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Urteil Kabelfernsehen


Schlagworte

Kabelfernsehen; Umrüstung auf rückkanalfähigen Kabelanschluß

Leitsatz

Der Mieter hat die Installation eines rückkanalfähigen Kabelanschlusses unabhängig davon zu dulden, ob die Umrüstung auf einen rückkanalfähigen Kabelanschluß von einem digitalen terrestrischen Anschluß oder von einem herkömmlichen Kabelanschluß erfolgt, da keiner der letztgenannten Anschlüsse die weitergehenden Nutzungsmöglichkeiten eines rückkanalfähigen Kabelanschlusses ermöglicht.

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