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Urteil Gewerbliche Weitervermietung
Schlagworte
Gewerbliche Weitervermietung; Eintritt des Eigentümers
Leitsatz
Kündigt der Eigentümer das Mietverhältnis mit dem gewerblichen Zwischenvermieter, so tritt er an dessen Stelle in den Untermietvertrag mit dem Wohnungsmieter (Fortführung von BVerfG, NJW 1991, 2272 = GE 1991, 771).
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