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Urteil Mieterhöhungsverlangen
Schlagworte
Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete: Mietspiegel; Mittelwert der Mietspiegelspanne; Überschreitung des Mittelwertes; Spannenoberwert
Leitsatz
Der Mietspiegel für Altbauten 1990 ist nach Auffassung der Zivilkammer 65 uneingeschränkt anzuwenden. Die für den Mietspiegel 1987 entwickelte Rechtsprechung, daß unabhängig von den Wohnwertmerkmalen der oberste Spannenwert stets als ortsüblich anzusehen ist (GE 1989, 1231), wird für den Mietspiegel 1990 nicht fortgeführt.
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