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  1. 63 S 1/18 - Abtretung von Ansprüchen aus Verletzung der Mietpreisbremse an Inkassodienstleister
    Der Fall: ...Entscheidung der ZK 63: Die Ermittlung der...
    LG Berlin
    28.08.2018
  2. 65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Leitsatz: ...aus LG Berlin - 66 S 18/18)...
    LG Berlin
    22.08.2018
  3. 65 S 238/17 - Mietpreisbremse verfassungsgemäß, keine Vorlage und keine Aussetzung
    Leitsatz: 1. Die Regelung des § 556 d BGB über die Mietpreisbremse ist verfassungsgemäß. 2. Zur Vorlage an das BVerfG oder Aussetzung des Verfahrens wegen einer Richtervorlage besteht keine Veranlassung; ebenso wenig zur Zulassung der Revision. 3. Eine unschädliche bloße Vertragsänderung liegt nicht vor, sondern eine Umgehung der gesetzlichen Mietbegrenzung, wenn nach absprachegemäßer Kündigung durch die Vormieter mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit den bisherigen Untermietern der Vermieter einen Änderungsvertrag (mit erhöhter Miete) unter Einbeziehung der bisherigen Mieter verlangt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    25.04.2018
  4. 67 S 277/18 - Mietpreisrüge bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Bei einer Mietermehrheit ist die Rüge der Überschreitung der preisrechtlich zulässigen Miete gemäß § 556g Abs. 2 Satz 1 BGB nur wirksam, wenn sie von oder für alle Mieter erhoben wurde. 2. Für die Abgrenzung zwischen umfassender Rechtsberatungs- und bloßer Inkassotätigkeit kommt es darauf an, ob die - den Rechtsanwälten eigentümliche - Aufgabe, umfassenden rechtlichen Beistand zu leisten, so im Hintergrund steht, dass es gerechtfertigt ist, das übertragene Mandat als bloße Inkassotätigkeit zu werten (Anschluss BGH, Beschl. v. 9. Juni 2008 - AnwSt [R] 5/05, NJW 2009, 534).
    LG Berlin
    24.01.2019
  5. 67 S 167/20 - Nichtige Abtretung von Mietendeckel-Ansprüchen an Inkassounternehmen
    Leitsatz: 1. Die zugunsten eines zur dauerhaften „Mietsenkung“ beauftragten Inkassounternehmens erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist nichtig, auch wenn das Inkassounternehmen zusätzlich zur Einziehung von Bagatellforderungen mandatiert ist (entgegen BGH, Urt. v. 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208). 2. Der Vermieter wird durch die (tat-) richterliche Würdigung, ein vom Mieter zur dauerhaften „Mietsenkung“ und dem Einzug von Bagatellforderungen beauftragtes Inkassounternehmen sei nicht zur Forderungsabwehr, sondern zum Einzug von Forderungen mandatiert, da die an den Vermieter gerichtete Aufforderung des Inkassounternehmens, nicht mehr als die preisrechtlich zulässige Miete zu verlangen, keine Reaktion auf ein Verlangen des Vermieters darstelle, sondern lediglich dazu diene, für die Zukunft die Geltendmachung weitergehender Rückzahlungsansprüche des Mieters entbehrlich zu machen, in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn die Würdigung der tatsächlichen Grundlage im Parteivortrag entbehrt und zudem den sich durch den Internet-Auftritt des Inkassounternehmens, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Inhalt der vom Mieter erteilten Vollmacht bestimmten Mandatsinhalt ausblendet.
    LG Berlin
    22.10.2020
  6. 66 S 95/20 - Verfassungskonformität des Berliner Mietendeckels, Mieterhöhungen nach dem Stichtag
    Teaser: ...Kammern 63, 64, 65 und 67 für Berufungen in...
    LG Berlin
    31.07.2020
  7. 2 O 32/21 - Verdienstausfall des vollmachtlos eingesetzten WEG-Verwalters
    Leitsatz: 1. Auch derjenige, der im Namen einer noch nicht vorhandenen juristischen Person ohne Vertretungsmacht vertragliche Vereinbarungen trifft, ist vollmachtloser Vertreter. 2. Die nur fahrlässige Unkenntnis des anderen Teils von der noch fehlenden Existenz einer vertretenen Wohnungseigentümergemeinschaft lässt den Honoraranspruch des unwirksam beauftragten Verwalters nach § 179 Abs. 3 Satz 1 BGB nicht entfallen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Neuruppin
    15.04.2021
  8. 5 B 14.16 - Vorlagebeschluss, Ausstellung eines Negativattestes nach dem Berliner Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum für Kleingewerbetrieb zur Fremdenbeherbergung, Rückwirkung
    Urteil: ...-Württemberg vom 22. Januar 1996 - 8 S 2964/95...
    OVG Berlin-Brandenburg
    06.04.2017
  9. VG 6 K 452.18 - Verpflichtung zur Preisbindung für Ersatzwohnraumschaffung im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots, Abriss, Eigentumswohnungen statt Mietwohnungen
    Leitsatz: 1. Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum dient nicht den Belangen von Mietern, sondern ausschließlich einem öffentlichen Interesse. Es soll weder vermietete Wohnungen zugunsten der jeweiligen Mieter erhalten noch den Mietpreis zugunsten des allgemeinen Wohnungsmarkts festschreiben. 2. Bezogen auf den spezifischen Regelungszweck des Zweckentfremdungsverbots ist es weder geeignet noch erforderlich, Ersatzwohnraum bei einer Vermietung nur bezüglich angemessener Miethöhen anzuerkennen oder im Wege einer Auflage die Mietforderung für den Ersatzwohnraum auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu beschränken. 3. § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ZwVbG Bln verletzten den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sofern ein den bisherigen Eignungskriterien genügendes Ersatzwohnraumangebot nur wegen der Miethöhe nicht anerkannt wird. 4. § 3 Abs. 4 ZwVbVO, wonach für Ersatzwohnraum gemäß § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ZwVbG keine höhere Nettokaltmiete als 7,92 €/m² monatlich verlangt werden darf, ist nichtig, da er mit höherrangigem Recht unvereinbar ist. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    27.08.2019
  10. VG 6 K 108.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: 1. Das Gericht hält es für beurteilungsfehlerfrei, dass der Wohnraummangel mit Bezug auf das gesamte Stadtgebiet Berlins ermittelt und festgestellt wurde. Der Senat war nicht verpflichtet, die Feststellung eines Wohnraummangels für jeden einzelnen Bezirk gesondert zu treffen oder aber das Zweckentfremdungsverbot nur auf bestimmte Bezirke zu beschränken.2. Das Verbot, Wohnraum für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen zu nutzen, macht den Zugang und Verbleib im Beruf der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen weder von persönlichen Eigenschaften noch unbeeinflussbaren Kriterien abhängig. Das Zweckentfremdungsrecht lässt es weiterhin zu, gewerblich Ferienwohnungen zu vermieten, solange diese berufliche Nutzung nicht in dem zweckentfremdungsrechtlich geschützten Wohnraum betrieben wird.3. Das ZwVbG führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung im Verhältnis der gewerblichen Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung einerseits zu der Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und berufliche sonstige Zwecke andererseits. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.06.2016