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Urteil Unterhaltungskosten bei Wegerecht für Hinterlieger
Schlagworte
Unterhaltungskosten bei Wegerecht für Hinterlieger; Schneebeseitigung; Eisbeseitigung
Leitsatz
Der Wegerechtberechtigte hat unabhängig davon , ob er den Weg angelegt hat, zwar die Unterhaltskosten zu tragen, aber der den Weg mitbenutzende belastete Eigentümer muß sich an den Kosten - mangels Vereinbarung oder unterschiedlicher Nutzungsintensität hälftig - beteiligen. (Leitsatz der Redaktion)
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