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Urteil Keine Heizkostennachforderung bei unrichtigem Multiplikator
Schlagworte
Keine Heizkostennachforderung bei unrichtigem Multiplikator
Leitsatz
Beruht die Heizkostenabrechnung auf unrichtigen Ablesewerten und Umrechnungsfaktoren, ist der Mieter zu einer Nachzahlung nicht verpflichtet.
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