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Suchergebnis Urteilssuche (871 - 880 von 949)

  1. 16 Wx 30/98 - Sonderumlage; Sanierungsmaßnahme; Eigentümerbeschluß; Finanzierung; fehlender Finanzierungsbeschluß
    Leitsatz: Beschließen die Eigentümer eine Sanierungsmaßnahme, ohne über deren Finanzierung zu beschließen, so liegt darin auch dann, wenn eine Instandhaltungsrücklage nicht vorhanden ist, noch nicht die Festsetzung einer Sonderumlage für alle Eigentümer. Der Sanierungsbeschluß allein ist deshalb keine Rechtsgrundlage dafür, einen anteiligen Finanzierungsbeitrag gegen einzelne Wohnungseigentümer einzuklagen.
    OLG Köln
    27.02.1998
  2. 16 Wx 309/97 - Bestandskraft; schuldrechtliches Sondernutzungsrecht; Sondernutzungsrecht; Aufhebung; Kfz- Stellplatz; dingliches Sondernutzungsrecht
    Leitsatz: 1. Ein stillschweigend durch langjährige faktische Nutzung mit Billigung aller Wohnungseigentümer eingeräumtes schuldrechtliches Sondernutzungsrecht kann nur bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse aus wichtigem Grund unter Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens des Sondernutzungsberechtigten aufgehoben werden. 2. Auch ein nicht angefochtener Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer kann kein dingliches, im Grundbuch eintragbares Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum begründen. Eine dingliche Rechtsänderung erfordert immer eine Vereinbarung i. S. des § 10 WEG.
    OLG Köln
    06.03.1998
  3. 16 Wx 324/97 - Parkplatz; Anmietung; Kfz-Stellplatz; Gemeinschaftsbeschluß; Sondernutzungsrecht
    Leitsatz: Ist ein Teil der nach der Teilungserklärung einzelnen Wohnungseigentümern im dinglichen Sondernutzungsrecht zugewiesenen Kfz-Stellplätze so geschnitten, daß ein gemeinschaftliches Parken ohne Behinderung der beteiligten Fahrzeuge nicht möglich ist, so kann die Gemeinschaft nicht mit einfacher Mehrheit beschließen, auf Kosten der Gemeinschaft für einen der beteiligten Eigentümer auf einem Nachbargrundstück einen Parkplatz anzumieten, um ein reibungsloses Parken aller Eigentümer zu ermöglichen. Das Problem muß vielmehr allein von den beteiligten Eigentümern und dem Verkäufer dieser Wohnungen gelöst werden.
    OLG Köln
    06.02.1998
  4. 16 Wx 333/97 - Rechtsnachfolge; Verwirkung; Nutzungsänderung; Kellerraum
    Leitsatz: Wird in der Teilungserklärung als Kellerräume bezeichnetes Sondereigentum über neun Jahre ohne Widerspruch der übrigen Wohnungseigentümer als Wohnung genutzt, so erwirbt der Eigentümer allein hierdurch zwar keine dingliche, im Grundbuch eintragbare, wohl aber eine schuldrechtliche Rechtsposition, die die übrigen Eigentümer verpflichtet, die jahrelang geduldete Nutzung der Räume zu Wohnzwecken weiter hinzunehmen. Diese Verpflichtung bindet auch den Rechtsnachfolger eines der Wohnungseigentümer, der durch den Erwerb der Wohnung keine weitergehenden Rechte erhalten kann, als dem Voreigentümer zustanden.
    OLG Köln
    06.02.1998
  5. 16 Wx 337/97 - Anfechtung; Eigentümerbeschluß; Beschlußanfechtung; FGG-Verfahren; Auslegung; Anfechtungsantrag; Unzulässigkeit
    Leitsatz: Auch im Wohnungseigentumsverfahren ist, wie in allen FGG-Verfahren, das Gericht grundsätzlich nicht an die Anträge der Parteien gebunden, sondern hat den wirklichen Willen der Antragsteller zu erforschen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt aber für die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung. Im Hinblick auf die im Gesetz vorgesehene Ausschlußfrist muß bis zum Fristablauf feststehen, welche konkreten Beschlüsse angefochten sind. Läßt sich dies auch durch Auslegung der Antragsschrift nicht ermitteln, so gelten nicht im Zweifel alle Beschlüsse der Versammlung als angefochten, der unbestimmte Anfechtungsantrag ist vielmehr unzulässig.
    OLG Köln
    02.02.1998
  6. 16 Wx 3/98 - Sichtschutzblende; Sichtschutzwand; Holzschutzzaun; Sondernutzungsfläche; bauliche Veränderung
    Leitsatz: Auch im Rahmen einer äußerlich in zahlreiche Einfamilienhäuser aufgegliederten Wohnungseigentumsanlage bedarf die Errichtung einer ca. 1,90 m hohen Sichtschutzwand an der Grenze zweier in Sondernutzung befindlicher Gartenflächen der Anlage als bauliche Veränderung der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Das gilt auch dann, wenn in anderen Gärten, die nicht zur Wohnungseigentumsanlage gehören, solche Wände bereits vorhanden sind.
    OLG Köln
    13.02.1998
  7. 16 Wx 43/98 - Entlastung; Verwalter; Instandhaltungsrücklage; Sonderumlage
    Leitsatz: 1. Hat der Verwalter auch keinen Anspruch darauf, daß ihm für seine Arbeit Entlastung erteilt wird, so liegt ein derartiger Beschluß dennoch im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn keine Pflichtverletzungen des Verwalters ersichtlich sind. 2. Ob größere Reparaturarbeiten aus der hierfür wahrscheinlich ausreichenden Instandhaltungsrücklage bezahlt werden sollen, oder ob insoweit sogleich eine Sonderumlage durchgeführt wird, um eine Erschöpfung der Rücklage zu vermeiden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeinschaft. Es besteht kein Anspruch darauf, immer zunächst die Rücklage auszuschöpfen.
    OLG Köln
    30.04.1998
  8. 16 Wx 56/98 - Kostenverteilungsschlüssel; Verteilungsschlüssel; Abrechnung; verbrauchsabhängig; Wasserkosten
    Leitsatz: Der sich weigernde Eigentümer kann auf Zustimmung zur Änderung des in der Teilungserklärung auf Kopfzahlen festgelegten Verteilungsschlüssels für Wasser- und Abwasserkosten in Anspruch genommen werden, wenn sich der Verteilungsschlüssel als von Anfang an verfehlt und unzweckmäßig erweist und Meßgeräte für eine verbrauchsabhängige Abrechnung vorhanden sind.
    OLG Köln
    30.03.1998
  9. 16 Wx 80/98 - bauliche Veränderung; Dreh-Kippfenster; Fenster; Einbau
    Leitsatz: Der Einbau eines Dreh-Kippfensters anstelle eines Kippfensters stellt eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 WEG dar, die der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedarf.
    OLG Köln
    20.05.1998
  10. 16 Wx 86/98 - Sondernutzungsrecht; schuldrechtlich; Mehrheitsbeschluß; bestandskräftig
    Leitsatz: Zur Begründung eines Sondernutzungsrechts schuldrechtlicher Art an Teilen des Gemeinschaftseigentums bedarf es grundsätzlich der einstimmigen Vereinbarung aller Wohnungseigentümer. Wird der ein solches Sondernutzungsrecht einräumende bloße Mehrheitsbeschluß aber nicht angefochten und mangels Anfechtung bestandskräftig, so ist er künftig verbindlich.
    OLG Köln
    29.06.1998