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3 U 113/05 - Keine Verwirkung der Mieterhöhung bei bloßer Untätigkeit des Mieters; Information; Mieterhöhung; Wertsicherungsklausel; Lebenshaltungsindex; Statistisches Bundesamt; Gaststätte; CampingplatzLeitsatz: 1. Ist zwischen den Parteien eine Mieterhöhung aufgrund einer Wertsicherungsklausel nach dem Lebenshaltungskostenindex vereinbart worden, ist es dem Mieter zuzumuten, selbst die Entwicklung des Index zu beobachten und entsprechende Rückstellungen zu bilden. 2. Eine Verwirkung des Vermieteranspruchs auf Mieterhöhung kommt nur dann in Betracht, wenn der Mieter darauf vertrauen durfte, daß der Vermieter eine erhöhte Miete nicht mehr verlangen wird. 3. Eine Wertsicherungsklausel läßt zweifelsfrei den Willen der Parteien erkennen, die Mietanpassung an einem vom Statistischen Bundesamt geführten Index auszurichten. (Leitsätze der Redaktion)OLG Rostock24.04.2006
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3 U 167/05 - Wirksamer Ausschluß der stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses durch bloße Bezugnahme; TransparenzgebotLeitsatz: Eine Formularklausel, in der die Parteien zwar die Vorschrift unter Nennung des § 545 BGB abbedungen haben, aber weder den Regelungsgehalt noch die Rechtsfolgen in dieser Formularklausel wiedergegeben haben, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 BGB (entgegen OLG Schleswig ZMR 1996, 254).OLG Rostock29.05.2006
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4 U 175/05 - Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände; Verkehrssicherungspflichten des öffentlichen Sachherrn; Pflichten des Eigentümers alter Bauwerke; Pflichten bei Verzicht auf KorrosionsschutzLeitsatz: a. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen. b. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke an den jeweils geltenden Standard anzupassen. c. Verzichtet ein Verkehrssicherungspflichtiger bei einem Geländer auf Korrosionsschutz, so muß er durch geeignete Kontrollmaßnahmen sicherstellen, daß bereits der Beginn von Korrosionsschutz sofort entdeckt wird.OLG Saarbrücken09.05.2006
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5 W 115/05 - Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "Boarding-house"-Zwecken; Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss; Boarding-Haus-Nutzung; Nutzung zu WohnzweckenLeitsatz: Schreibt die Teilungserklärung hinsichtlich der Raumeignung eines Miteigentumsanteils eine Wohnungsnutzung vor, so fehlt die Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer, generell eine Nutzung des Sondereigentums zu "Boarding-House"-Zwecken zu erlauben. Ein entsprechender Beschluss ist nichtig.OLG Saarbrücken03.02.2006
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5 W 154/06-51 - Kein Haustierhaltungsverbot kraft MehrheitsbeschlussesLeitsatz: Ein generelles Haustierhaltungsverbot ist einem Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer nicht zugänglich.OLG Saarbrücken02.10.2006
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5 W 241/06 - Grundbuchabschrift mit FarbmarkierungenLeitsatz: Abschriften von Grundaktenbestandteilen müssen dort enthaltene farbliche Markierungen wiedergeben.OLG Saarbrücken02.11.2006
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13 U 51/06 - Quantität und Qualität des Besucherverkehrs bei Mitmietern und Aufhebung der Zugangskontrolle bei Vermietung hochpreisiger Gewerberäume als Mietmangel (hier: Job-Center, Schuldner- und Suchtberatungstelle)Leitsatz: Die Quantität und Qualität des Besucherverkehrs der Mitmieter sowie die Aufhebung der Zugangskontrolle können den Mieter gewerblicher Mieträume unter Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses zur Mietminderung wegen eines Sachmangels berechtigen.OLG Stuttgart21.12.2006
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OVG 11 B 12.05 - Ausgleichsabgabe für Baumfällungen; GrundstückeLeitsatz: Die Grundlage für die Bemessung der Höhe der Ausgleichsabgabe in § 6 Abs. 1 BaumSchVO 1982 ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)OVG Berlin-Brandenburg26.01.2006
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OVG 2 S 2.06 - Boardinghouse; Wohnnutzung/Beherbergungsbetrieb; NutzungsuntersagungLeitsatz: 1. Ein Boardinghouse stellt eine Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar, wobei die schwerpunktmäßige Zuordnung von den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls abhängt. 2. Zu den Anforderungen an ein noch der Wohnnutzung zuzuordnendes Boardinghouse.OVG Berlin-Brandenburg06.07.2006
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OVG 5 B 11.05 - Kürzung von Fördermitteln für Sozialwohnungen; vorbehaltener Widerruf von Subventionen bei veränderten Rahmenbedingungen; SubventionsermessenLeitsatz: 1. Die eine Subvention nach Ermessen bewilligende Behörde (Fördergeber) kann sich durch Bezugnahme des Bescheides auf eine Richtlinienbestimmung den Widerruf vorbehalten, wenn die Richtlinien dem Fördernehmer im Rahmen des Förderverhältnisses bekannt sind. 2. Der Fördergeber kann sich im Bewilligungsbescheid einen teilweisen Widerruf der Wohnungsbauförderung vorbehalten, um nach veränderten Rahmenbedingungen sein Subventionsermessen erneut auszuüben; die dabei verwendeten Begriffe "erforderlich" und "vertretbar" unterliegen nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung, weil sie einen haushalts- und wohnungspolitischen Entscheidungsspielraum eröffnen. 3. Zur Wohnungsbauförderung zählt auch die Weitergewährung der vor Baubeginn bewilligten Aufwendungsdarlehen und Aufwendungszuschüsse. 4. Für die Wertung des Mietpreisvorteils von Sozialwohnungen als ungerechtfertigt steht dem Fördergeber ein Einschätzungsspielraum zu.OVG Berlin-Brandenburg23.11.2006