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  1. V ZR 260/98 - Nutzungsherausgabeanspruch des Fiskus
    Leitsatz: a) Der Fiskus, der Anspruch auf unentgeltliche Auflassung eines ehemaligen Bodenreformgrundstücks hat, kann die Herausgabe von Nutzungen nur insoweit verlangen, als sie auf die Zeit ab Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes am 22. Juli 1992 entfallen (im Anschluß an BGHZ 140, 223). b) Der Eigentümer, der nach den Vorschriften über die Abwicklung der Bodenreform Nutzungsentgelt an den Fiskus herauszugeben hat, hat hierbei, anders als der Geldschuldner, für das eigene Zahlungsvermögen nicht einzustehen; gehört das Grundstück nicht zu den Hauswirtschaften oder Schlägen (Art. 233 § 12 Abs. 2 EGBGB), ist er frei, wenn er das Entgelt vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Februar 1996 (BGHZ 132, 71) Mitte des Jahres 1996 in Unkenntnis des Auflassungsanspruchs des Fiskus anderweit verwendet hat. c) An die Stelle des Anspruchs des Fiskus auf Herausgabe des aus einem ehemaligen Bodenreformgrundstück gezogenen Nutzungsentgelts kann der Anspruch auf Herausgabe des durch die Tilgung einer Verbindlichkeit oder durch die Ersparnis von Aufwendungen Erlangten treten, wenn das Entgelt hierfür Verwendung gefunden hat.
    BGH
    04.02.2000
  2. 3 Wx 31/00 - Bestimmtheitsgrundsatz; Grundbuch; Grundbucheintragung; Sondereigentum; Eintragungsantrag
    Leitsatz: Soll an baulich selbständigen Garagen Sondereigentum begründet werden, sind dem Grundbuchamt mit dem Eintragungsantrag wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes im Sachen- und Grundbuchrecht auch für diese Gebäudeteile die in § 7 Abs. 4 WEG genannten Unterlagen vorzulegen.
    OLG Düsseldorf
    07.02.2000
  3. 28 C 6492/99 - Besichtigungsrecht; Zeitintervall; Zeitraum; Häufigkeit
    Leitsatz: Wenn keine außergewöhnlichen krassen Umstände vorliegen, darf der Vermieter von seinem Besichtigungsrecht alle zwei Jahre Gebrauch machen.
    AG Münster
    08.02.2000
  4. 5 K 935/98 - Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; SMAD-Befehl Nr. 11; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: Zum Vorhandensein eines sowjetischen Enteignungsverbots.
    VG Magdeburg
    08.02.2000
  5. 5 K 69/99 - besatzunghoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; SMAD- Befehl Nr. 110; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: Zum Vorhandensein eines sowjetischen Enteignungsverbots.
    VG Magdeburg
    08.02.2000
  6. 4 U 7306/98 - Vorleistungspflicht des Kunden der Wasserbetriebe; Allgemeine Bedingungen für die Entwässerung; Hausanschlußkanäle; Pauschalpreise für Abwasseranschluß
    Leitsatz: § 20 der Allgemeinen Bedingungen für die Entwässerung in Berlin (ABE) ist wirksam; er gilt auch für die Zahlung der Kosten für die Herstellung der Hausanschlußkanäle und das Anschlußentgelt. Zum Vorliegen eines "offensichtlichen Fehlers" im Sinne von § 20 Nr. 1 ABE.
    KG
    08.02.2000
  7. 316 S 163/99 - Ausnutzen; geringes Angebot; Sondermarkt; Musikerwohnung; Teilmarkt; Mietpreisüberhöhung
    Leitsatz: Das geringe Angebot i. S. von § 5 WiStG wird bereits dann ausgenutzt, wenn feststeht, dass der überhöhte Mietzins nicht erzielt worden wäre, wenn ein ausreichendes Angebot an Wohnraum vorhanden gewesen wäre. Das Merkmal des Ausnutzens bezieht sich nicht auf die individuelle Situation des Mieters, sondern allein auf die allgemeine Knappheitssituation am Wohnungsmarkt.
    LG Hamburg
    08.02.2000
  8. 316 S 168/99 - Betriebskostenabrechnung; Leistungsprinzip; Kopien; Abrechnungsbeleg; Belegeinsicht; Erfüllungsort
    Leitsatz: 1. Betriebskosten bei der Wohnraummiete sind grundsätzlich nach dem sog. Leistungsprinzip abzurechnen. 2. Es richtet sich nach den Umständen, ob der Mieter Übersendung von Kopien der Abrechnungsbelege fordern kann oder Belegeinsicht zu nehmen hat. Der Sitz des Vermieters bzw. seiner Verwaltung ist Erfüllungsort der Belegeinsicht, sofern wegen räumlicher Entfernung dem Mieter das Aufsuchen des Vermieters nicht unzumutbar ist.
    LG Hamburg
    08.02.2000
  9. 1 BvR 889/99 - Übertriebene formale Anforderungen an Kündigung wg. Eigenbedarfs
    Leitsatz: Für die Begründung einer Eigenbedarfskündigung nach § 564 b Abs. 3 BGB ist der Erkenntnisstand des Vermieters zum Zeitpunkt der Kündigung maßgeblich; eine nachträgliche Präzisierung in einem nicht wesentlichen Punkt wird dadurch nicht ausgeschlossen (hier: Pflegekraft für Familienangehörigen nicht ständig, sondern aufgrund eines späteren Gutachtens nur zeitweilig nötig). (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    09.02.2000
  10. 3 Wx 340/99 - Verwirkung; Unterlassungsanspruch; zweckwidrige Nutzung
    Leitsatz: Ein Zeitraum von knapp sechs Jahren seit der Möglichkeit, die Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung von Keller-/Hobbyräumen zu Wohnzwecken geltend zu machen, reicht zur Annahme einer Verwirkung jedenfalls nicht aus, solange der Nutzer keinerlei Umstände vorgebracht hat, die darauf schließen lassen, daß und auf welche Weise er sich - etwa in Form von Vermögensdispositionen oder wirtschaftlichen Investitionen - darauf eingerichtet hat, von Ansprüchen auf Unterlassung dieser Nutzung verschont zu werden bzw. zu bleiben.
    OLG Düsseldorf
    09.02.2000