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Urteil Richterablehnung
Schlagworte
Richterablehnung; Befangenheit; Aktenbeiziehung
Leitsatz
Besorgnis der Befangenheit eines Richters kann begründet sein, wenn er die Terminsvorbereitung der ablehnenden Partei beeinträchtigt hat, indem er ihr nicht rechtzeitig die Beiziehung einer Akte mitge-teilt hat, sondern auch auf Anfrage der Partei verschwiegen hat, dass er die Akte beigezogen und die Gegenpartei Einsicht in diese genommen hat.
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