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Urteil Mietgebrauch
Schlagworte
Mietgebrauch; teilgewerbliche Nutzung; Anbringung eines Schildes
Leitsatz
Einem Mieter kann nicht untersagt werden, seine Wohnung in geringem Umfang teilgewerblich zu nutzen. Ihm ist ggf. die Anbringung ei-nes Schildes neben der Hauseingangstür zu gestatten.
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