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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 321)

  1. 12 C 379/90 - Mieterhöhungsverlangen; Zugang; Einwurf in Briefkasten bis 18.00 Uhr
    Leitsatz: Für den Zugang einer Willenserklärung kann damit gerechnet werden, daß der Mieter bis 18.00 Uhr seinen Briefkasten leert.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    05.02.1991
  2. 5 C 336/91 - Gewerbliche Weitervermietung; Eintritt des Eigentümers
    Leitsatz: Kündigt der Eigentümer das Mietverhältnis mit dem gewerblichen Zwischenvermieter, so tritt er an dessen Stelle in den Untermietvertrag mit dem Wohnungsmieter (Fortführung von BVerfG, NJW 1991, 2272 = GE 1991, 771).
    AG Tiergarten
    07.10.1991
  3. 4 C 504/90 - Mietgebrauch; teilgewerbliche Nutzung; Anbringung eines Schildes
    Leitsatz: Einem Mieter kann nicht untersagt werden, seine Wohnung in geringem Umfang teilgewerblich zu nutzen. Ihm ist ggf. die Anbringung ei-nes Schildes neben der Hauseingangstür zu gestatten.
    AG Tiergarten
    23.01.1991
  4. 4 C 214/91 - Modernisierung; Ankündigung; Fahrstuhlkosten; Wärmedämmung; Beginn
    Leitsatz: Unwirksame Modernisierungsankündigung wegen a) Fehlens der zu erwartenden Betriebskosten für einen einzubauenden Fahrstuhl, b) zeitlicher Verschiebung zwischen Ankündigungstermin und Beginn der Arbeiten, c) fehlender Detaillierung nach Gewerken für eine Fassadenmodernisierung.
    AG Tiergarten
    10.07.1991
  5. X 2 C 636/90 - Wochenendgrundstück; Kündigung; Aufhebung
    Leitsatz: Die Aufhebung eines Mietvertrages über ein Wochenendgrundstück ist gerechtfertigt, wenn sich die Mieter/Nutzer völlig vertragswidrig verhalten haben (hier: Errichtung eines Wochenendhauses und die weiteren baulichen Veränderungen ohne Ermächtigung durch den Eigentümer oder die vermietende Gemeinde).
    AG Wedding
    23.05.1991
  6. 14 C 41/91 - Kündigung wegen Zahlungsverzug; preisrechtlich überhöhte Gewerbemiete
    Leitsatz: Zur Frage einer frei vereinbarten Gewerbemiete in Ost-Berlin.
    AG Wedding
    01.07.1991
  7. IX R 265/87 - Einkommenssteuer; Grundstückserwerb mit Pflicht zu Bebauung und Bestellung eines dinglichen Wohnungsrecht für Überlasser als Anschaffungsgeschäft
    Leitsatz: Der Erwerb eines Grundstücks gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohnhaus zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnungsrecht an einem Teil des Gebäudes auf Lebenszeit zu be-stellen, kann als Anschaffungsgeschäft zu beurteilen sein.
    BFH
    21.02.1991
  8. 1 BZB 283/90 - Grundbuchberichtigung; Widerspruchseintragung; einstweilige Verfügung; Anmeldung des Restitutionsanspruchs
    Leitsatz: Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Eintragung eines Widerspruchs gegen die Richtigkeit des Grundbuchs, wenn der Anspruch auf Rückübertragung des Eigentums am streitigen Grundstück auf der Grundlage der Verordnung über die Anmeldung vermögensrechtlicher Ansprüche vom 11. Juli 1990 angemeldet wurde.
    BG Potsdam
    15.01.1991
  9. III ZR 78/90 - Breitbandverteilanschluss; Grundgebühr; Vorausgebühr; Grundleistung; Fernsehrundfunkprogramme
    Leitsatz: a) Ist nach der Fernmeldeordnung in der bis zum 30. Juni 1983 geltenden Fassung für einen Breitbandverteilanschluß anstelle der monatlichen Grundgebühr eine Vorausgebühr für zehn Jahre bezahlt worden, so deckt diese Gebühr (lediglich) die "Grundleistung" ab, die nur die Rundfunkprogramme umfaßt, die von terrestrischen Rundfunksendern ausgestrahlt werden und am Ort empfangbar sind. b) Die Befugnis der Deutschen Bundespost, für die über die "Grundleistung" hinausgehende "Regelleistung" (zusätzliche Rundfunkprogramme, die besonders herangeführt werden und mindestens zwei deutschsprachige Fernsehrundfunkprogramme enthalten) zusätzliche Gebühren zu verlangen, wird durch die Entrichtung der Vorausgebühr nicht ausgeschlossen.
    BGH
    24.10.1991
  10. V ZR 311/89 - Formmangel; Grundstückskauf; Rückabwicklung; Abrechnungsverhältnis; Entreicherungsrisiko; Auflassungsvormerkung; Kaufpreisfinanzierung; Finanzierungskosten; Saldotheorie
    Leitsatz: a) Ist ein Grundstückskauf wegen Formmangels nichtig (§ 313 Satz 1, § 125 Satz 1 BGB), so darf der Käufer im Rahmen der Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht nicht ohne weiteres sämtliche mit dem Kauf zusammenhängenden Aufwendungen in das Abrechnungsverhältnis als entreichernde Posten einstellen; vielmehr ist zu prüfen, welcher Partei das jeweilige Entreicherungsrisiko zugewiesen ist. b) Im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung nach der Saldotheorie darf der Käufer die Kosten der Eintragung einer Auflassungsvormerkung oder der Finanzierung des Kaufpreises nicht als entreichernde Posten in Ansatz bringen; denn nach der Interessenlage trägt er insoweit das Entreicherungsrisiko.
    BGH
    06.12.1991