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Urteil Rechtsmittelausschluss


Schlagworte

Rechtsmittelausschluss; Beschwerdeausschluss; Beurteilungsspielraum; Investitionskonzept; Investitionsvorrangbescheid; Treuhandanstalt

Leitsätze

1. Zur Statthaftigkeit einer nach Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes (und damit des Rechtsmittelausschlusses) eingelegten Beschwerde im Rahmen eines Investitionsvorrangbescheides.

2. Die Treuhandanstalt hat im Rahmen von Investitionsvorrangbescheiden einen Beurteilungsspielraum, der auch spezifische Prognose-Elemente bezüglich der Beurteilung von Erfolgsaussichten eines Investitionskonzeptes beinhaltet.

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