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Urteil Vollmacht der Hausverwaltung für Kündigung von Hauswarten
Schlagworte
Vollmacht der Hausverwaltung für Kündigung von Hauswarten
Leitsatz
Aus der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag kann sich die Vollmacht des Hausverwalters für eine Wohnungseigentumsanlage zur Kündigung eines Hauswartsdienstvertrages ergeben.
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