« zurück zur Suche

Urteil Beschwerdewert bei Mieterhöhungsverlangen


Schlagworte

Beschwerdewert bei Mieterhöhungsverlangen

Leitsatz

Der Beschwerdewert bei einem Mieterhöhungsverlangen des Vermieters nach §§ 558 ff. BGB ist nach § 9 ZPO nach dem 42fachen Wert des Mieterhöhungsbetrages (dreieinhalbfacher Wert des einjährigen Bezugs der wiederkehrenden Nutzungen oder Leistungen) zu bemessen. (Leitsatz der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (12 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
60,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
60,- € inkl. 7% MwSt. (= 3,93 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.