß nicht beteiligungsfähig im Sinne des § 61 VwGO, weil seit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 3. Oktober 1990 keine rechtliche Regelung mehr besteht, die ihm Rechtsfähigkeit verleihen könnte.
    VG Berlin
    24.08.1992