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Urteil Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnfläche und Minderung
Schlagworte
Beschaffenheitsvereinbarung zur Wohnfläche und Minderung
Leitsatz
Selbst wenn die nach der Wohnflächenverordnung errechnete tatsächliche Größe der Wohnung um mehr als 10 % von der mietvertraglich angegebenen Größe abweicht, liegt kein zur Minderung berechtigender Mangel vor, wenn die Parteien eine Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Fläche getroffen haben (Ausnahmefall im Sinne von BGH, Urteil vom 24. März 2004 - VIII ZR 44/03 -, NJW 2004, 2230 = GE 2004, 680).
(Leitsatz der Redaktion)
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