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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Kausalität; Reparaturstau

Leitsatz

An der von § 1 Abs. 2 VermG vorausgesetzten Kausalität zwischen nicht kostendeckenden Mieten und Überschuldung fehlt es auch dann, wenn der zur Überschuldung führende "Reparaturstau" auf mangelnde Handwerkerkapazitäten und fehlende Baumaterialien und nicht darauf zurückzuführen ist, daß der Eigentümer aus eigenem Entschluß einen Mietüberschuß nicht für Instandsetzungsmaßnahmen eingesetzt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.96 - VIZ 1996, 514 = ZOV 1996, 378 und Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 7 B 186.92 - VIZ 1993, 302 = ZOV 1993, 191).

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