Urteil Verpflichtung zur Preisbindung für Ersatzwohnraumschaffung im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots, Abriss, Eigentumswohnungen statt Mietwohnungen
Schlagworte
Verpflichtung zur Preisbindung für Ersatzwohnraumschaffung im Rahmen des Zweckentfremdungsverbots, Abriss, Eigentumswohnungen statt Mietwohnungen
Leitsätze
1. Das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum dient nicht den Belangen von Mietern, sondern ausschließlich einem öffentlichen Interesse. Es soll weder vermietete Wohnungen zugunsten der jeweiligen Mieter erhalten noch den Mietpreis zugunsten des allgemeinen Wohnungsmarkts festschreiben.
2. Bezogen auf den spezifischen Regelungszweck des Zweckentfremdungsverbots ist es weder geeignet noch erforderlich, Ersatzwohnraum bei einer Vermietung nur bezüglich angemessener Miethöhen anzuerkennen oder im Wege einer Auflage die Mietforderung für den Ersatzwohnraum auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu beschränken.
3. § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ZwVbG Bln verletzten den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sofern ein den bisherigen Eignungskriterien genügendes Ersatzwohnraumangebot nur wegen der Miethöhe nicht anerkannt wird.
4. § 3 Abs. 4 ZwVbVO, wonach für Ersatzwohnraum gemäß § 3 Abs. 1 Sätze 2 und 3 ZwVbG keine höhere Nettokaltmiete als 7,92 €/m² monatlich verlangt werden darf, ist nichtig, da er mit höherrangigem Recht unvereinbar ist.
(Leitsätze der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?