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14 A 6113/95 - Bewilligung; öffentliche Mittel; Auflage; Wohnungsbauförderungsbestimmungen; Ermessen; Bewilligungsstelle; DurchschnittsmieteLeitsatz: Zweck der Auflagenermächtigung des § 51 Satz 2 II. WoBauG ist es, das Risiko einer Kostensteigerung beim Bauherrn zu belassen (hier: Fortführung eines Wohnbauvorhabens trotz inzwischen bekannter erheblicher Baukostensteigerungen, nachdem es wegen Nachbarwidersprüchen zeitweise stillgelegt war).OVG Münster06.05.1998
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14 E 117/97 - Klagebefugnis; Drittschutz; subjektives öffentliches Recht; Zubehörräume; AusbauLeitsatz: Eine gem. § 7 Abs. 4 NMVO 1970 erteilte Genehmigung für den Ausbau von Zubehörräumen öffentlich geförderter Wohnungen vermag keine Rechtsverletzung der Mieter zu begründen.OVG Münster25.03.1998
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22 A 5429/96 - Anschlußzwang; Benutzungszwang; Selbstkompostierer; Selbstkompostierung; Biotonne; Abfall; Bioabfall; ÜberlassungspflichtLeitsatz: Aus Bundesrecht folgt unmittelbar, daß derjenige, der in der Lage und willens ist, sämtliche häuslichen Bioabfälle, die auf seinem Grundstück anfallen, ordnungsgemäß und schadlos zu kompostieren, einem kommunalen Anschluß- und Benutzungszwang für eine Biotonne nicht unterworfen werden darf. Nichts anderes gilt im Ergebnis für Selbstkompostierer, die lediglich die sogenannten problematischen Bioabfälle nicht verwerten können oder wollen.OVG Münster10.08.1998
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9 A 1430/96 - Gebühren für Biomüll nicht durch Gebühren für Restmüll zu subventionierenLeitsatz: Werden für die Teilleistungsbereiche Biomüll, Restmüll und Wertstoffe gesonderte Gebühren erhoben, ist es auch nicht nach § Abs. 2 LAbfG NW zulässig, die einem bestimmten Teilleistungsbereich - hier Biomüll - zuordenbaren Kosten einem anderen Teilleistungsbereich zuzuschlagen. Wird bei getrennter Entsorgung des Bioabfalls mittels Biotonne für die Benutzung der gemeindlichen Abfallentsorgungseinrichtung eine Einheitsgebühr erhoben, die an den Maßstab der Benutzung der Restmülltonne anknüpft, dann benachteiligt dieser Maßstab die Gruppe der Grundeigentümer, die an der gemeindlichen Entsorgung des Bioabfalls wegen Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang nicht teilnehmen. Eine solche Maßstabsbildung ist nicht durch den Grundsatz der sog. Typengerechtigkeit gerechtfertigt, wenn die Gruppe der vom Anschluß- und Benutzungszwang befreiten Grundstückseigentümer größer als 10 % ist. Die mit einer solchen Maßstabsbildung bezweckte bessere Akzeptanz der Biotonne ist nicht durch S 9 Abs. 2 Satz 2 LAbfG NW gedeckt.OVG Münster17.03.1998
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C 8 S 2/97 - Anhörung; Grundstücke, vermessene; Verfahrensmangel; Heilung; Sollvorschrift; Ausnahmen; Eigenheim; Bereitstellung; Land; Grundfläche; Höchstmaß; Überschreitung; Gebäudeeigentum; NutzungsrechtLeitsatz: 1. Die Überschreitung der nach DDR-Recht vorgesehenen Grundfläche von 500 qm bei der Bereitstellung von Land zur Errichtung von Eigenheimen (vgl. § 2 VO über die Bereitstellung von genossenschaftlich genutzten Bodenflächen zur Errichtung von Eigenheimen auf dem Lande vom 9.9.1976 - GBl. I 426 sowie § 7 VO über den Neubau, die Modernisierung und die Instandsetzung von Eigenheimen vom 31.8.1978 - GBl. I 425 -) läßt das Nutzungsrecht ebensowenig unwirksam werden wie das in seiner Ausübung selbständige Gebäudeeigentum. 2. Nach § 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 5 Abs. 2 FlurBerG ist eine Anhörung der dort genannten Stellen vor Anordnung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 64 LwAnpG auch dann nicht entbehrlich, wenn es sich um bereits vermessene Grundstücke handelt, die in ihrer Abgrenzung unverändert bleiben. Ein diesbezüglicher Verfahrensmangel kann nach § 46 VwVfG-LSA geheilt werden.OVG Sachsen-Anhalt05.02.1998
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OVG 4 B 131/97 - Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs, AntragsgegnerLeitsatz: Richtiger Gegner für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs ist diejenige Behörde, deren Verwaltungsakt aufgrund einer gesetzlich bestehenden oder behördlich angeordneten Vollziehbarkeit Gegenstand des Verfahrens ist.OVG für das Land Brandenburg06.07.1998
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IA Teil 12, S. 28, col. 3)QDS: 22700062 - Einstweilige Verfügung; einstweiliger Rechtsschutz; Restitutionsstreit; Zuständigkeit ausländischer Gerichte; Anordnung der ErlöshinterlegungLeitsatz: 1. Ein New Yorker Gericht ist sachlich zuständig für restitutionsbehaftete Grundstücke in Deutschland, wenn es Jurisdiktion in personam über die Parteien erworben hat oder deliktisch zuständig ist. 2. Ein New Yorker Gericht kann die deutschen Anwälte und andere Vertreter des Bekl. anweisen, die Restitution und anschließenden Verkauf von Grundstücken nicht weiter zu betreiben. 3. Ein New Yorker Gericht kann im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes anordnen, daß die gesamten Erlöse aus der Veräußerung von fehlerhaft restituierten Grundstücken gegen Sicherheit bei Gericht hinterlegt werden.Supreme27.07.1998
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1 S 7/98 - Gerichtliches Verfahren; PKH Entscheidung; Beschwerde; Rechtsmittelausschluss gegen Verwaltungsgerichtsentscheidungen im VermögensrechtLeitsatz: Keine Beschwerde gegen PKH Entscheidung, wenn in der Hauptsache kein Rechtsmittel gegeben ist.SächsOVG09.01.1998
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VG 9 A 119.96 - Klageänderung; Übergang vom Rückerstattungsbegehren zum EntschädigungsanspruchLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Klageänderung vom auf die Sache gerichteten Rückerstattungsbegehren zum Entschädigungsanspruch.VG Berlin16.06.1998
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VG 29 A 293.96 - Rücknahme; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Sperrfrist; JahresfristLeitsatz: Zur Zulässigkeit der Rücknahme einer rechtswidrigen Grundstücksverkehrsgenehmigung trotz Ablaufs der Jahresfrist ab Erlaß des Genehmigungsbescheids (§ 5 Satz 2 GVO).VG Berlin27.08.1998