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Urteil Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger


Schlagworte

Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger

Leitsatz

Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.

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