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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 949)

  1. 8 U 3716/98 - Vermieterstellung nach Umwandlung; Fläche zur Mitbenutzung (Treppenhaus, Zuwege) nicht mitvermietet
    Leitsatz: 1. Flächen und Räume, die der Mieter nur mitbenutzen darf, sind nicht mitvermietet. 2. Nach Umwandlung und Veräußerung ist grundsätzlich nur der Eigentümer der Wohnung neuer Vermieter. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    03.12.1998
  2. 8 U 5377/96 - Kein Anspruch auf Wiederherstellung bei Umbau durch Nachmieter
    Leitsatz: Der Vermieter hat keinen vertraglichen Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes gegen den Mieter, wenn der Nachmieter den Erfolg dieser Arbeiten durch eigene Umbaumaßnahmen wieder zunichte machen würde. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    09.02.1998
  3. 25.O.47/96 - Anfechtung einer Entschädigungsvereinbarung mit Gewerbemieter
    Leitsatz: Der Vermieter kann eine Entschädigungsvereinbarung mit einem Gewerbemieter anläßlich umfassender Sanierungsmaßnahmen wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn der Mieter wesentliche Umstände (hier: Abschluß eines Mietvertrages über weitere Gewerberäume in unmittelbarer Nachbarschaft) verschwiegen hatte. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    12.06.1998
  4. 8 U 7247/98 - Unterbrechung der Wasserversorgung nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs keine verbotene Eigenmacht; Einstellen von Nebenleistungen durch den Vermieter
    Leitsatz: Das Abstellen von Strom, Heizung und Wasser nach Beendigung des Mietverhältnisses ist keine verbotene Eigenmacht, da hierdurch nicht der Besitz des Mieters, sondern nur der Mietgebrauch gestört wird. (Leitsatz der Redaktion)
    KG
    17.12.1998
  5. 8 U 8910/97 - Haftung für Mietzins wegen Auflösungsverschuldens
    Leitsatz: 1. Ist ein längerfristiges Mietverhältnis vom Vermieter wegen Zahlungsverzugs gekündigt, haftet der Mieter im Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten und der vom Nachmieter gezahlten Miete. 2. Kann der Mietzins vom neuen Mieter nicht beigetrieben werden, ist der Vormieter als Gesamtschuldner zur Zahlung des vollen Ausfalls verpflichtet. (Leitsätze der Redaktion)
    KG
    10.09.1998
  6. 13 Sa 96/98 - Vollmacht der Hausverwaltung für Kündigung von Hauswarten
    Leitsatz: Aus der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag kann sich die Vollmacht des Hausverwalters für eine Wohnungseigentumsanlage zur Kündigung eines Hauswartsdienstvertrages ergeben.
    LArbG Berlin
    12.11.1998
  7. 7 S 278/98 - Schlagworte: Verwendung; notwendige Verwendungen; Reparaturkosten; Glasbruch; Mietereinbauten; Wertersatz
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter vergessen, die Fenster der Wohnung zu schließen, und kommt es deswegen infolge eines Orkans zu Glasbruch, sind die Reparaturkosten des Mieters keine notwendigen Verwendungen auf die Mietsache. 2. Macht der Mieter Entschädigung für Einbauten geltend, die er außerhalb der Mieträume befugt beauftragt hat, bemißt sich diese nicht am finanziellen Aufwand des Mieters, sondern an dem Wertzuwachs für den Vermieter.
    LG Augsburg
    04.11.1998
  8. 1 S 176/97 - Mieterhöhungserklärung; Heizenergie; Einsparung; Mieterhöhung; Modernisierung; Schadensersatz
    Leitsatz: Die einseitige Mieterhöhung des Vermieters nach heizenergiesparenden Modernisierungsmaßnahmen ist in der Regel auf das Doppelte des erzielten Spareffekts begrenzt. Instandsetzungskosten sind von den Modernisierungskosten in der Mieterhöhungserklärung nachvollziehbar getrennt aufzuführen. Macht der Vermieter schuldhaft zu niedrige Angaben der künftigen Miete im Duldungsschreiben zur Modernisierung, kommt ein Schadensersatzanspruch des Mieters in Betracht.
    LG Bautzen
    14.01.1998
  9. 1 S 25/98 - Provision; Maklerprovision; Wohnungsvermittlung; WEG-Verwalter; Verwalter; Vermittlung
    Leitsatz: Dem WEG-Verwalter steht kein Provisionsanspruch gegen den Wohnungssuchenden aus der Vermittlung einer Wohnung in der Wohnanlage zu.
    LG Bautzen
    03.05.1998
  10. 13.O.363/97 - Löschungsbewilligungsanspruch aus Amtshaftung
    Leitsatz: 1. Der auf Geldersatz bestehende Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung besteht auch in Form eines Freistellungsanspruchs (hier: Löschung von Grundstückslasten). 2. Wird durch einen Bescheid der Betroffene als "Versuchskaninchen" für eine als zweifelhaft erkannte und höchst gewagte "teleologische Auslegung" eine eindeutig anderslautende Gesetzesvorschrift mißbraucht, ist eine Amtspflichtverletzung gegeben. 3. Die Schuldhaftigkeit der Amtspflichtverletzung ist gegeben, weil gegen den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes verstoßen wurde und der Behörde dieser Verstoß auch bekannt war. 4. Soweit die Behörde eine wortlautkonträre angeblich "teleologische Auslegung" vornimmt, handelt sie auf eigenes Risiko. 5. Weder interne Empfehlungen des BMJ noch die Gesetzesauslegung des Referatsleiters Dr. Schmidt-Räntsch, auch wenn dieser eine hohe Qualifikation besitzen sollte, kann eine höchstrichterliche Rechtsprechung ersetzen oder ein Abweichen vom eindeutigen und unzweifelhaften Gesetzeswortlaut rechtfertigen. Die Verwaltung ist an das Gesetz gebunden.
    LG Berlin
    08.01.1998