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Suchergebnis Urteilssuche (651 - 660 von 731)

  1. 1 K 4119/03 - Vermutung eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Zwangsverkauf; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts
    Leitsatz: 1. Die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung für einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf erfolgt entsprechend Art. 3 Abs. 2 REAO allein durch den Beweis, daß der Veräußerer einen angemessenen Kaufpreis erhalten hat und daß er darüber frei verfügen konnte. 2. Dieser Vermutung bedarf es demnach nicht mehr, wenn derjenige, zu dessen Gunsten sie greifen würde, selbst Angaben zu entscheidungserheblichen Tatsachen macht. 3. Das Vertrauen des Begünstigten auf den Bestand des Verwaltungsaktes ist nur dann schutzwürdig, wenn der Begünstigte gewährte Leistungen verbraucht oder eine Vermögensdisposition getroffen hat, die er nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen kann. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Potsdam
    09.02.2006
  2. V ZB 172/05 - Notarkosten; Grundstückskaufvertrag; Grundbuch
    Leitsatz: Der Gegenstandswert der für die Beurkundung gegenstandsgleicher Erklärungen nach § 44 Abs. 1 KostO entstehenden Gebühr bemißt sich nach dem Wert des gemeinsamen Gegenstands, auf den sich die Erklärungen beziehen. Ein Grundstückskaufvertrag ist mit Löschungsanträgen, die der Verkäufer in Erfüllung der übernommenen Verpflichtung, lastenfreies Eigentum zu verschaffen, mitbeurkunden läßt, gegenstandsgleich. Der nach § 44 Abs. 1 KostO maßgebliche Gegenstandswert bemißt sich auch dann nach dem Kaufpreis (§ 20 Abs. 1 KostO), wenn der Nennwert der zu löschenden Grundpfandrechte (§ 23 Abs. 2 KostO) höher ist.
    BGH
    09.02.2006
  3. VII ZB 59/05 - Selbständiges Beweisverfahren, Streitgegenstand, Korrektur der Kostengrundentscheidung
    Leitsatz: a) Die im selbständigen Beweisverfahren entstandenen Gerichtskosten stellen gerichtliche Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar. Voraussetzung hierfür ist, dass Parteien und Streitgegenstand des Beweisverfahrens und des Hauptprozesses identisch sind (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - VII ZB 9/03, BauR 2004, 1809, 1810 = ZfBR 2005, 53 = NZBau 2004, 674).b) Eine Identität der Streitgegenstände in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn nur Teile des Streitgegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens zum Gegenstand der anschließenden Klage gemacht werden (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485, 1486 = ZfBR 2004, 785 = NZBau 2004, 507 und Beschluss vom 21. Oktober 2004 - V ZB 28/04, BauR 2005, 429, 430 = NZBau 2005, 43). c) Bleibt die Hauptsacheklage hinter dem Verfahrensgegenstand des selbständigen Beweisverfahrens zurück, können im Hauptsacheverfahren dem Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 96 ZPO die dem Antragsgegner durch den überschießenden Teil des selbständigen Beweisverfahrens entstandenen Kosten auferlegt werden. Hat das Gericht der Hauptsache von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht, scheidet eine Korrektur der Kostengrundentscheidung im Wege der Kostenfestsetzung aus (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 34/03, BauR 2004, 1487, 1488 = ZfBR 2004, 788 = NZBau 2005, 44 und Beschluss vom 24. Juni 2004 - VII ZB 11/03, BauR 2004, 1485, 1486 = ZfBR 2004, 785 = NZBau 2004, 507).
    BGH
    09.02.2006
  4. V ZB 152/05 - Belastungsermächtigung, Geschäftswert, Kaufvertrag
    Leitsatz: a) Die auf Abschluss des Kaufvertrags und die auf Ermächtigung des Käufers, den Kaufgegenstand vor Erwerb des Eigentums zu belasten, gerichteten Erklärungen haben im Sinne von § 44 Abs. 1 KostO denselben Gegenstand. Auf Zweck und Umfang der Ermächtigung kommt es nicht an. b) Der höhere Betrag der Belastungsermächtigung bleibt bei der Berechnung des Geschäftswerts des Kaufvertrags außer Betracht.
    BGH
    09.02.2006
  5. III ZR 20/05 - Prospektierte Kapitalanlage; Innenprovision; Unrichtigkeiten im Prospekt
    Leitsatz: Zur Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Kausalität, wenn der Vermittler einer prospektierten Kapitalanlage pflichtwidrig an ihn für den Vertrieb gezahlte „Innenprovisionen" ungenügend offengelegt oder sonstige Unrichtigkeiten im Prospekt nicht richtig gestellt hat.
    BGH
    09.02.2006
  6. 2 O 764/04 - Ratenzahlungszuschläge in Versicherungsverträgen; PreisangabenVO für Versicherungsprämien
    Leitsatz: Zur Frage von Ratenzahlungszuschlägen in Versicherungsverträgen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Bamberg
    08.02.2006
  7. VG 29 A 29.98 - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Abriss; Nutzungsaufgabe
    Leitsatz: Auch der Ausschlußgrund "Rückübertragung ... von der Natur der Sache her nicht möglich" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ist nutzungsbezogen zu interpretieren. Er kann jedenfalls dann nicht mehr vorliegen, wenn die Nutzung längere Zeit aufgegeben ist, die Wiederaufnahme nicht konkret bevorsteht und langfristig der Abriß der Gebäude zu erwarten ist.
    VG Berlin
    08.02.2006
  8. 4 S 52/05 - Quotenklausel; starrer Fristenplan; Schönheitsreparaturen
    Leitsatz: Eine Vereinbarung zur quotenmäßigen Abgeltung angefangener Renovierungsintervalle (sogenannte Quotenklausel) ist dann unwirksam, wenn in der Klausel festgelegte Fristen nicht nur allgemein, sondern ausnahmslos strikt gelten. (Revision zugelassen) (Leitsatz der Redaktion)
    LG Mannheim
    08.02.2006
  9. 4 U 105/05 - Beschränkter Baukostenzuschuß bei Fernwärmeversorgung
    Leitsatz: Werden die AVB FernwärmeV in den Wärmeversorgungsvertrag einbezogen, beschränkt § 9 Abs. 1 Satz 2 den vom Wärmeversorgungsunternehmen erhobenen Baukostenzuschuß auf 70 % der Baukosten. Etwaige Überzahlungen können von dem in den Vertrag eingetretenen Unternehmen aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück verlangt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Brandenburg
    08.02.2006
  10. 5 O 267/05 - Selbständiges Beweisverfahren; Auslagenvorschuß für Ergänzungsgutachten; Einwendungsausschluß wegen Verspätung
    Leitsatz: Hat es eine Partei versäumt, im selbständigen Beweisverfahren den Auslagenvorschuß für ein Ergänzungsgutachten einzuzahlen, dessen Einholung wegen von ihr erhobener Einwände gegen das Erstgutachten angeordnet worden war, kann sie mit den im anschließenden Prozeß erhobenen gleichen Einwänden wegen Verspätung ausgeschlossen sein.
    LG Berlin
    07.02.2006