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Urteil Bestimmtheitsgrundsatz
Schlagworte
Bestimmtheitsgrundsatz; Grundbuch; Grundbucheintragung; Sondereigentum; Eintragungsantrag
Leitsatz
Soll an baulich selbständigen Garagen Sondereigentum begründet werden, sind dem Grundbuchamt mit dem Eintragungsantrag wegen des Bestimmtheitsgrundsatzes im Sachen- und Grundbuchrecht auch für diese Gebäudeteile die in § 7 Abs. 4 WEG genannten Unterlagen vorzulegen.
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