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Urteil Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden


Schlagworte

Instandsetzungsanspruch des Mieters bei Feuchtigkeitsschäden; Rückzahlungsanspruch bei zunächst unterlassener Mietminderung

Leitsätze

1. Beruhen Feuchtigkeitsschäden hauptsächlich auf Baumängeln und nur zu einem geringen Teil auf Nutzerverhalten (Möblierung), kann der Mieter Instandsetzung verlangen.

2. Der Mieter kann nachträglich Minderung geltend machen und die überzahlten Beträge zurückverlangen, wenn er den Mangel angezeigt und zunächst den Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens abgewartet hat.

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