« neue Suche
Suchergebnis Urteilssuche (141 - 150 von 731)
Sortierung:
-
I ZR 185/03 - BodenrichtwertsammlungLeitsatz: Die von einem Gutachterausschuss zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 192 BauGB) herausgegebene Bodenrichtwertsammlung stellt weder eine amtliche Bekanntmachung i.S. von § 5 Abs. 1 UrhG noch ein anderes amtliches Werk i.S. von § 5 Abs. 2 UrhG dar.BGH20.07.2006
-
VIII ZR 150/05 - Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnfläche und MinderungLeitsatz: Selbst wenn die nach der Wohnflächenverordnung errechnete tatsächliche Größe der Wohnung um mehr als 10 % von der mietvertraglich angegebenen Größe abweicht, liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor, wenn die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Fläche getroffen haben (Ausnahmefall im Sinne von BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03 -, NJW 2004, 2230 = GE 2004, 680). (Leitsatz der Redaktion)BGH19.07.2006
-
VIII ZR 212/05 - Wirksames Mieterhöhungsverlangen für Warmmiete; Heizkostenverordnung; ortsübliche Vergleichsmiete; Zustimmungsklage; Heizkosten; Warmwasserkosten; MietvertragLeitsatz: a) Die in einem Mietvertrag enthaltene Vereinbarung einer Bruttowarmmiete ist - außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt - gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden, weil sie den Bestimmungen der Heizkostenverordnung widerspricht. b) Verlangt der Vermieter vom Mieter die Zustimmung zur Erhöhung einer vereinbarten Bruttowarmmiete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, hat der Umstand, daß die Warmmietenvereinbarung gemäß § 2 HeizkV nicht anzuwenden ist, nicht die Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangens - und damit auch nicht die Unzulässigkeit der Zustimmungsklage - zur Folge.BGH19.07.2006
-
XI ZR 143/05 - Keine Anwendung des RBergG auf Geschäftsführung einer GmbH für Immobilienfonds-GbRLeitsatz: Ein Vertrag, durch den ein in der Form einer GbR betriebener Immobilienfonds die Führung seiner Geschäfte umfassend einer GmbH überträgt, die nicht Gesellschafterin der GbR ist, und die der GmbH erteilte Vollmacht fallen grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich des Art. 1 § 1 RBerG.BGH18.07.2006
-
IX ZB 301/04 - Insolvenzverfahren; Pfändung; Mieten; Grundpfandgläubiger; VollstreckungsverbotLeitsatz: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners ist die Pfändung mithaftender Mieten oder Pachten durch absonderungsberechtigte Grundpfandgläubiger nicht mehr zulässig.BGH13.07.2006
-
XII ZR 178/03 - Keine Rechtskrafterstreckung eines Räumungsurteils gegen Mieter auf den Untermieter; Mietvertrag mit Erbengemeinschaft; Einhaltung der Schriftform; Hauptmietverhältnis; Untermietzins; mittelbarer MietbesitzLeitsatz: 1. Zur Frage der Rechtskrafterstreckung eines zwischen den Hauptmietparteien ergangenen Feststellungsurteils über den Fortbestand des Hauptmietvertrages auf den Untermieter. 2. Gibt nach Beendigung des Hauptmietverhältnisses der Unter-Untermieter, der den unmittelbaren Besitz hat, dem Drängen des Hauptvermieters nach, einen neuen Mietvertrag mit diesem unmittelbar zu schließen, mittelt er den Besitz fortan diesem und nicht mehr dem Untermieter sowie über diesen dem Hauptmieter. Bei fortbestehendem Untermietverhältnis wird der Untermieter dadurch dem Hauptmieter gegenüber gemäß § 541 BGB a. F. von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiteren Untermietzinses frei, weil der Hauptmieter ihm den mittelbaren Mietbesitz nicht mehr gewähren kann.BGH12.07.2006
-
XII ZR 39/04 - Formularmäßige Beitrittsverpflichtung des Mieters zu einer Werbegemeinschaft in einem EinkaufszentrumLeitsatz: a) Die formularmäßige Verpflichtung des Mieters in einem Einkaufszentrum, einer Werbegemeinschaft in Form einer GbR beizutreten, verstößt wegen des damit verbundenen Haftungsrisikos des Mieters gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. b) In einem Formularmietvertrag muß die Höhe der Beiträge, die der Mieter in einem Einkaufszentrum an eine Werbegemeinschaft zu leisten hat, wegen der nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderlichen Transparenz bestimmbar sein; mindestens muß eine Höchstgrenze festgesetzt sein, damit der Mieter die auf ihn zukommenden Kosten kalkulieren kann.BGH12.07.2006
-
VIII ZR 215/05 - Mieterhöhung auf die ortsübliche Miete; Begründung mit den Pauschalwerten des Berliner Mietspiegels formell wirksam; Formanforderung an MieterhöhungLeitsatz: 1. Zur schlüssigen Darlegung des Anspruchs des Vermieters auf Zustimmung zur Erhöhung einer Bruttokaltmiete, den der Vermieter mit einem Mietspiegel begründet, der Nettomieten aufweist, bedarf es der Angabe der auf die Wohnung tatsächlich entfallenden Betriebskosten; die Angabe eines statistischen Durchschnittswerts für Betriebskosten genügt nicht (im Anschluß an Senatsurteil vom 26. Oktober 2005 - VIII ZR 41/05, NJW-RR 2006, GE 2006, 46 = NJW-RR 2006, 227). 2. Die Angabe eines pauschalen (durchschnittlichen) Betriebskostenanteils im Erhöhungsverlangen führt nicht zu dessen Unwirksamkeit bereits aus formellen Gründen. Der Mieter wird auch durch diese Angabe in die Lage versetzt, das Erhöhungsverlangen auf seine Richtigkeit zu überprüfen. Die Frage, ob der angegebene Betriebskostenanteil (auch im Ansatz) zutreffend ist, betrifft nicht die formelle Ordnungsmäßigkeit des Erhöhungsverlangens, sondern allein dessen materielle Berechtigung. (Leitsatz zu 2 durch die Redaktion)BGH12.07.2006
-
V ZR 156/05 - Unterhaltungskosten bei Wegerecht für Hinterlieger; Schneebeseitigung; EisbeseitigungLeitsatz: Der Wegerechtberechtigte hat unabhängig davon , ob er den Weg angelegt hat, zwar die Unterhaltskosten zu tragen, aber der den Weg mitbenutzende belastete Eigentümer muß sich an den Kosten - mangels Vereinbarung oder unterschiedlicher Nutzungsintensität hälftig - beteiligen. (Leitsatz der Redaktion)BGH07.07.2006
-
V ZR 159/05 - Voraussetzungen eines Anspruchs auf Notwegerecht bei Wohnungseigentum; provoziertes NotwegerechtLeitsatz: 1. Miteigentümer eines Grundstücks können den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nur gemeinsam geltend machen. 2. Die baurechtliche Genehmigung zur Errichtung eines Gebäudes ist bei der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Benutzung eines Grundstücks zu beachten. 3. Daß ein Gebäude so errichtet wird, daß es zu einem Teil nicht ohne einen Zugang über ein Nachbargrundstück genutzt werden kann, schließt den Anspruch auf Einräumung eines Notwegrechts nicht notwendig aus.BGH07.07.2006