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Suchergebnis Urteilssuche (171 - 180 von 321)

  1. 62 S 490/90 - Kündigung; Hauswartwohnung; Betriebsbedarf
    Leitsatz: Anforderungen an die Kündigung einer Hauswartwohnung.
    LG Berlin
    25.04.1991
  2. 64 S 458/90 - Betriebskostenabrechnung; Rumpfjahr; Erläuterungspflicht; Vorwegabzug für Versicherungskosten
    Leitsatz: 1. Die Abrechnung der Betriebskosten nach einem Rumpfjahr ist grundsätzlich unzulässig. 2. Zumindest müssen in einer derartigen Abrechnung die für das ge-samte Abrechnungsjahr entstandenen Kosten, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Betriebskostenarten, aufgeführt werden, um dem Mieter die Überprüfung dieser Beträge durch Einsicht in die Belege zu ermöglichen. 3. Entstehen Versicherungskosten auch für gewerblich genutzte Ge bäudeteile, so sind die Versicherungskosten nach dem Wohn- und Gewerbeanteil aufzuschlüsseln.
    LG Berlin
    23.04.1991
  3. 64 S 453/90 - Fortsetzungsverlangen; Zeitmietvertrag; Ausschlußfrist; Räumungsprozess; Schriftform; Kündigungsumdeutung; Kündigung wegen Strafanzeige urch Mieter
    Leitsatz: 1. Der Mieter kann die Fortsetzung eines befristeten Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit nur bis spätestens zwei Monate vor Beendi-gung des Mietverhältnisses durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter geltend machen. 2. Diese Frist ist eine zwingende Ausschlußfrist und setzt Kenntnis des Mieters nicht voraus. 3. Das Fortsetzungsverlangen muß im Räumungsprozeß gegen den Mieter von diesem prozessual - zweckmäßigerweise durch eine auch noch in zweiter Instanz zulässige Widerklage - geltend gemacht wer den. 4. Ein ohne Einhaltung der Schriftform für eine längere Zeit als ein Jahr geschlossener Mietvertrag über ein Grundstück gilt als für unbestimmte Zeit geschlossen. 5. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann in eine ordentliche fristgemäße Kündigung umgedeutet werden, wenn die Kündigung den inneren und äußeren Erfordernissen einer ordentlichen Kündigung entspricht und der Kündigende seinen Willen deutlich zum Ausdruck gebracht hat, das Mietverhältnis auf jeden Fall zu beenden. 6. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis durch fristgemäße Kündigung zu beenden, wenn der Mieter gegen ihn Strafanzeige erstattet, ohne zunächst den Versuch einer Klärung der aufgetretenen Divergenzen zu unternehmen.
    LG Berlin
    23.04.1991
  4. 64 S 388/90 - Eigenbedarfskündigung; Familienangehörige; uneheliche Kinder; Lebensgefährtin
    Leitsatz: Der Vermieter ist befugt, auch für seine nichtehelichen Kinder und de-ren Mutter Eigenbedarf geltend zu machen.
    LG Berlin
    19.04.1991
  5. 63 S 39/91 - Eigenbedarfskündigung; Bedarfsperson; Sohn; Anbietpflicht; Härte
    Leitsatz: Für den Vermieter stellt der Wunsch seines 27 Jahre alten Sohnes, nach beendetem Studium zusammen mit seiner Freundin eine eigene Existenz zu gründen, ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB dar.
    LG Berlin
    16.04.1991
  6. 62 S 351/90 - Mietermodernisierung; Kabelfernsehen
    Leitsatz: Kein Anspruch des Mieters auf Anschluß an Kabelfernsehen - auch nicht auf eigene Kosten.
    LG Berlin
    15.04.1991
  7. 64 T 59/91 - Zuständigkeit für Räumungsklagen; Eintrittsrecht bei Tod des Mieters; Ehegatte; Kündigungsumdeutung
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 29 a Abs. 1 Satz 2 ZPO über die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts gilt auch für auf Eigentum gestützte Räumungsklagen. 2. Das Eintrittsrecht des Ehegatten des verstorbenen Mieters geht dem Recht des Erben vor. Dieses Eintrittsrecht des mit dem verstorbenen Mieter einen gemeinsamen Hausstand führenden Ehegatten kann nicht abbedungen werden. 3. Die zu einem unrichtigen Beendigungstermin ausgesprochene fristgemäße Kündigung ist in eine zum zulässigen Termin ausgesprochene Kündigung umzudeuten.
    LG Berlin
    12.04.1991
  8. 62 S 493/90 - Kündigung; Vertragsverletzung; Abmahnung
    Leitsatz: Im Gegensatz zum unmittelbaren Gesetzeswortlaut ist auch im Rahmen des § 554 a BGB ein Abmahnung Voraussetzung für eine wirksame Kündigung zumindest in den Fällen, in denen sich die vom Vermieter beanstandeten Vorfälle auch als Vertragsverletzung nach § 553 BGB darstellen.
    LG Berlin
    11.04.1991
  9. 62 S 493/90 - Kündigung; Vertragsverletzung; Abmahnung
    Leitsatz: Auch für die Kündigung nach § 554 a BGB ist eine Abmahnung Voraussetzung.
    LG Berlin
    11.04.1991
  10. 64 S 428/90 - Betriebskostenabrechnung; Heizkostenabrechnung; Warmwasserkostenabrechnung; Mindestanforderungen, Erläuterung; beheizte Fläche
    Leitsatz: a) Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung muß folgende Punkte umfassen: 1. Zusammenstellung der Gesamtkosten der Wärmeerzeugung, Brennstoffkosten und sonstigen Heizungsbetriebskosten, 2. Aufteilung dieser Kosten in Heiz- und Warmwasserkosten, 3. Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels getrennt für beide Betriebskostenarten, 4. Berechnung des Anteils des Mieters unter Berücksichtigung der von ihm geleisteten Vorauszahlungen. b) Die inhaltliche Unrichtigkeit der Abrechnung begründet keinen Anspruch auf eine erneute Abrechnung, sondern steht (nur) der Fälligkeit der daraus hergeleiteten Ansprüche auf Nachzahlung der durch die Vorauszahlungen nicht gedeckten Heiz- und Warmwasserkosten entgegen. c) Die nachträgliche Erläuterung einzelner Punkte der Heizkostenabrechnung ist auch noch im Prozeß zulässig. d) Unter der "beheizten Fläche" sind nur diejenigen Räume zusammenzufassen, die mit eigenen Heizkörpern ausgestattet sind.
    LG Berlin
    09.04.1991