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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 731)

  1. 7 C 315/05 - Zur Anwendung der Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Doppelfenster sind nicht mit Isolierverglasung gleichzustellen. 2. Für ein modernes Bad reicht es nicht mehr aus, wenn es gefliest ist und über eine eingebaute Badewanne verfügt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    12.10.2006
  2. 12 C 235/04 - Schriftform der Heizkostenabrechnung; sozialer Wohnungsbau
    Leitsatz: Im Sozialen Wohnungsbau ist eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam, wenn die dem unterschriebenen Anschreiben beigefügten Anlagen des Wärmemeßdienstes ihrerseits nicht unterschrieben sind.
    AG Neukölln
    12.10.2006
  3. 19 C 398/05 - Schönheitsreparaturen; Unwirksamkeit der Quotenklausel wegen starrer Fristen
    Leitsatz: Eine Quotenklausel mit bestimmten (starren) Quoten, gestaffelt nach bestimmten Fristen nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    15.03.2006
  4. 5 C 306/05 - Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger
    Leitsatz: Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.
    AG Neukölln
    14.07.2006
  5. 6 C 490/05 - Keine Heizkostennachforderung bei unrichtigem Multiplikator
    Leitsatz: Beruht die Heizkostenabrechnung auf unrichtigen Ablesewerten und Umrechnungsfaktoren, ist der Mieter zu einer Nachzahlung nicht verpflichtet.
    AG Neukölln
    14.12.2006
  6. 64 S 44/06 - Modernisierungsankündigung wirksam trotz fehlender Abgrenzung von Instandhaltung zur Modernisierung; Wertverbesserungsmaßnahmen; Verkleinerung des Badezimmers; Mieterhöhung
    Leitsatz: 1. Bei folgenden Arbeiten handelt es sich um Modernisierungsarbeiten: a) im Badezimmer dem Einbau eines Handwaschbeckens mit Armatur; das Einfliesen einer neuen Badewanne; dem Einbau eines freihängenden WCs nebst Spülvorrichtung; die Veränderung/Neuschaffung der Zu- und Abwasserleitungen für die Sanitärobjekte; die Verfliesung der Wände bis zu 2,20 m Höhe; die Verfliesung des Fußbodens; dem Ersatz der Wannenfüll- und Brausebatterie bei Notwendigkeit; dem Einbau eines Stromschutzschalters; die Installation eines Elektroanschlusses (Wandauslasses) im Bereich über dem Waschbecken zum künftigen Anschluß eines Beleuchtungskörpers sowie einer Steckdose neben dem Waschbecken; b) in der Küche dem Einbau einer Doppelspüle mit Unterschrank im Austausch gegen das vorhandene Ausgußbecken; die Anbringung eines Fliesenspiegels über der Doppelspüle. 2. Die dadurch eintretende Verkleinerung des Badezimmers auf etwa 135 cm Breite ist vom Mieter ebenso hinzunehmen wie die Notwendigkeit, Möbel in Bad und Küche anders zu stellen. 3. Die fehlende Abgrenzung zwischen Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen und die Berechnung der zu erwartenden Mieterhöhung nach den Gesamtkosten führt nicht zur Unwirksamkeit der Modernisierungsankündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    28.04.2006
  7. 8 C 34/06 - Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung; falsche Flächengrößen; falsche Verteilung einzelner Betriebskostenarten
    Leitsatz: Die Betriebskostenabrechnung ist unwirksam, wenn sie falsche Flächengrößen und eine falsche Verteilung einzelner Kostenarten enthält.
    AG Neukölln
    22.06.2006
  8. 8 U 33/06 - Schriftform beim Gewerberaum bei vorab vereinbartem Umzug in neue Räume; fristlose und ordentliche Kündigung; Nutzfläche; Bestimmbarkeit des Mietobjekts; rechtzeitige Gebrauchsgewährung; Rücktritt vom Mietvertrag; Vermietung vom Reißbrett
    Leitsatz: Schließen die Parteien einen Mietvertrag über genau bezeichnete Räume und vereinbaren zugleich, daß der Mieter verpflichtet sein soll, nach der Fertigstellung neuer Flächen in einem neuen Gebäude dahin umzuziehen, und wird die Größe dieser - ansonsten nicht näher bezeichneten - Fläche mit ca. 400 bis 500 qm angegeben, wahrt der Mietvertrag - jedenfalls dann, wenn die Parteien über die neuen Mietflächen keinen neuen Mietvertrag schließen wollen - nicht die Form des § 550 Satz 1 BGB n. F.
    KG
    17.08.2006
  9. 8 U 38/06 - Notwendige Fristsetzung für Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Der Vermieter muß dem Mieter eine angemessene Frist zur Durchführung der Schönheitsreparaturen setzen. Eine mietvertragliche Klausel in einem Geschäftsraummietvertrag, wonach der Vermieter berechtigt sein soll, die Räume zu öffnen, zu reinigen und in einen bezugsfertigen Zustand zu bringen, ohne daß es insoweit einer Nachfristsetzung zur Beseitigung der Mängel bedürfe, ist nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Ziff. 1 BGB unwirksam.
    KG
    30.10.2006
  10. 8 U 51/06 - Wirksamer vertraglicher Ausschluß der Berufung auf Schriftformmangel
    Leitsatz: Eine Partei kann sich in der Geschäftsraummiete nicht auf einen Schriftformmangel berufen, wenn das vertraglich (auch formularmäßig) ausgeschlossen ist.
    KG
    13.11.2006