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  1. 63 S 1/18 - Abtretung von Ansprüchen aus Verletzung der Mietpreisbremse an Inkassodienstleister
    Der Fall: ...Entscheidung der ZK 63: Die Ermittlung der...
    LG Berlin
    28.08.2018
  2. IX ZR 153/01 - Rechtsanwalt, Kündigungsandrohung des -s; Gebührenvereinbarung, Sittenwidrigkeit der -
    Schlagworte: ...-s...
    BGH
    04.07.2002
  3. 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18 - Verfassungskonformität der Mietpreisbremse
    Der Fall: ...beiden Normenkontrollverfahren 1 BvL 1/18...
    BVerfG
    18.07.2019
  4. 64 S 136/84 - Minderung der Grundmiete; Fälligkeit des Rückforderungsanspruchs des Mieters wegen überzahlter Modernisierungszuschläge; Altbauwohnraum; Mietpreisbindung; Mietzinsminderung; Modernisierungszuschlag; Wertverbesserungszuschlag; Preisstellenbescheid; Rückforderungsanspruch (Fälligkeit); aufschiebende Wirkung; Mieterhöhungserklärung
    Leitsatz: 1. Die Minderung wegen Mängel der Wohnung bezieht sich grundsätzlich nur auf die Grundmiete, nicht auf Modernisierungszuschläge. 2. Der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überzahlter Modernisierungszuschläge ist gem. § 18 Abs. 5 I. BMG bereits fällig aufgrund der Entscheidung der Preisstelle für Mieten, unabhängig von deren Bestandskraft. 3. § 18 Abs. 5 I. BMG ist im Lichte des Art. 3 GG entsprechend verfassungskonform auszulegen.
    LG Berlin
    25.09.1984
  5. BVerwG 8 C 13.06 - Unmöglichkeit; rechtlich; tatsächlich; Rückgabe; Surrogat; Ersatz; Grundstück; Ersatzgrundstück; Landabfindung; Ausgleich; Konnexität
    Leitsatz: Der Restitutionsanspruch kann sich auf ein im Bodenordnungsverfahren nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zugeteiltes Abfindungsgrundstück erstrecken, das nach § 61 Abs. 2 LwAnpG an die Stelle des geschädigten Grundstücks getreten ist.
    BVerwG
    25.04.2007
  6. 66 S 95/20 - Verfassungskonformität des Berliner Mietendeckels, Mieterhöhungen nach dem Stichtag
    Teaser: ...Kammern 63, 64, 65 und 67 für Berufungen in...
    LG Berlin
    31.07.2020
  7. 65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch Inkassodienstleister
    Leitsatz: ...aus LG Berlin - 66 S 18/18)...
    LG Berlin
    22.08.2018
  8. VIII ZR 217/14 - Berliner Kappungsgrenzen-Verordnung im verfassungsrechtlichen Rahmen
    Leitsatz: .... Mai 2013 (GVBl. S. 128) hält sich im...
    BGH
    04.11.2015
  9. 67 S 277/18 - Mietpreisrüge bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Bei einer Mietermehrheit ist die Rüge der Überschreitung der preisrechtlich zulässigen Miete gemäß § 556g Abs. 2 Satz 1 BGB nur wirksam, wenn sie von oder für alle Mieter erhoben wurde. 2. Für die Abgrenzung zwischen umfassender Rechtsberatungs- und bloßer Inkassotätigkeit kommt es darauf an, ob die - den Rechtsanwälten eigentümliche - Aufgabe, umfassenden rechtlichen Beistand zu leisten, so im Hintergrund steht, dass es gerechtfertigt ist, das übertragene Mandat als bloße Inkassotätigkeit zu werten (Anschluss BGH, Beschl. v. 9. Juni 2008 - AnwSt [R] 5/05, NJW 2009, 534).
    LG Berlin
    24.01.2019
  10. 67 S 167/20 - Nichtige Abtretung von Mietendeckel-Ansprüchen an Inkassounternehmen
    Leitsatz: 1. Die zugunsten eines zur dauerhaften „Mietsenkung“ beauftragten Inkassounternehmens erklärte Abtretung mietrechtlicher Ansprüche ist nichtig, auch wenn das Inkassounternehmen zusätzlich zur Einziehung von Bagatellforderungen mandatiert ist (entgegen BGH, Urt. v. 27. November 2019 - VIII ZR 285/18, NJW 2020, 208). 2. Der Vermieter wird durch die (tat-) richterliche Würdigung, ein vom Mieter zur dauerhaften „Mietsenkung“ und dem Einzug von Bagatellforderungen beauftragtes Inkassounternehmen sei nicht zur Forderungsabwehr, sondern zum Einzug von Forderungen mandatiert, da die an den Vermieter gerichtete Aufforderung des Inkassounternehmens, nicht mehr als die preisrechtlich zulässige Miete zu verlangen, keine Reaktion auf ein Verlangen des Vermieters darstelle, sondern lediglich dazu diene, für die Zukunft die Geltendmachung weitergehender Rückzahlungsansprüche des Mieters entbehrlich zu machen, in seinem Verfahrensgrundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verletzt, wenn die Würdigung der tatsächlichen Grundlage im Parteivortrag entbehrt und zudem den sich durch den Internet-Auftritt des Inkassounternehmens, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Inhalt der vom Mieter erteilten Vollmacht bestimmten Mandatsinhalt ausblendet.
    LG Berlin
    22.10.2020