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Urteil Eigenbedarfskündigung
Schlagworte
Eigenbedarfskündigung; Bedarfsperson; Sohn; Anbietpflicht; Härte
Leitsatz
Für den Vermieter stellt der Wunsch seines 27 Jahre alten Sohnes, nach beendetem Studium zusammen mit seiner Freundin eine eigene Existenz zu gründen, ein berechtigtes Interesse im Sinne von § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB dar.
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