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Urteil Haftung für Mietzins wegen Auflösungsverschuldens
Schlagworte
Haftung für Mietzins wegen Auflösungsverschuldens
Leitsätze
1. Ist ein längerfristiges Mietverhältnis vom Vermieter wegen Zahlungsverzugs gekündigt, haftet der Mieter im Schadensersatz wegen Auflösungsverschuldens in Höhe der Differenz zwischen der vereinbarten und der vom Nachmieter gezahlten Miete.
2. Kann der Mietzins vom neuen Mieter nicht beigetrieben werden, ist der Vormieter als Gesamtschuldner zur Zahlung des vollen Ausfalls verpflichtet. (Leitsätze der Redaktion)
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