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  1. 1 K 867/97.Me - Gebäudeeigentum: Altgebäude; Neubau; Altsubstanz
    Leitsatz: Zur Feststellung von selbständigem Gebäudeeigentum.
    VG Meiningen
    02.11.2000
  2. 5 K 935/98 - Enteignungsverbot; besatzungshoheitliche Enteignung; SMAD-Befehl Nr. 11; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: Zum Vorhandensein eines sowjetischen Enteignungsverbots.
    VG Magdeburg
    08.02.2000
  3. 5 K 69/99 - besatzunghoheitliche Enteignung; Enteignungsverbot; SMAD- Befehl Nr. 110; Bodenreformgrundstück
    Leitsatz: Zum Vorhandensein eines sowjetischen Enteignungsverbots.
    VG Magdeburg
    08.02.2000
  4. 5 A 455/99 MD - Vermögensverlust auf andere Weise; Kollektivverfolgung; Deutschen Christen; Evangelische Kirche; verfolgte Vereinigung
    Leitsatz: 1. Zum Wesen einer (verfolgten) Vereinigung. 2. Zum Wesen eines Vermögensverlustes "auf andere Weise", hier: Untreue. 2. Die Evangelische Kirche war im NS-Staat zwar nicht kollektiv verfolgt. Das schließt aber individuelle Verfolgungsmaßnahmen nicht aus. 4. Zur Frage der "Deutschen Christen".
    VG Magdeburg
    15.08.2000
  5. 7 K 774/97 - Ablösebetrag; Grundpfandrechte; Tilgungsleistungen; Vorteilsausgleich
    Leitsatz: Die Art und Weise der tatsächlichen Verwendung des gesicherten Darlehnsbetrages ist für die Berechnung des Ablösebetrages ohne Bedeutung.
    VG Leipzig
    29.02.2000
  6. 7 K 311/97 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; öffentliches Nutzungsinteresse; Nutzungsänderung; Zweckbestimmungsänderung
    Leitsatz: Die Restitution eines Grundstücks ist nicht gemäß § 5 Abs. 1 a VermG ausgeschlossen, wenn die am Tag der mündlichen Verhandlung ausgeübte Nutzung des Grundstücks mit der am 29. September 1990 ausgeübten Nutzung in quantitativer und qualitativer Hinsicht nicht mehr vergleichbar ist. Eine derart eingeschränkte Nutzung vermag ein öffentliches Interesse an ihrem weiteren Bestand nicht zu begründen.
    VG Leipzig
    18.07.2000
  7. 7 K 253/97 - Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Unmöglichkeit der Rückgabe; Stammgrundstück; Überbau; Eigengrenzüberbau
    Leitsatz: Zur Frage der Unmöglichkeit einer Rückgabe im Falle einheitlicher Bebauung mehrerer angrenzender Grundstücke.
    VG Leipzig
    11.01.2000
  8. 7 K 1493/97 - Globalanmeldung; Nachfolgeorganisation; Inhaltserfordernis
    Leitsatz: Die durch eine Nachfolgeorganisation erklärte Globalanmeldung ist fristwahrend; zum Inhaltserfordernis.
    VG Leipzig
    04.04.2000
  9. 7 K 1331/97 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsversteigerung; Ursachenzusammenhang; Verfolgung; Vermögensverlust; Schuldnerschutzrechte; Zuschlagsbeschluss
    Leitsatz: 1. Der in der Zeit des Nationalsozialismus von einem Verfolgten erlittene Verlust des Eigentums an einem Grundstück durch Zuschlagsbeschluß in der Zwangsversteigerung erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG, wenn die Zwangsversteigerung betrieben wurde wegen Verbindlichkeiten, die - entweder - der Eigentümer verfolgungsbedingt eingehen mußte - oder - die er verfolgungsbedingt nicht mehr erfüllen konnte. 2. Der Nachweis für den erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen Verfolgung und Vermögensverlust im Wege der Zwangsvollstreckung ist im Regelfall erbracht, wenn feststeht, daß die Betroffenen vor ihrer Ausreise ins Ausland keine Zahlungsschwierigkeiten hatten. Ihre Zahlungsfähigkeit ist im Regelfall anzunehmen, wenn es vor der Ausreise über längere Zeit hindurch keine Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen sie gab. 3. Unabhängig davon ist der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG auch dann erfüllt, wenn ein maßgeblicher Beitrag zum Eigentumsverlust durch Zuschlagsbeschluß dadurch geleistet wurde, daß dem Eigentümer als Ausdruck seiner Verfolgung Schuldnerschutzrechte vorenthalten wurden.
    VG Leipzig
    25.01.2000
  10. 1 K 1484/97 - Einigungsbescheid; Altforderungen; Sicherungshypothek; Einwendungen des Berechtigten
    Leitsatz: Erfolgt die Rückübertragung eines Grundstücks mittels gütlicher Einigung nach § 31 Abs. 5 VermG und deren Bestätigung durch Bescheid, umfaßt diese Einigung die vor Inkrafttreten des 2. VermRÄndG wiedereinzutragenden Altforderungen bzw. neueinzutragenden Sicherungshypotheken aufgrund der Ablösung der Altforderungen durch den Staat. In diesem Fall sind bei der Kündigung der Sicherungshypotheken nach Bestandskraft des Rückübertragungsbescheides jegliche Einwendungen des Berechtigten zum Bestehen und der Höhe der Sicherungshypotheken ausgeschlossen.
    VG Leipzig
    25.09.2000