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Suchergebnis Urteilssuche (121 - 130 von 405)

  1. 65 S 148/91 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete: Mietspiegel; Mittelwert der Mietspiegelspanne; Überschreitung des Mittelwertes; Spannenoberwert
    Leitsatz: Der Mietspiegel für Altbauten 1990 ist nach Auffassung der Zivilkammer 65 uneingeschränkt anzuwenden. Die für den Mietspiegel 1987 entwickelte Rechtsprechung, daß unabhängig von den Wohnwertmerkmalen der oberste Spannenwert stets als ortsüblich anzusehen ist (GE 1989, 1231), wird für den Mietspiegel 1990 nicht fortgeführt.
    LG Berlin
    04.02.1992
  2. 65 S 138/92 - Modernisierung; Badeinbau; Sammelheizung; Härte; allgemein üblicher Zustand
    Leitsatz: 1. Der Rechtsentscheid des BGH zum allgemein üblichen Zustand i. S. d. § 541b BGB (GE 1992, 375) ist für Berlin dahin zu verstehen, daß der Ausstattungsgrad im früheren Westteil maßgebend ist. 2. In den bis zum Jahre 1918 errichteten Wohnungen im Westteil Ber-lins ist zwar ein Badezimmer, nicht aber der Anschluß an eine Sammelheizung allgemein üblich.
    LG Berlin
    17.11.1992
  3. 65 S 115/92 - Mieterhöhungsverlangen; Staffelmietvereinbarung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch auf Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen wird durch eine unwirksame Staffelmietzinsvereinbarung nicht beschränkt. 2. Die Absicht, von einer anderen landgerichtlichen Entscheidung ab weichen zu wollen, verpflichtet nicht in jedem Fall, einen Rechtsentscheid einzuholen.
    LG Berlin
    23.10.1992
  4. 65 S 106/92 - Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen; Zustimmungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete; Sachverständigengutachten; Mietspiegel
    Leitsatz: 1. Anforderungen an ein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen. 2. Zum Spannungsverhältnis zwischen einem Sachverständigengutachten und dem Mietspiegel.
    LG Berlin
    03.07.1992
  5. 65 O 4/92 - Überlassungsvertrag; Kündigungsrecht des Eigentümers; Eigenbedarfskündigung
    Leitsatz: Bei einem Überlassungsvertrag über ein Grundstück ergibt sich kein Kündigungsrecht des Eigentümers aus dem Umstand, daß der Nutzer nur die Lasten zu tragen, nicht aber ein Entgelt zu entrichten hat. Zur Kündigung wegen Eigenbedarfs.
    LG Berlin
    08.12.1992
  6. 64 T 36/92; 64 T 38/92 - Kündigung; Zahlungsverzug; Schonfrist; Rechtzeitigkeitsklausel; Räumungsfristverlängerung
    Leitsatz: 1. Die Klausel, daß es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Mietzinses ankommt (sog. Rechtzeitigkeitsklausel), gilt nicht für die vom Mieter zur Abwendung der Kündigungsfolgen während der Schonfrist des § 554 Abs. 2 Nr. 2 BGB geleisteten Zahlungen. 2. Die Frist für den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist, der spätestens zwei Wochen vor deren Ablauf zu stellen ist, verlängert sich nicht dadurch, daß der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend fällt.
    LG Berlin
    03.04.1992
  7. 64 T 121/92 - Titelumschreibung; Kommunale Wohnungsverwaltung; Wohnungsbaugesellschaft; Umwandlung der KWV
    Leitsatz: 1. Die Umschreibung eines Titels, der durch die frühere Kommunale Wohnungsverwaltung gegen einen Mieter erwirkt worden ist, auf die aus der Umwandlung der KWV hervorgegangene Wohnungsbaugesellschaft mbH setzt voraus, daß die Wohnungsbaugesellschaft den Eintritt in das Mietverhältnis gem. § 571 BGB nachweist. 2. Allein die Umwandlung reicht dafür nicht aus, wenn gem. Art. 22 Abs. 4 Einigungsvertrag das Eigentum an dem Mietwohngrundstück auf die Kommune übergegangen ist.
    LG Berlin
    23.10.1992
  8. 64 S 6/92 - Untervermietungserlaubnis; Aufnahme des volljährigen Stiefsohnes
    Leitsatz: 1. Der auf Räumung in Anspruch genommene Ehemann der verstorbenen Mieterin, die das Ehescheidungsverfahren eingeleitet hatte, kann sich nicht darauf berufen, daß die Entscheidung im Hausrats Verfahren über die Zuweisung der Wohnung noch aussteht. 2. Allein dadurch, daß die Mieterin ihrem Ehemann die Wohnung zur selbständigen Haushaltsführung überläßt und aus der Wohnung auszieht, nachdem der Vermieter die Aufnahme des Ehemannes in die Wohnung hingenommen hatte, kann noch nicht ein konkludentes Mietverhältnis zwischen dem in der Wohnung verbliebenen Ehemann und dem Vermieter zustande kommen. 3. Der in die von der Ehefrau allein gemietete Wohnung aufgenommene Ehemann hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Abschluß eines Mietvertrages auch mit ihm selbst. 4. Ein Anspruch auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis zur Aufnahme eines volljährigen Kindes des Mieters kann ohne Darlegung näherer Umstände, die für eine Betreuungspflicht sprechen, nicht hingenommen werden.
    LG Berlin
    16.06.1992
  9. 64 S 57/92 - Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; Erbe; Amtspfleger für die unbekannten Erben; Kündigung des Mietverhältnisses mit eingetretenen Erben
    Leitsatz: 1. Der Erbe tritt in das Mietverhältnis ein, wenn nicht vorrangig be-rechtigte Angehörige vorhanden sind. 2. Auch die Kündigung des Mietverhältnisses mit dem Erben gem. § 569 BGB ist nur bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (§ 564 b Abs. 1 BGB) zulässig. 3. Soweit die Erben des Mieters noch nicht bekannt sind und deswegen ein Amtspfleger für die unbekannten Erben bestellt worden ist, kann diese im Weg der Notgeschäftsführung jedenfalls dann keinen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter mehr schließen, wenn der Erbe sich bereits am Nachlaßverfahren beteiligt hatte.
    LG Berlin
    19.06.1992
  10. 64 S 437/91 - Kündigung; Wohnraumkündigung; Beleidigung; Urteilsaushang
    Leitsatz: Aushang eines für den Vermieter negativen Gerichtsurteils durch den Mieter im Regelfall kein Kündigungsgrund.
    LG Berlin
    17.03.1992