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  1. RE-Miet 2/91 - Rechtsentscheidvorlage; nachträgliche Unzulässigkeit bei übereinstimmender Hauptsacheerklärung
    Leitsatz: Eine Vorlage zum Rechtsentscheid wird unzulässig, wenn die Parteien nach Erlaß des Vorlagebeschlusses übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklären (Aufgabe von BayObLG, NJW 1981, 580).
    BayObLG
    07.11.1991
  2. BReg. 2 Z 137/91 - Wohnungseigentum; Begründung von Sondereigentum als Teileigentum; Ausweisung von Teileigentum als Gemeinschaftseigentum; Teileigentum an Kellerräumen; Sondernutzungsrecht an Kellerräumen
    Leitsatz: 1. Es ist zulässig, daß an bestimmten, nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes Sondereigentum in der Form von Teileigentum begründet wird und weitere Räume, an denen Sondereigentum in der Form von Teileigentum oder auch in der Form von Wohnungseigentum begründet werden könnte, als gemeinschaftliches Eigentum ausgewiesen wird ("Kellermodell"). 2. Es handelt sich zwar um eine Umgehung der vom Gesetz nahegelegten Gestaltung, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an Kellerräumen verbunden mit Sondernutzungsrechten an Wohnungen begründet wird; jedoch verstößt dies nicht gegen ein gesetzliches Verbot.
    BayObLG
    07.11.1991
  3. 76 II (WEG) 164/91 - Klingel-Gegensprechanlage; Instandsetzungsmaßnahme; Wohnungseigentum; bauliche Ver- änderung
    Leitsatz: Der Einbau einer Klingel Gegensprechanlage ist keine bauliche Veränderung i. S. d. § 22 Abs. 1 WEG, sondern eine Instandsetzungsmaßnahme, die mehrheitlich beschlossen werden kann.
    AG Schöneberg
    05.11.1991
  4. 64 S 499/90 - Rechtsnachfolgenachweis; Prozessvollmacht; Wohnungsabnahmeprotokoll; Schuldanerkenntnis; Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Erfüllungsverweigerung
    Leitsatz: 1. Der Prozeßbevollmächtigte, der nach Aussetzung des Rechtsstreits wegen Todes der Partei für deren Rechtsnachfolger im Rechtsstreit auftritt, hat die Vollmacht des Rechtsnachfolgers beizubringen, wenn der Gegner das Fehlen der Vollmacht gerügt hat. Die Wirksamkeit der bisherigen Prozeßvollmacht der verstorbenen Partei tritt mit Aussetzung des Verfahrens außer Kraft. 2. Erkennt der Mieter die in einem Wohnungsabnahmeprotokoll aufgeführten auszuführenden Schönheitsreparaturen durch seine Unterschrift an, so handelt es sich um ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, durch das ihm Einwendungen gegen den Grund des Anspruchs abgeschnitten werden. 3. Bei ernsthafter und endgültiger Weigerung des Mieters, die anerkannten Schönheitsreparaturen auszuführen, entsteht der Schadensersatz gem. § 326 BGB wegen Nichtausführung der geschuldeten Schönheitsreparaturen unmittelbar mit der Weigerung, ohne daß es einer Mahnung und Nachfristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedürfte.
    LG Berlin
    05.11.1991
  5. 12 O. 273/91 - Kündigung; Kleingartengundstück
    Leitsatz: Kündigung und Räumung eines teilweise kleingärtnerisch genutzten Pachtgrundstücks.
    LG Berlin
    04.11.1991
  6. 12.O.197/91 - Feststellungsklage; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsverhältnis; Aufhebung
    Leitsatz: 1. Ein rechtliches Interesse, eine der Rechtskraft unterliegende feststellende Entscheidung über eine bloße Vorfrage zu erhalten, besteht regelmäßig nicht. 2. Ist ein sogenanntes Nutzungsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist bestimmt, daß das Nutzungsverhältnis nur durch einvernehmliche Aufhebung zu beenden sei, so kann diese Bestimmung seit dem 3. Oktober 1990 keine Gültigkeit mehr beanspruchen. 3. Zu den Voraussetzungen für die Kündigung eines Gewerbemietverhältnisses in den neuen Bundesländern.
    LG Berlin
    04.11.1991
  7. 24 W 6716/90 - Wohnungseigentum; Fernsehempfangsumrüstung; Nachteil; Kostentragungspflicht
    Leitsatz: Ein Wohnungseigentümerbeschluß, der die Umrüstung einer Rundfunk- und Fernsehantennenanlage auf einen Breitbandverteileranschluß der Deutschen Bundespost bestimmt, die an dem Breitbandverteileranschluß nicht interessierten Wohnungseigentümer jedoch von der Kostentragungspflicht befreit, beeinträchtigt deren Rechte grundsätzlich nicht über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus. Deren Zustimmung ist deshalb nicht erforderlich.
    KG
    04.11.1991
  8. 4 U 24/91 - Kündigung; Kündigungsgrund; Nutzungsverhältnis; Unzumutbarkeit der Fortsetzung
    Leitsatz: Ein längerfristiges Nutzungsverhältnis kann aus wichtigem Grund - selbst bei fehlendem Verschulden des anderen Teils - dann fristlos gekündigt werden, wenn einem Vertragsteil unter Berücksichtigung aller Umstände nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann, das Schuldverhältnis fortzusetzen.
    HansOLG Hamburg
    04.11.1991
  9. 65 S 35/91 - Kündigung; Zweckentfremdung
    Leitsatz: Wird der Vermieter von der Verwaltungsbehörde aufgefordert, eine zweckfremd vermietete Wohnung wieder einer Wohnnutzung zuzuführen, ist er zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt, auch wenn ihm das Fehlen der Zweckentfremdungsgenehmigung bei Vertragsabschluß bekannt war.
    LG Berlin
    01.11.1991
  10. 64 S 197/91 - Verjährungsfrist für Aufwendungsersatzanspruch
    Leitsatz: § 558 BGB gilt auch für Schadensersatzansprüche, die sich daraus ergeben, daß der Mieter Verwendungen auf die Mietsache gemacht hat, die sonst von Dritten (hier: der Wohnungsbau Kreditanstalt Berlin im Rahmen von Mietermodernisierungen) mitfinanziert werden.
    LG Berlin
    01.11.1991