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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 731)

  1. 3a C 475/06 - Treuwidrige Zurückweisung einer Mieterhöhung wg. fehlender Vollmacht
    Leitsatz: Der Mieter kann das Mieterhöhungsverlangen eines Vertreters (Hausverwaltung) nicht zurückweisen, wenn er schon mehrmals vorher mit der Hausverwaltung in anderen Sachen korrenspondiert hatte.
    AG Spandau
    04.08.2006
  2. 3b C 1192/05 - Keine Wohnungsrückgabe durch Einwerfen eines Wohnungsschlüssels in Hausbriefkasten des Vermieters
    Leitsatz: Eine ordnungsgemäße Rückübertragung des Besitzes an der Wohnung und die Erfüllung der Rückgabepflicht des Mieters nach § 546 BGB erfordert die Übergabe sämtlicher Haus- und Wohnungsschlüssel; es reicht nicht, daß der Mieter einen Schlüssel in den Hausbriefkasten des Vermieters wirft.
    AG Spandau
    31.05.2006
  3. 7 C 307/06 - Anspruch auf Einbau eines Kaminofens durch Mieter; Bedingungen für Baumaßnahmen durch den Mieter; nachgeschobene Auflagen; widersprüchliches Verhalten des Vermieters rechtsmißbräuchlich; Freigabe durch Schornsteinfeger; Abschluß einer Versicherung
    Leitsatz: Die Verweigerung der Zustimmung zum Einbau eines Kaminofens durch den Mieter ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter eine Genehmigung unter Auflagen in Aussicht stellt und der Mieter die Auflagen erfüllt. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    19.09.2006
  4. 9a C 130/06 - Genehmigung einer Parabolantenne nur gegen Sicherheitsleistung
    Leitsatz: Der Vermieter muß - unabhängig von weiteren Voraussetzungen - die Installation einer Parabolantenne durch den Mieter überhaupt nur dann dulden, wenn der Mieter auf Verlangen des Vermieters eine Sicherheit leistet, die jedenfalls den Beseitigungsaufwand absichert. Dabei muß nicht der Vermieter die Sicherheitsleistung beziffern, sondern der Mieter muß mögliche Beseitigungskosten ermitteln und nach diesen die Sicherheit anbieten. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Spandau
    09.11.2006
  5. 24 C 123/06 - Nachforderung von Betriebskosten bei versäumter Abrechnungsfrist bis zur Höhe der vereinbarten Vorauszahlungen; Verrechnung von Mietminderungen ohne Zahlungsbestimmung; Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Vorauszahlungen; Fälligkeit
    Leitsatz: 1. Leistete der Mieter die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen vertragswidrig nicht, können die abgerechneten Betriebskosten bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen auch dann nachgefordert werden, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt hat (Anschluß an u. a. LG Berlin, Urteil v. 8. März 2005, 65 S 379/04, GE 2005, 741). 2. Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Betriebskosten i. S. d. § 27 II. BV vereinbart, steht der Umlagefähigkeit weiterer Betriebskosten nicht entgegen, daß in der als Vertragsanlage beigefügten "Betriebskostenaufstellung" lediglich für die Grundsteuer und die Hausversicherungen Betriebskostenvorauszahlungen aufgeführt sind. 3. Mindert die Mieter die Miete ohne Zahlungsbestimmung, sind die Minderzahlungen prozentual auf die geschuldete Nettomiete und die vereinbarten Betriebskostenvorauszahlungen zu verrechnen. 4. Die Betriebskostenabrechnung ist nur dann ordnungsgemäß, wenn in ihr die tatsächlich vom Mieter geleisteten und die aufgrund der berechtigten Minderung fiktiv als gezahlt geltenden Vorschüsse eingestellt sind. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Strausberg
    07.09.2006
  6. 20 C 186/06 - Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Zustellung an früheren Prozeßbevollmächtigten; Nebenpflichten des Mieters; Auszug ohne Angabe der neuen Anschrift
    Leitsatz: Ist der Mieter ausgezogen, ohne seine neue Anschrift zu hinterlassen, ist der Vermieter berechtigt, die Betriebskostenabrechnung an einen früheren Prozeßbevollmächtigten des Mieters zu übersenden, ohne vorher eine Meldeauskunft einzuholen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    04.12.2006
  7. 20 C 498/05 - Aktivlegitimation des Nießbrauchers
    Leitsatz: Veräußert der Eigentümer das Grundstück unter gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts für den Veräußerer an dem Grundstück, bleibt er für mietrechtliche Erklärungen (z. B. Kündigung) aktivlegitimiert. Der neue Eigentümer wird nicht Vermieter in Anwendung des § 566 BGB. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    09.01.2006
  8. 4 C 124/06 - Unwirksame Schönheitsreparaturklausel bei Summierungseffekt; Haustürgeschäft bei Absprache zur Verrechnung der Kaution
    Leitsatz: Trotz Vereinbarung von sog. weichen Renovierungsfristen ist die Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter unwirksam, wenn daneben noch der Mieter verpflichtet wird, nach Beendigung der Mietzeit (jedenfalls) zu renovieren. Vereinbaren die Mietvertragsparteien in einem Mietaufhebungsvertrag dennoch, daß die mieterseits geleistete Kaution mit den Renovierungskosten verrechnet wird, kann diese Vereinbarung als Haustürgeschäft widerrufen werden, wenn sie in der Privatwohnung des Mieters ausgehandelt und vereinbart wird und der Mieter den Vermieter nicht in die Wohnung bestellt hat. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    23.08.2006
  9. 4 C 339/05 - Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden; Rückzahlungsanspruch bei zunächst unterlassener Mietminderung
    Leitsatz: 1. Beruhen Feuchtigkeitsschäden hauptsächlich auf Baumängeln und nur zu einem geringen Teil auf Nutzerverhalten (Möblierung), kann der Mieter Instandsetzung verlangen. 2. Der Mieter kann nachträglich Minderung geltend machen und die überzahlten Beträge zurückverlangen, wenn er den Mangel angezeigt und zunächst den Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens abgewartet hat.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    08.03.2006
  10. 4 C 427/06 - Kabelfernsehen; Umrüstung auf rückkanalfähigen Kabelanschluß
    Leitsatz: Der Mieter hat die Installation eines rückkanalfähigen Kabelanschlusses unabhängig davon zu dulden, ob die Umrüstung auf einen rückkanalfähigen Kabelanschluß von einem digitalen terrestrischen Anschluß oder von einem herkömmlichen Kabelanschluß erfolgt, da keiner der letztgenannten Anschlüsse die weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten eines rückkanalfähigen Kabelanschlusses ermöglicht.
    AG Tempelhof-Kreuzberg
    20.12.2006