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II ZR 382/96 - Konkurs, Gebrauchsüberlassung im -Leitsatz: Die Wirkung einer eigenkapitalersetzenden Gebrauchsüberlassung, daß nämlich die Gesellschaft bzw. - im Falle ihres Konkurses - der Konkursverwalter das Grundstück nutzen darf, endet, sofern das überlassene Grundstück mit einem Grundpfandrecht belastet war, in entsprechender Anwendung von § 146 ff. ZVG, § 1123, § 1124 Abs. 2 BGB mit dem Wirksamwerden des im Wege der Zwangsverwaltung erlassenen Beschlagnahmebeschlusses (Klarstellung zu BGHZ 109, 55, 66), ohne daß es eines weiteren Tätigwerdens des Zwangsverwalters bedarf.BGH07.12.1998
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BVerwG 7 PKH 13.98 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kausalität; ReparaturstauLeitsatz: An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1996, 514 = ZOV 1996, 378 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302 = ZOV 1993, 191).BVerwG07.12.1998
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9 U 91/98 - Bodenreformgrundstück; Neubauernerbe; HauswirtschaftLeitsatz: Die auf einem Bodenreformgrundstück befindliche Hauswirtschaft muß der Erbe eines vor dem 16.3.1990 verstorbenen Neubauern auf den Fiskus übertragen, wenn kein vorrangig Berechtigter nach Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB vorhanden ist. Art. 233 § 12 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB regelt den Kreis der Berechtigten an einer Hauswirtschaft nicht abschließend; vielmehr findet subsidiär § 12 Abs. 2 Nr. 2 auch auf Hauswirtschaften Anwendung, so daß § 12 Abs. 2 Nr. 2 c auch insoweit ein Auffangtatbestand zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist. Art. 233 § 12 Abs. 1 Nr. 1 c EGBGB ist kein Auffangtatbestand (gegen OLG Brandenburg, ZOV 1997, 111), sondern lediglich eine § 12 Abs. 1 Nr. 1 a) und b) einschränkende Regelung zugunsten des Fiskus.OLG Düsseldorf07.12.1998
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OVG 8 SN 166.98 - Restitutionsbescheid; Erbengemeinschaft; WiderspruchsbefugnisLeitsatz: Miterben einer restitutionsberechtigten Erbengemeinschaft, die selbst keinen Restitutionsanspruch fristgemäß angemeldet haben, können nicht zulässig Widerspruch gegen einen Restitutionsbescheid einlegen.OVG Berlin07.12.1998
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7 C 508/98 - Vorwegabzug der Heizkosten für GewerberäumeLeitsatz: Jedenfalls dann, wenn eine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung technisch nicht möglich ist (hier: Dampfheizung), muß der Heizkostenverbrauch für Gewerberäume getrennt abgerechnet werden.AG Neukölln08.12.1998
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23 S 95/98 - Mahnung; Mängelbeseitigung; Aufwendungsersatz; Renovierung; Geschäftsführung ohne AuftragLeitsatz: 1. Eine wirksame Mahnung des Vermieters auf Mängelbeseitigung innerhalb der Mietwohnung setzt voraus, daß deutlich wird, daß und welche geschuldete Leistung der Mieter nunmehr verlangt. Unklarheiten gehen zu Lasten des Mieters mit der Folge, daß kein Verzug eintritt. 2. Aufwendungsersatz für Mängelbeseitigungskosten kann der Mieter nicht verlangen, wenn der Vermieter mit der Mängelbeseitigung nicht einverstanden ist. Die Renovierung einer feuchtigkeitsbefallenen Mietwohnung liegt nicht in dem durch § 679 BGB geforderten öffentlichen Interesse.LG Duisburg08.12.1998
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KVR 23/98 - Sofortige Vollziehung der Untersa- gungsverfügung; Tariftreueerklärung; Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit für Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der -Leitsatz: Ordnet die Kartellbehörde die sofortige Vollziehung einer Unter sagungsverfügung nach Zurück weisung der gegen diese Verfü gung gerichteten Beschwerde an, ist für die Entscheidung über den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbeschwerde der Bundesge richtshof zuständig.BGH08.12.1998
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5 O 490/98 - staatlicher Verwalter; Abrechnungsguthaben; VerjährungLeitsatz: 1. Der Anspruch der staatlichen Verwalterin auf Auszahlung eines Abrechnungsguthabens unterliegt der zweijährigen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 7 BGB. 2. Zu den Geschäftspraktiken einer staatlichen Verwalterin.LG Berlin08.12.1998
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63 S 150/98 - Sicherungszweck einer Mietsicherheit für Betriebskosten; Zurückbehaltungsrecht wg. noch nicht abgerechneter Betriebskosten gegenüber MietkautionLeitsatz: Ein möglicher Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung noch nicht abgerechneter Nebenkosten begründet grundsätzlich kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Mietsicherheit.LG Berlin08.12.1998
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5 C 498/98 - Minderung; Mietminderung; Baulärm; Lärm; StaubLeitsatz: Baulärm und Staub von einer benachbarten Baustelle berechtigen zu einer Mietminderung in Höhe von 12 %.AG Saarburg09.12.1998