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  1. 3 a C 1722/97 - Schlußrenovierung; DDR-Mietvertrag
    Leitsatz: Aus einem DDR-Mietvertragsformular besteht keine Verpflichtung für den Mieter zur Schlußrenovierung, soweit keine vertragswidrige Abnutzung der Wohnung erfolgt ist.
    AG Gotha
    05.01.1998
  2. 2 W 109/97 - Bruchteilsgemeinschaft; Verwaltungszuständigkeit; gemeinschaftsbezogen; Wohnungseigentümer; Beseitigungsansprüche; Durchsetzung
    Leitsatz: Für die Durchsetzung von Ansprüchen nach § 1004 BGB aus Instandhaltungs- und/oder Veränderungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gegen die Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht die Verwaltungszuständigkeit aller Wohnungseigentümer. Einzelne Miteigentümer sind ohne entsprechenden Gemeinschaftsbeschluß nicht zur Verfolgung solcher Ansprüche berechtigt.
    OLG Schleswig
    05.01.1998
  3. 645 C 100/97 - Einziehung; Einziehungsermächtigung; Konto; Mietzins; Mieterhöhung
    Leitsatz: Zieht der Vermieter nach Mieterhöhung ohne Zustimmung des Mieters den erhöhten Betrag vom Konto des Mieters ein, so gilt das Schweigen des Mieters hierauf nicht als Zustimmung zur Mieterhöhung. Hat der Mieter zwei Jahre lang die Einziehung des erhöhten Mietzinses ohne Einwendungen geduldet, kommt die Verwirkung seines Bereicherungsanspruchs in Betracht.
    AG Hamburg-Harburg
    06.01.1998
  4. 45 C 286/97 - Teilzustimmung; Mieterhöhungsverlangen; Erhöhungsverlangen; Teilinklusivmiete; Mieterhöhung
    Leitsatz: Die Teilzustimmung eines Mieters ist rechtlich wirkungslos, wenn sie auf ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen erfolgt.
    AG Hamburg
    07.01.1998
  5. 2 K 1560/96 - erlernter Beruf; Verfolgungsmaßnahme; Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG erfaßt nicht nur die Eingriffe in einen zum Eingriffszeitpunkt aktuell ausgeübten Beruf. 2. Ein Eingriff in den "erlernten Beruf" kann daher auch dann vorliegen, wenn der politisch Verfolgte aufgrund einer Verfolgungsmaßnahme gehindert war, seinen erlernten Beruf (wieder-) aufzunehmen. 3. Dafür ist maßgeblich auf die berufliche Situation des Verfolgten für den Zeitraum nach dem Eingriff abzustellen, wie sie sich ohne den Eingriff dargestellt hätte.
    VG Potsdam
    07.01.1998
  6. 3 Wx 503/97 - Eigentümerbeschluß; gerichtliche Geltendmachung; Wohngeldrückstand; Ermächtigung
    Leitsatz: Ein vorheriger Beschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht erforderlich, wenn sämtliche Wohnungseigentümer - mit Ausnahme des Schuldners - einen Miteigentümer auf Zahlung rückständigen Wohngeldes und seines Anteils an einer beschlossenen Sonderumlage in Anspruch nehmen.
    OLG Düsseldorf
    07.01.1998
  7. 13.O.363/97 - Löschungsbewilligungsanspruch aus Amtshaftung
    Leitsatz: 1. Der auf Geldersatz bestehende Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung besteht auch in Form eines Freistellungsanspruchs (hier: Löschung von Grundstückslasten). 2. Wird durch einen Bescheid der Betroffene als "Versuchskaninchen" für eine als zweifelhaft erkannte und höchst gewagte "teleologische Auslegung" eine eindeutig anderslautende Gesetzesvorschrift mißbraucht, ist eine Amtspflichtverletzung gegeben. 3. Die Schuldhaftigkeit der Amtspflichtverletzung ist gegeben, weil gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstoßen wurde und der Behörde dieser Verstoß auch bekannt war. 4. Soweit die Behörde eine wortlautkonträre angeblich "teleologische Auslegung" vornimmt, handelt sie auf eigenes Risiko. 5. Weder interne Empfehlungen des BMJ noch die Gesetzesauslegung des Referatsleiters Dr. Schmidt-Räntsch, auch wenn dieser eine hohe Qualifikation besitzen sollte, kann eine höchstrichterliche Rechtsprechung ersetzen oder ein Abweichen vom eindeutigen und unzweifelhaften Gesetzeswortlaut rechtfertigen. Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden.
    LG Berlin
    08.01.1998
  8. BVerwG 4 B 221.97 - Sanierungsrechtliche Genehmigung; Veräußerung eines Grundstücks; Kaufpreis; Verkehrswert; Eigentum; Inhaltsbestimmung des Eigentums
    Leitsatz: § 153 Abs. 2 BauGB, wonach die rechtsgeschäftliche Veräußerung eines Grundstücks zu einem Preis, der den - sanierungsunbeeinflußten - Verkehrswert übersteigt, die Sanierung wesentlich erschwert und deshalb gemäß § 145 Abs. 2 BauGB sanierungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist, ist eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG.
    BVerwG
    08.01.1998
  9. 10 U 223/96 - Verzug; Verzugsschaden; Zinsen; Rückgabe; Mietsache; verspätet; Anwaltskosten
    Leitsatz: Kommt der Mieter mit der Rückgabe des Mietobjekts in Verzug, umfaßt der Schadensersatzanspruch des Vermieters unter bestimmten Voraussetzungen auch die Aufwendungen, die ihm dadurch entstanden sind, daß er seinerseits von dem Erwerber der Mietsache gerichtlich deren Herausgabe in Anspruch genommen worden ist, weil er dazu nicht rechtzeitig in der Lage war.
    OLG Düsseldorf
    08.01.1998
  10. 7 U 83/96 - Behinderte; Lärm; Geräusch; Wesentlichkeit; Nachbar; Tonbandaufzeichnung; Verwertung; Beweismittel
    Leitsatz: 1. Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB ist das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen, was bedeutet, daß nicht allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern auch wertende Momente in die Beurteilung einzubeziehen sind (im Anschluß an BGHZ 120, 239 [255] = NJW 1993, 925 = LM H.5/1993 § 823 [Dd] BGB Nr. 22; BGHZ 121, 248 [255] = NJW 1993, 1656 = LM H.9/1993 § 906 BGB Nr. 90). Insbesondere sind hier die spezifischen Belange der Behinderten zu berücksichtigen; das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG entfaltet insoweit Ausstrahlungswirkung. 2. Im Lichte des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG muß von einem verständigen Durchschnittsmenschen im nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen eine erhöhte Toleranzbereitschaft eingefordert werden. Dies bedeutet aber nicht, daß den Interessen der Behinderten schlechthin der Vorrang vor den berechtigten Belangen ihrer Nachbarn gebührt. Das Toleranzgebot endet, wo nach umfassender Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zugemutet werden kann. 3. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen kommt es nicht allein auf die Dauer und die Lautstärke, sondern auch auf die Art der Geräusche an. Insoweit ist zu berücksichtigen, daß Lautäußerungen geistig schwer behinderter Menschen auch von solchen Bürgern als sehr belastend empfunden werden können, die sich gegenüber Behinderten von der gebotenen Toleranz leiten lassen. 4. Tonbandaufzeichnungen über Lautäußerungen ausschließlich nichtverbaler Art, die jedenfalls für Außenstehende keinen Informationsgehalt haben und keiner bestimmten Person zugeordnet werden können, sind ein zulässiges Beweismittel.
    OLG Köln
    08.01.1998