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Urteil Grundstücks-Pachtvertrag
Schlagworte
Grundstücks-Pachtvertrag; Pachtvertrag; Pachtzins; Sittenwidrigkeit; Wucher; Missverhältnis; Unerfahrenheit; Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
Leitsätze
1. Ein Grundstücks-Pachtvertrag ist nicht schon bei einem Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung nichtig.
2. Ein nach den Vorschriften des Zivilgesetzbuches unwirksamer Pachtvertrag wird wirksam, wenn die Parteien nach dem 3. Oktober 1990 das unwirksame Rechtsgeschäften bestätigt haben.
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