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XII ZR 175/04 - Zahlung von Untermiete nach Vertragsabschluß mit HauptvermieterLeitsatz: Der Untermieter wird von seiner Verpflichtung zur Zahlung weiterer Untermiete frei, wenn er mit dem Hauptvermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages unmittelbar einen neuen Mietvertrag abschließt und die Miete an diesen zahlt.BGH29.11.2006
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65 S 147/06 - Zwangsverwalterzugriff auf Miete nicht möglich, wenn Mietvertrag nicht durch Schuldner abgeschlossen; Mietbeschlagnahme in der ZwangsverwaltungLeitsatz: Mietforderungen unterfallen nicht der Beschlagnahme durch den Zwangsverwalter, wenn die Wohnung nicht vom Eigentümer/Schuldner vermietet wurde, sondern vom Käufer der Wohnung, der bereits vor Eigentumsumschreibung zur Vermietung berechtigt war. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.11.2006
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65 S 220/06 - Unterbrechung der Wasserversorgung keine, Unterbrechung der Stromversorgung verbotene EigenmachtLeitsatz: 1. Die Unterbrechung der Stromversorgung durch den Vermieter ist verbotene Eigenmacht, wenn der Mieter Vertragspartner des Stromlieferanten ist. 2. Jedenfalls nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Vermieter von Wohnraum berechtigt, wegen erheblicher Mietrückstände die Wasserversorgung für die Wohnung zu unterbrechen; eine Besitzstörung liegt darin nicht. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin28.11.2006
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VIII ZB 52/06 - Zustellung; Unterbevollmächtigter; Terminsvertreter; BerufungsfristLeitsatz: Die Zustellung eines Urteils an einen lediglich als Terminsvertreter anzusehenden Unterbevollmächtigten ist unwirksam und setzt Rechtsmittelfristen nicht in Lauf.BGH28.11.2006
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VIII ZB 9/06 - Beschwerdewert bei MieterhöhungsverlangenLeitsatz: Der Beschwerdewert bei einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach §§ 558 ff. BGB ist nach § 9 ZPO nach dem 42fachen Wert des Mieterhöhungsbetrages (dreieinhalbfacher Wert des einjährigen Bezugs der wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen) zu bemessen. (Leitsatz der Redaktion)BGH28.11.2006
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VI ZR 196/05 - Regressanspruch, VerjährungLeitsatz: Für den Beginn der dreijährigen Verjährung gemäß § 852 Abs. 1 BGB a.F. ist hinsichtlich des Tatbestandsmerkmals „Kenntnis“ bei Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf die positive Kenntnis des für die Vorbereitung und Verfolgung des Regressanspruchs zuständigen Bediensteten abzustellen.BGH28.11.2006
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62 S 173/06 - Aufwendungsersatz; FortsetzungswiderspruchLeitsatz: 1. Der Mieter kann für die modernisierungsbedingte Reinigung einer 33 Quadratmeter großen Wohnung einen Aufwendungsersatzanspruch nach § 554 Abs. 4 Satz 1 BGB in Höhe von maximal 75 Euro beanspruchen. 2. Der Fortsetzungswiderspruch nach § 545 BGB kann auch schlüssig erklärt werden.LG Berlin27.11.2006
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12 U 182/04 - Keine Verpflichtung zur Vereinbarung von Betriebskostenvorschüssen; Verwirkung von Betriebskostennachforderungen nur ausnahmsweiseLeitsatz: 1. Ist im Mietvertrag geregelt, daß der Mieter neben dem Mietzins die im Vertrag genannten Nebenkosten zu zahlen hat, steht der Pflicht des Mieters zur Zahlung der Nebenkosten nicht entgegen, daß der Vermieter keine Kostenvorschüsse erhoben hat. 2. Die Verwirkung einer Forderung setzt voraus, daß zum Ablauf einer gewissen Zeit (Zeitmoment) besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten (Umstandsmoment), die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen. 3. Hinsichtlich der zeitlichen Voraussetzungen gilt allgemein der Grundsatz, daß um so seltener Raum für eine Verwirkung sein wird, je kürzer die Verjährungsfrist ist. Bei kürzer verjährenden Forderungen (hier: Forderung aus Betriebskostenabrechnung für Gewerbemietsache) kann eine Verwirkung vor Ablauf der Verjährungsfrist nur aus ganz besonderen Gründen angenommen werden; die bloße Untätigkeit des Vermieters reicht insoweit nicht. 4. Zur Genehmigungspflicht für Mietverträge gem. § 144 BauGB und dem Wegfall dieser Pflicht.KG27.11.2006
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67 S 229/06 - Betriebskostenabrechnung; Einwendungsausschlußfrist für MieterLeitsatz: 1. Der nur ganz allgemein gehaltene Widerspruch des Mieters gegen die Betriebskostenabrechnung reicht nicht aus, um die Einwendungsausschußfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5, 6 BGB einzuhalten. 2. Der Vermieter braucht dem Mieter die Möglichkeit weiterer Einwendungen nicht dadurch offenzuhalten, daß er noch vor Ablauf der Einwendungsfrist Klage auf Zahlung erhebt.LG Berlin27.11.2006
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67 S 285/05 - Duldungspflicht für Anschluß an Zentralheizung trotz vom Mieter eingebauter Gasetagenheizung; ModernisierungsvereinbarungLeitsatz: Hat der Vermieter sich in einer Modernisierungsvereinbarung verpflichtet, nach dem Einbau einer Gasetagenheizung durch den Mieter weitere Modernisierungsmaßnahmen nur mit Zustimmung des Mieters durchzuführen mit der Ausnahme von energiesparenden Maßnahmen, muß der Mieter den späteren Anschluß an eine Zentralheizung dann dulden, wenn eine Energieeinsparung nachgewiesen wird (hier durch Sachverständigengutachten).LG Berlin27.11.2006