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  1. - 9 U 58/06 - Ausschluß der Betriebspflicht bei Zahlungsunfähigkeit
    Leitsatz: Der Einzelhändler, der gegenüber dem Vermieter eine Betriebspflicht übernommen hat, wird hiervon unabhängig von der Einleitung eines lnsolvenzverfahrens wegen Unvermögens frei, wenn er zahlungsunfähig ist.
    OLG Karlsruhe
    08.11.2006
  2. 9 U 264/01 - Nachentschädigung bei Bodenneuordnung; Bodenwertermittlung der im staatlichen Wohnungsbau verwendeten Grundstücke
    Leitsatz: 1. Die §§ 15 Abs. 1 BoSoG, 20 Abs. 3 S. 2 SachenRBerG sind verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Entschädigungsanspruch desjenigen, der durch eine Bodenneuordnung i. S. d. § 5 BoSoG einen dinglichen Rechtsverlust erleidet, grundsätzlich auch eine Nachentschädigung nach den §§ 71, 73 SachenRBerG umfasst. 2. § 73 SachenRBerG betrifft nur die mit Wohngebäuden bebauten Grundstücke, nicht etwa auch diejenigen, die für Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Wohnbebauung in Anspruch genommen wurden. 3. Der Bodenwert für die Bemessung des Kaufpreises in der Sachenrechtsbereinigung (§§ 68, 70 SachenRBerG) ist gemäß § 19 Abs. 1 SachenRBerG streng stichtagsbezogen zu ermitteln. Nichts anders gilt für die Entschädigung für den Eigentumsverlust im Bodensonderungsverfahren (§§ 15 Abs. 1 BoSoG, 20 Abs. 3, 68 SachenRBerG). Ein nach Bestandskraft des Sonderungsbescheids liegender Stichtag kommt unter keinen Umständen in Betracht.
    OLG Jena
    11.12.2006
  3. 4 U 600/06 - Konkludente Annahme einer Realofferte; Versorgungsunternehmen; Vertragsschluß; Willenserklärung; Gasverträge; Fernwärmeverträge; Stromverträge; Wasserverträge
    Leitsatz: 1. In dem Leistungsangebot des Versorgungsunternehmens liegt ein Vertragsangebot in Form einer sog. Realofferte vor, das von demjenigen konkludent angenommen wird, der aus dem Leitungsnetz des Versorgungsunternehmens Elektrizität, Gas, Wasser oder Fernwärme entnimmt. 2. Für die Frage, wem die tatsächliche Entnahme als eine auf den Abschluß eines Versorgungsvertrags gerichtete Willenserklärung zuzurechnen ist, kommt es nicht auf die Eigentümerstellung als solche, sondern auf die dadurch vermittelte Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluß an.
    OLG Jena
    20.12.2006
  4. 4 U 865/05 - Verkehrssicherungspflicht; Dachlawine; Schneefanggitter
    Leitsatz: 1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden. 2. Das bedeutet, daß ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muß. 3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.
    OLG Jena
    20.12.2006
  5. 2 U 246/05 - Aufwendungsersatz; Instandsetzung; Instandhaltung; Restitution
    Leitsatz: Kosten für gewöhnliche Instandsetzungsmaßnahmen, die den Verfügungsberechtigten als Vermieter nicht zu einer Erhöhung der jährlichen Miete berechtigen, sind nicht erstattungsfähig. Dazu gehören alle Maßnahmen, die nicht unbedingt zur Gebäudeerhaltung, Gefahrenabwehr oder Erfüllung der Vermieterpflichten erforderlich sind. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Frankfurt a. M.
    15.12.2006
  6. I-24 U 166/05 - Schönheitsreparaturen-Klausel nach Erforderlichkeit
    Leitsatz: 1. Die Klausel "Der Mieter wird Schönheitsreparaturen nach den Erfordernissen der Praxis vornehmen." belastet den Mieter mit der Renovierungspflicht und stellt nicht lediglich den Vermieter von dieser Pflicht frei. 2. Ein nach dem Mietvertrag zulässiger, dem Vermieter aber vertragswidrig nicht angezeigter Einbau muß von dem Mieter nicht weggenommen werden, wenn ihm die Wegnahme vertraglich freigestellt ist (hier: Parkettboden in einer gemieteten Arztpraxis).
    OLG Düsseldorf
    08.06.2006
  7. I-10 U 115/06 - Einheitlicher Mietvertrag über Wohnung und Garage; Betriebskostenabrechnung durch Dritte; außergerichtliche Anwaltskosten; Schadensminderungspflicht; Gerichtsstand
    Leitsatz: 1. Zur Annahme eines einheitlichen Mietvertrages über Wohnung und Garage. 2. Zur Berechtigung des Mieters zur außergerichtlichen Rechtsverteidigung, gegenüber einer Nebenkostenabrechnung einen Rechtsanwalt einzuschalten. 3. Der Vermieter hat einen Fehler des Abrechnungsunternehmens bei der Erstellung der Jahresabrechnung nach § 78 BGB zu vertreten. 4. Zur Frage, ob der Mieter gegen seine Schadensminderungspflicht (§ 254 Abs. 2 BGB) verstößt, wenn er sich zur Überprüfung der Abrechnung nicht zunächst an eine Institution wie den Mieterbund oder die Verbraucherzentrale wendet. 5. Die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG beläuft sich auf 20 % der Gebühren und nur maximal 20 €. 6. Für den Ansatz einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2400 VV RVG in der Gesetzesfassung vom 5. Mai 2004 (nunmehr: Nr. 2300) ist davon auszugehen, daß die Schwellengebühr von 1,3 die Regelgebühr darstellt.
    OLG Düsseldorf
    07.12.2006
  8. I-10 U 116/05 - Fristlose Kündigung; Videokamera-Attrappe
    Leitsatz: 1. Ein wichtiger Grund i. S. d. § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB liegt vor, wenn die Durchführung des Vertrages infolge des Verhaltens des anderen Vertragsteils wegen der Zerstörung der das Schuldverhältnis tragenden Vertrauensgrundlage derart gefährdet ist, daß sie dem Kündigenden auch bei Anlegung eines strengen Maßstabes nicht mehr zuzumuten ist. 2. Wenn der gewerbliche Mieter (hier: Rechtsanwalt) im Zeitpunkt der Kündigung bereits ausgezogen ist und keine ernsthafte Nutzungsabsicht der angemieteten Kanzleiräume mehr besteht, macht die Anbringung einer Videokamera-Attrappe im Treppenhaus die Fortsetzung des Mietverhältnisses für ihn nicht unzumutbar i. S. d. § 543 Abs. 1 BGB. 3. Wartet der Mieter nahezu ein Jahr, bis er eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund auf ein vertragswidriges Verhalten des anderen Teils stützt, ist sein Kündigungsrecht verwirkt. 4. Einem Vermieter, der sich mit einem Nachmieter einverstanden erklärt, ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sich gegen mögliche Schäden als Folge des Mieterwechsels rechtlich abzusichern. Lehnt der Mieter das Verlangen des Vermieters nach einer Bonitätsprüfung und Selbstauskunft der von ihm vorgeschlagenen Nachmieterin ab mit der Folge, daß ein Nachmietvertrag nicht zustande kommt, rechtfertigt dies keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.
    OLG Düsseldorf
    16.02.2006
  9. I-10 U 120/05 - Mischmietverhältnis; Verrechnung von Minderzahlungen; Betriebskostenvorschüsse; Parteivereinbarung; Wirtewohnung
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter durch einheitlichen Vertrag eine Gaststätte mit zugehöriger Wirtewohnung gemietet, handelt es sich um ein Mischmietverhältnis, dessen rechtliche Einordnung anhand der sog. Übergewichtstheorie vorzunehmen ist. Ist Vertragsschwerpunkt die Nutzung als Gaststätte, unterliegt das einheitliche Vertragsverhältnis insgesamt dem für die Geschäftsraummiete geltenden Mietrecht. (Amtlicher Leitsatz) 2. Kosten einer Inventarversicherung können nur kraft ausdrücklicher Vereinbarung auf den (Gewerbe-) Mieter umgelegt werden. (Leitsatz der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    02.03.2006
  10. I-10 U 130/05 - Kautionszahlung auch nach Beendigung des Mietverhältnisses; Zurückbehaltungsrecht nur für Umsatzsteueranteil; Mehrwertsteueroption
    Leitsatz: 1. Der Mieter ist zur Mietzahlung verpflichtet, wenn rückwirkend ein Mietvertragsbeginn vereinbart wird, zu dem die Mietsache noch nicht übergeben war. 2. Der Vermieter hat nach Beendigung des Vertrages - insbesondere auch bei einer Vertragsbeendigung durch fristlose Kündigung oder Abschluß eines Mietaufhebungsvertrages - grundsätzlich die Wahl, ob er die nicht geleistete Kaution einklagt oder ob er die Zahlungsansprüche selbst klageweise geltend macht. 3. Der Kautionsklage ist - ohne daß es bei Bestreiten des Mieters einer Beweisaufnahme bedarf - bereits dann stattzugeben, wenn der Vermieter zur Begründung seiner Forderung schlüssig vorträgt, es bestünden noch Zahlungsansprüche gegen den Pächter, zu deren Sicherung er die Kaution benötige. 4. Hat der Vermieter zur Mehrwertsteuer optiert, hat der Mieter gemäß § 14 Abs. 1 UStG Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit offenem Mehrwertsteuerausweis. Solange der Vermieter diesen Anspruch nicht erfüllt, besteht gemäß § 273 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht des Mieters. 5. Eine Mahnung des Gläubigers erfüllt nicht die an eine Rechnung zu stellenden Kriterien (Nr. 183 Abs. 1 Satz 4 UStR zu § 14 UStG). 6. Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen unterlassener Rechnung mit Mehrwertsteuerausweis gilt nicht für die Nettomiete. 7. Einer gesonderten Rechnungsstellung bedarf es nicht, wenn Nettomiete und Umsatzsteuer bereits im (Unter-) Mietvertrag gesondert ausgewiesen sind, weil dieser als Dauerrechnung zur Vorlage bei den Finanzbehörden ausreichend ist. (1. und 6. Leitsätze der Redaktion)
    OLG Düsseldorf
    09.03.2006