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Urteil Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger
Schlagworte
Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger
Leitsatz
Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.
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