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Urteil verfolgungsbedingter Vermögensverlust


Schlagworte

verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsversteigerung; Ursachenzusammenhang; Verfolgung; Vermögensverlust; Schuldnerschutzrechte; Zuschlagsbeschluss

Leitsätze

1. Der in der Zeit des Nationalsozialismus von einem Verfolgten erlittene Verlust des Eigentums an einem Grundstück durch Zuschlagsbeschluß in der Zwangsversteigerung erfüllt den Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG, wenn die Zwangsversteigerung betrieben wurde wegen Verbindlichkeiten, die - entweder - der Eigentümer verfolgungsbedingt eingehen mußte - oder - die er verfolgungsbedingt nicht mehr erfüllen konnte.

2. Der Nachweis für den erforderlichen Ursachenzusammenhang zwischen Verfolgung und Vermögensverlust im Wege der Zwangsvollstreckung ist im Regelfall erbracht, wenn feststeht, daß die Betroffenen vor ihrer Ausreise ins Ausland keine Zahlungsschwierigkeiten hatten. Ihre Zahlungsfähigkeit ist im Regelfall anzunehmen, wenn es vor der Ausreise über längere Zeit hindurch keine Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen sie gab.

3. Unabhängig davon ist der Tatbestand des § 1 Abs. 6 VermG auch dann erfüllt, wenn ein maßgeblicher Beitrag zum Eigentumsverlust durch Zuschlagsbeschluß dadurch geleistet wurde, daß dem Eigentümer als Ausdruck seiner Verfolgung Schuldnerschutzrechte vorenthalten wurden.

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