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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 321)

  1. 30 REMiet 3/91 - Rechtsentscheid; Zulässigkeit; Erledigungserklärung
    Leitsatz: 1. Eine Vorlage zum Rechtsentscheid in Wohnraummietsachen ist unzulässig, wenn die Parteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären. 2. Dies gilt auch dann, wenn die Erledigungserklärungen erst nach Beschlußfassung über die Vorlage abgegeben werden. - Negativer Rechtsentscheid -
    OLG Hamm
    30.07.1991
  2. 30 REMiet 3/90 - Rechtsentscheid; Schönheitsreparaturen; Teppichbodenerneuerung
    Leitsatz: Wird in einem Formularmietvertrag die Verpflichtung, Schönheitsreparaturen vorzunehmen, auf den Mieter von Wohnraum abgewälzt, so ist dieser nicht verpflichtet, auch den infolge vertragsgemäßen Gebrauchs verschlissenen Teppichboden zu erneuern.
    OLG Hamm
    22.03.1991
  3. 30 REMiet 3/89 - Rechtsentscheid; Preisgebundener Wohnung; Mietpreisbindung; Durchschnittsmiete; Bewilligungsstelle
    Leitsatz: Bestätigungsschreiben der Bewillungsstelle ohne konstitutive Bedeutung für die Bemessung der Durchschnittsmiete und ungeeignet als Beleg gem. § 10 Abs. 1 Satz 4 WoBindG. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Hamm
    18.02.1991
  4. 30 REMiet 7/90 - Zeitmietvertrag; Fortsetzungsverlangen; Räumung; Widerspruch; Sozialklausel
    Leitsatz: Der Mieter eines befristeten Wohnungsmietverhältnisses (Zeitmietvertrag mit Bestandschutz) kann gemäß § 556 a Abs. 6 Satz 2 BGB die Fortsetzung des durch Zeitablauf beendeten Mietverhältnisses gemäß § 556 a Abs. 2 und 3 BGB noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits verlangen, wenn der Vermieter dem Mieter nicht vor Ablauf der 2 Monats-Frist des § 556 a Abs. 6 Satz 1 BGB den in § 564 a Abs. 2 BGB bezeichneten Hinweis auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs bzw. Fortsetzungsverlangens nach § 556 a BGB (sogenannte Sozialklausel) erteilt hat.
    OLG Hamm
    26.07.1991
  5. 20 REMiet 3/91 - Modernisierung; Ankündigung; Mieterhöhung; Austausch der Koksheizung gegen Gaszentralheizung; Duldung einer Modernisierungsmaßnahme
    Leitsatz: Hat der Mieter die Durchführung einer Modernisierungsmaßnahme durch Gestattung des Zutritts zu seiner Wohnung geduldet, so setzt eine Mieterhöhung nach § 3 MHG nicht voraus, daß der Vermieter vor dem Beginn der Maßnahme dem Mieter form- und fristgerecht im Sin-ne von § 541 b Abs. 2 Satz 1 BGB Mitteilung gemacht hatte (Anschluß an den Rechtsentscheid des OLG Stuttgart vom 26.4.1991 - 89 REMiet 2/90). (negativer Rechtsentscheid)
    OLG Frankfurt a. M.
    05.09.1991
  6. 1 S 209/91 - Tierhaltung; Beschwer; Berufungsbeschwer
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer bei einer Streitigkeit über Tierhaltung in der Mietwohnung ist nach den fiktiven Abnutzungskosten für die zusätzliche Abnutzung der Wohnung durch das Halten von Tieren zu berechnen.
    LG Kiel
    19.08.1991
  7. 316 T 137/91 - Streitwert; Mängelbeseitigungsklage; Instandsetzungsklage
    Leitsatz: Der Anspruch des Mieters auf Instandsetzung/ungestörte Gewährung des Mietgebrauchs ist nach dem dreifachen Jahresbetrag einer Mietminderung, die wegen des zu behebenden Mangels möglich wäre, zu bewerten.
    LG Hamburg
    05.12.1991
  8. 12.O. 243/91 - Schmerzensgeld; Beleidigung; Entschädigung; Ehrverletzung
    Leitsatz: Zu den Voraussetzungen einer Entschädigung für die immateriellen Schaden.
    LG Berlin
    11.11.1991
  9. 12.O.400/90 - Vertragsfortsetzung gegen Abstandszahlung
    Leitsatz: Eine Vereinbarung, wonach der Vermieter von Gewerberäumen im Falle des Verkaufes des Gewerbebetriebes den Mietvertrag mit dem Käufer fortzusetzen hat und der Vermieter dafür vom veräußernden Mieter 10 % des Verkaufserlöses beanspruchen kann, verstößt weder gegen ein gesetzliches Verbot noch gegen die guten Sitten.
    LG Berlin
    08.02.1991
  10. 12. O. 83/91 - Grundstücks-Pachtvertrag; Pachtvertrag; Pachtzins; Sittenwidrigkeit; Wucher; Missverhältnis; Unerfahrenheit; Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
    Leitsatz: 1. Ein Grundstücks-Pachtvertrag ist nicht schon bei einem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung nichtig. 2. Ein nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuches unwirksamer Pachtvertrag wird wirksam, wenn die Parteien nach dem 3. Oktober 1990 das unwirksame Rechtsgeschäften bestätigt haben.
    LG Berlin
    20.06.1991