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  1. 7 C 315/05 - Zur Anwendung der Orientierungshilfe
    Leitsatz: 1. Doppelfenster sind nicht mit Isolierverglasung gleichzustellen. 2. Für ein modernes Bad reicht es nicht mehr aus, wenn es gefliest ist und über eine eingebaute Badewanne verfügt. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Mitte
    12.10.2006
  2. 12 C 235/04 - Schriftform der Heizkostenabrechnung; sozialer Wohnungsbau
    Leitsatz: Im Sozialen Wohnungsbau ist eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam, wenn die dem unterschriebenen Anschreiben beigefügten Anlagen des Wärmemeßdienstes ihrerseits nicht unterschrieben sind.
    AG Neukölln
    12.10.2006
  3. 19 C 398/05 - Schönheitsreparaturen; Unwirksamkeit der Quotenklausel wegen starrer Fristen
    Leitsatz: Eine Quotenklausel mit bestimmten (starren) Quoten, gestaffelt nach bestimmten Fristen nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Neukölln
    15.03.2006
  4. 5 C 306/05 - Wirksame Mängelanzeige auf Überweisungsträger
    Leitsatz: Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.
    AG Neukölln
    14.07.2006
  5. 6 C 490/05 - Keine Heizkostennachforderung bei unrichtigem Multiplikator
    Leitsatz: Beruht die Heizkostenabrechnung auf unrichtigen Ablesewerten und Umrechnungsfaktoren, ist der Mieter zu einer Nachzahlung nicht verpflichtet.
    AG Neukölln
    14.12.2006
  6. 8 C 34/06 - Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung; falsche Flächengrößen; falsche Verteilung einzelner Betriebskostenarten
    Leitsatz: Die Betriebskostenabrechnung ist unwirksam, wenn sie falsche Flächengrößen und eine falsche Verteilung einzelner Kostenarten enthält.
    AG Neukölln
    22.06.2006
  7. 2 C 244/06 - Heizkostenabrechnung; Abrechnungsfrist; Berichtigung
    Leitsatz: Ändert die Vermieter die fristgerecht erstellte Heizkostenabrechnung auf die Einwendungen des Mieters hin und macht eine geringere Nachforderung als ursprünglich geltend,  ist er mit  dieser nicht wegen Versäumung der Abrechnungsfrist ausgeschlossen 
    AG Neukölln
    28.12.2006
  8. 8 C 116/06 - Erlaubte Entfernung von ordnungswidrig abgestellten abgemeldeten Pkw auf Mietflächen, Schrottkarren
    Leitsatz: Ein Vermieter ist berechtigt, abgemeldete Fahrzeuge, die auf einem Parkplatz des Mietobjektes abgestellt worden sind, zu entfernen und gegebenenfalls zu entsorgen. Zuvor hat der Vermieter allerdings im Rahmen des Zumutbaren eine Zuordnung des Fahrzeugs zu dem Halter zu versuchen.(Leitsatz der Redaktion)
    AG Pankow/Weißensee
    12.12.2006
  9. 104a C 147/06 - Mietvertragsklauseln; Schlüsselhinterlegung; Lüften und Heizen während der Heizperiode; Benutzung des Treppenhauses; Abstellen von Fahrrädern; Besuchsrecht; Heizkörperventile
    Leitsatz: 1. Die Mietvertragsklausel "Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter die Schlüssel an einer für den Vermieter schnell erreichbaren Stelle zu hinterlegen und dem Vermieter den Hinterlegungsort mitzuteilen" ist unwirksam. 2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, während der Heizperiode auch in seiner Abwesenheit die Beheizung der Wohnung in der Weise sicherzustellen, daß sämtliche Heizkörperventile mindestens auf Stufe 1 eingestellt sind, sowie bei Abwesenheit die Fenster geschlossen zu halten. 3. Der Mieter einer Wohnung ist berechtigt, zu Besuchszwecken auch den über seiner Wohnung gelegenen Treppenabsatz und das dort gelegene Treppenhaus zu benutzen. 4. Der Mieter darf auch bei Teilvermietung der im Innenhof zur Verfügung gestellten Fahrradabstellplätze sein Fahrrad im Innenhof abstellen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    12.07.2006
  10. 104a C 567/05 - Verjährung von Ersatzansprüchen; unwirksamer beidseitiger Kündigungsausschluß von mehr als vier Jahren; Schadensersatzansprüche bei Austausch vermietereigener Einbauten/Einrichtungen durch mietereigene
    Leitsatz: 1. In einem Mietvertrag über Wohnraum ist - auch ein beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt. 2. Hat der Mieter für die von ihm entfernten, im Eigentum des Vermieters stehenden Einrichtungen Ersatz besorgt, so hat der Vermieter nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er darlegt, daß seine finanzielle Situation wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung durch den Mieter wegen des Ersatzes schlechter ist, als sie bei pflichtgemäßer Erfüllung der Rückgabepflicht gewesen wäre. 3. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    19.04.2006