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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 731)
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7 C 315/05 - Zur Anwendung der OrientierungshilfeLeitsatz: 1. Doppelfenster sind nicht mit Isolierverglasung gleichzustellen. 2. Für ein modernes Bad reicht es nicht mehr aus, wenn es gefliest ist und über eine eingebaute Badewanne verfügt. (Leitsätze der Redaktion)AG Mitte12.10.2006
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12 C 235/04 - Schriftform der Heizkostenabrechnung; sozialer WohnungsbauLeitsatz: Im Sozialen Wohnungsbau ist eine Heizkostenabrechnung formell unwirksam, wenn die dem unterschriebenen Anschreiben beigefügten Anlagen des Wärmemeßdienstes ihrerseits nicht unterschrieben sind.AG Neukölln12.10.2006
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19 C 398/05 - Schönheitsreparaturen; Unwirksamkeit der Quotenklausel wegen starrer FristenLeitsatz: Eine Quotenklausel mit bestimmten (starren) Quoten, gestaffelt nach bestimmten Fristen nach Durchführung der letzten Schönheitsreparaturen ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustandes der Wohnung, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)AG Neukölln15.03.2006
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5 C 306/05 - Wirksame Mängelanzeige auf ÜberweisungsträgerLeitsatz: Eine wirksame Mängelanzeige als Voraussetzung für den Minderungsanspruch des Mieters liegt schon dann vor, wenn der Mieter auf den Überweisungen die Mängel schlagwortartig angegeben hat.AG Neukölln14.07.2006
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6 C 490/05 - Keine Heizkostennachforderung bei unrichtigem MultiplikatorLeitsatz: Beruht die Heizkostenabrechnung auf unrichtigen Ablesewerten und Umrechnungsfaktoren, ist der Mieter zu einer Nachzahlung nicht verpflichtet.AG Neukölln14.12.2006
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8 C 34/06 - Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung; falsche Flächengrößen; falsche Verteilung einzelner BetriebskostenartenLeitsatz: Die Betriebskostenabrechnung ist unwirksam, wenn sie falsche Flächengrößen und eine falsche Verteilung einzelner Kostenarten enthält.AG Neukölln22.06.2006
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2 C 244/06 - Heizkostenabrechnung; Abrechnungsfrist; BerichtigungLeitsatz: Ändert die Vermieter die fristgerecht erstellte Heizkostenabrechnung auf die Einwendungen des Mieters hin und macht eine geringere Nachforderung als ursprünglich geltend, ist er mit dieser nicht wegen Versäumung der Abrechnungsfrist ausgeschlossenAG Neukölln28.12.2006
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8 C 116/06 - Erlaubte Entfernung von ordnungswidrig abgestellten abgemeldeten Pkw auf Mietflächen, SchrottkarrenLeitsatz: Ein Vermieter ist berechtigt, abgemeldete Fahrzeuge, die auf einem Parkplatz des Mietobjektes abgestellt worden sind, zu entfernen und gegebenenfalls zu entsorgen. Zuvor hat der Vermieter allerdings im Rahmen des Zumutbaren eine Zuordnung des Fahrzeugs zu dem Halter zu versuchen.(Leitsatz der Redaktion)AG Pankow/Weißensee12.12.2006
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104a C 147/06 - Mietvertragsklauseln; Schlüsselhinterlegung; Lüften und Heizen während der Heizperiode; Benutzung des Treppenhauses; Abstellen von Fahrrädern; Besuchsrecht; HeizkörperventileLeitsatz: 1. Die Mietvertragsklausel "Bei längerer Abwesenheit hat der Mieter die Schlüssel an einer für den Vermieter schnell erreichbaren Stelle zu hinterlegen und dem Vermieter den Hinterlegungsort mitzuteilen" ist unwirksam. 2. Der Mieter ist nicht verpflichtet, während der Heizperiode auch in seiner Abwesenheit die Beheizung der Wohnung in der Weise sicherzustellen, daß sämtliche Heizkörperventile mindestens auf Stufe 1 eingestellt sind, sowie bei Abwesenheit die Fenster geschlossen zu halten. 3. Der Mieter einer Wohnung ist berechtigt, zu Besuchszwecken auch den über seiner Wohnung gelegenen Treppenabsatz und das dort gelegene Treppenhaus zu benutzen. 4. Der Mieter darf auch bei Teilvermietung der im Innenhof zur Verfügung gestellten Fahrradabstellplätze sein Fahrrad im Innenhof abstellen. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg12.07.2006
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104a C 567/05 - Verjährung von Ersatzansprüchen; unwirksamer beidseitiger Kündigungsausschluß von mehr als vier Jahren; Schadensersatzansprüche bei Austausch vermietereigener Einbauten/Einrichtungen durch mietereigeneLeitsatz: 1. In einem Mietvertrag über Wohnraum ist - auch ein beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt. 2. Hat der Mieter für die von ihm entfernten, im Eigentum des Vermieters stehenden Einrichtungen Ersatz besorgt, so hat der Vermieter nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er darlegt, daß seine finanzielle Situation wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung durch den Mieter wegen des Ersatzes schlechter ist, als sie bei pflichtgemäßer Erfüllung der Rückgabepflicht gewesen wäre. 3. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. (Leitsätze der Redaktion)AG Schöneberg19.04.2006