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Suchergebnis Urteilssuche (101 - 110 von 731)

  1. 63 S 113/06 - Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip grundsätzlich möglich
    Leitsatz: Eine Betriebskostenabrechnung nach dem Abflußprinzip ist grundsätzlich möglich. Stellt sich im Einzelfall heraus, daß die Wahl des Abflußprinzips zu unbilligen Ergebnissen führt, kann das dem Vermieter entgegengehalten werden (Grundsatz von Treu und Glauben). Die Möglichkeit unbilliger Belastung im Einzelfall steht jedenfalls dem Grundprinzip nicht per se entgegen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    01.12.2006
  2. VG 29 A 160.03 - Machtmißbräuchliche Enteignung; AufbauVO; redlicher Erwerb; Erwerbs-vor-teil
    Leitsatz: Machtmißbräuchliche Enteignung eines Grundstücks für "wassersportliche" Nutzung" zugunsten des MFS nach der AufbauVO; redlicher Erwerb durch Grundstückstausch.
    VG Berlin
    30.11.2006
  3. V ZB 44/06 - Wertermittlung eines Landschaftsgartens nach dem Ertragswertverfahren; Gartenanlagen; Anpflanzungen
    Leitsatz: Nach dem Ertragswertverfahren sind Gartenanlagen nicht gesondert zu bewerten, da sie meist keine über den Ertrag der baulichen Anlagen hinausgehende Rendite erwarten lassen. Zuschläge im Rahmen der Wertermittlung sind nur ausnahmsweise und nur dann angebracht, wenn besonders aufwendige Anpflanzungen vorliegen, die nicht bereits mit den zugrunde gelegten Ertragsverhältnissen berücksichtigt werden und denen von Marktteilnehmern zusätzlich Rechnung getragen wird.
    BGH
    30.11.2006
  4. III ZR 352/04 - Wirksamkeit einer Veränderungssperre, Nichtigkeit wegen Formfehler, Amtshaftungsanspruch
    Leitsatz: a) Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist. b) Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer der Sperre nicht beachtet worden ist.
    BGH
    30.11.2006
  5. 21 C 356/06 - Wirksame Kündigung bei Mietrückstand um etwas mehr als der Hälfte der Monatsmiete
    Leitsatz: Ist der Mieter trotz vorangegangener Abmahnungen mit der Zahlung von 52 % einer Monatsmiete in Verzug, liegt eine zur ordentlichen Kündigung berechtigende Pflichtverletzung vor. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Mitte
    29.11.2006
  6. BVerwG 7 B 61.06 - Unternehmensrestitution; Einzelrestitution; Kapitalgesellschaft; Personenhandelsgesellschaft
    Leitsatz: Sowohl Gesellschafter einer Handelsgesellschaft als auch die einer Personenhandelsgesellschaft können Einzelrestitution nur derjenigen Vermögenswerte eines Unternehmens verlangen, die nach der Entziehung der Beteiligung aus dem Vermögen des Unternehmens ausgeschieden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    29.11.2006
  7. VIII ZR 92/06 - Garantie und Zusicherung einer Eigenschaft; Beschaffenheitsangabe und Garantie; Laufleistung bei Gebrauchtfahrzeug
    Leitsatz: 1. Mit der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache im Sinne des § 444 Alt. 2 BGB durch den Verkäufer ist - ebenso wie mit der Übernahme einer Garantie im Sinne des § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB - zumindest auch die Zusicherung einer Eigenschaft der Sache nach früherem Recht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) gemeint. Die Übernahme einer Garantie setzt daher - wie früher die Zusicherung einer Eigenschaft - voraus, daß der Verkäufer in vertragsmäßig bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens dieser Beschaffenheit einzustehen. 2. Die Frage, ob Angaben des Verkäufers zur Laufleistung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs lediglich als Beschaffenheitsangabe (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) oder aber als Beschaffenheitsgarantie (§ 444 Alt. 2 BGB) zu werten sind, ist unter Berücksichtigung der beim Abschluß eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug typischerweise gegebenen Interessenlage zu beantworten. Beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs ist die Angabe der Laufleistung in der Regel lediglich als Beschaffenheitsangabe und nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Von einer stillschweigenden Garantieübernahme kann beim Privatverkauf eines Gebrauchtfahrzeugs nur dann ausnahmsweise auszugehen sein, wenn über die Angabe der Laufleistung hinaus besondere Umstände vorliegen, die bei dem Käufer die berechtigte Erwartung wecken, der Verkäufer wolle für die Laufleistung des Fahrzeugs einstehen. Alleine die Besonderheiten des Kaufs über das Internet mittels eines von eBay zur Verfügung gestellten Bietverfahrens rechtfertigen diese Annahme nicht. 3. Sind in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluß der Sachmängelhaftung vereinbart, ist dies regelmäßig dahin auszulegen, daß der Haftungsausschluß nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), sondern nur für solche Mängel gelten soll, die darin bestehen, daß die Sache sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BGB) bzw. sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet und keine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).
    BGH
    29.11.2006
  8. VG 1 A 162.05 - Unterschutzstellung; Musikaliensammlung; Kulturgut; NS-Verfolgtensituation; Washingtoner Abkommen
    Leitsatz: 1. Die Unterschutzstellung von Teilen einer historischen Musika-lien-sammlung nach dem Kulturgutschutzgesetz (KuSchG) kann auch für Ver-mögenswerte erfolgen, die zuvor nach dem VermG rückübertragen wurden. 2. Die Rechtswirksamkeit der Unterschutzstellung setzt die konstitutive Eintragung in ein "Verzeichnis national wertvoller Kulturgüter" voraus. 3. Werden nur einzelne Teile (206) einer gesamten Sammlung (23.965) unter Schutz gestellt, bedarf es zur Identifizierung der unter Schutz gestellten Teile einer besonderen individualisierenden Beschreibung. Die einzelnen Teile müssen jeweils die Schutzvoraussetzungen eines "national wertvollen Kulturgutes" i.S.d. § 1 KuSchG erfüllen. 4. Die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens ist materiell bereits gerechtfertigt, wenn gewichtige Anhaltspunkte dafür sprechen, daß die Eintragungsvoraussetzungen vorliegen bzw. die Auffassung besteht, daß die einzutragenden Gegenstände unter den Schutz des Gesetzes fallen könnten und diese Einschätzung nicht abwegig ist. 5. Gegen die Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens kann der betroffene Privateigentümer mit der Leistungsklage vorgehen; ab Ein-tragung der Unterschutzstellung kann er dagegen mit der Anfechtungsklage vorgehen. 6. Die Unterschutzstellung ist ein gebundener Verwaltungsakt, deshalb können die besondere NS-Verfolgungssituation des Privateigentümers bzw. seiner Rechtsvorgänger, die Besonderheiten des VermG oder die Washingtoner Prinzipien i. V. m. der Gemeinsamen Erklärung erst im Rahmen der Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung Berücksichtigung finden. 7. Die Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine rechtlich nicht bindende Erklärung der Teil-neh-merstaaten. Auch die Gemeinsame Erklärung vom Dezember 1999 der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände stellt keine Rechtsnorm dar, die eine rechtliche Bindung unmittelbar begründet.
    VG Berlin
    29.11.2006
  9. VIII ZR 246/05 - Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Ausschlussregelung, Ausschlussgründe
    Leitsatz: Die Ausschlussregelung des § 2 Abs. 2 KWKG (2000) erfordert, dass beide dort genannten Ausschlussgründe kumulativ gegeben sind.
    BGH
    29.11.2006
  10. XII ZR 121/04 - Öffnungspflicht für Einkaufszentrum, Mietvertragsabrede über Ladenöffnungszeiten
    Leitsatz: Zur Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über Ladenöffnungszeiten in einem Einkaufszentrum.
    BGH
    29.11.2006