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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 321)
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30 REMiet 3/91 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; ErledigungserklärungLeitsatz: 1. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid in Wohnraummietsachen ist unzulässig, wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigungserklärungen erst nach Beschlußfassung über die Vorlage abgegeben werden. - Negativer Rechtsentscheid -OLG Hamm30.07.1991
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30 REMiet 3/90 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; TeppichbodenerneuerungLeitsatz: Wird in einem Formularmietvertrag die Verpflichtung, Schönheitsreparaturen vorzunehmen, auf den Mieter von Wohnraum abgewälzt, so ist dieser nicht verpflichtet, auch den infolge vertragsgemäßen Gebrauchs verschlissenen Teppichboden zu erneuern.OLG Hamm22.03.1991
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30 REMiet 3/89 - Rechtsentscheid; Preisgebundener Wohnung; Mietpreisbindung; Durchschnittsmiete; BewilligungsstelleLeitsatz: Bestätigungsschreiben der Bewillungsstelle ohne konstitutive Bedeutung für die Bemessung der Durchschnittsmiete und ungeeignet als Beleg gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 WoBindG. (Leitsatz der Redaktion)OLG Hamm18.02.1991
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30 REMiet 7/90 - Zeitmietvertrag; Fortsetzungsverlangen; Räumung; Widerspruch; SozialklauselLeitsatz: Der Mieter eines befristeten Wohnungsmietverhältnisses (Zeitmietvertrag mit Bestandschutz) kann gemäß § 556 a Abs. 6 Satz 2 BGB die Fortsetzung des durch Zeitablauf beendeten Mietverhältnisses gemäß § 556 a Abs. 2 und 3 BGB noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits verlangen, wenn der Vermieter dem Mieter nicht vor Ablauf der 2 Monats-Frist des § 556 a Abs. 6 Satz 1 BGB den in § 564 a Abs. 2 BGB bezeichneten Hinweis auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs bzw. Fortsetzungsverlangens nach § 556 a BGB (sogenannte Sozialklausel) erteilt hat.OLG Hamm26.07.1991
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20 REMiet 3/91 - Modernisierung; Ankündigung; Mieterhöhung; Austausch der Koksheizung gegen Gaszentralheizung; Duldung einer ModernisierungsmaßnahmeLeitsatz: Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu seiner Wohnung geduldet, so setzt eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht voraus, daß der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sin-ne von § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB Mitteilung gemacht hatte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 26.4.1991 - 89 REMiet 2/90). (negativer Rechtsentscheid)OLG Frankfurt a. M.05.09.1991
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1 S 209/91 - Tierhaltung; Beschwer; BerufungsbeschwerLeitsatz: Der Wert der Beschwer bei einer Streitigkeit über Tierhaltung in der Mietwohnung ist nach den fiktiven Abnutzungskosten für die zusätzliche Abnutzung der Wohnung durch das Halten von Tieren zu berechnen.LG Kiel19.08.1991
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316 T 137/91 - Streitwert; Mängelbeseitigungsklage; InstandsetzungsklageLeitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Instandsetzung/ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs ist nach dem dreifachen Jahresbetrag einer Mietminderung, die wegen des zu behebenden Mangels möglich wäre, zu bewerten.LG Hamburg05.12.1991
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12.O. 243/91 - Schmerzensgeld; Beleidigung; Entschädigung; EhrverletzungLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Entschädigung für die immateriellen Schaden.LG Berlin11.11.1991
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12.O.400/90 - Vertragsfortsetzung gegen AbstandszahlungLeitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Vermieter von Gewerberäumen im Falle des Verkaufes des Gewerbebetriebes den Mietvertrag mit dem Käufer fortzusetzen hat und der Vermieter dafür vom veräußernden Mieter 10 % des Verkaufserlöses beanspruchen kann, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten.LG Berlin08.02.1991
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12. O. 83/91 - Grundstücks-Pachtvertrag; Pachtvertrag; Pachtzins; Sittenwidrigkeit; Wucher; Missverhältnis; Unerfahrenheit; Bestätigung des nichtigen RechtsgeschäftsLeitsatz: 1. Ein Grundstücks-Pachtvertrag ist nicht schon bei einem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung nichtig. 2. Ein nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuches unwirksamer Pachtvertrag wird wirksam, wenn die Parteien nach dem 3. Oktober 1990 das unwirksame Rechtsgeschäften bestätigt haben.LG Berlin20.06.1991