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  1. VIII ZR 251/05 - Darlegungs- und Beweislast des Mieters für gebotenen Vorwegabzug von Betriebskosten bei sowohl zu Wohn- als auch Gewerbezwecken genutzten Abrechnungseinheiten
    Leitsatz: Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluß an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/05, NJW 2006, 1419).
    BGH
    25.10.2006
  2. X ZR 124/03 - Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben; Leistungsverweigerungsrecht bei Rahmenvertrag; Zurückbehaltungsrecht im Rahmenvertrag
    Leitsatz: 1. Welche Bedeutung dem Schweigen auf ein Schreiben, das kaufmännische Vereinbarungen wiedergibt, beizumessen ist, wenn um Gegenbestätigung gebeten wurde, läßt sich nicht allgemein entscheiden, sondern ist im Einzelfall zu prüfen (Bestätigung von BGH, Urt. v. 18.03.1964 - VIII ZR 281/62, NJW 1964, 1269, 1270; RGZ 106, 414, 416; 104, 201, 202). 2. Ein Rahmenvertrag, der bestimmte Bedingungen für abzuschließende Einzelverträge der Parteien festlegt, begründet nicht anders als ein Sukzessiv- oder Dauerlieferungsvertrag Gegenseitigkeit zwischen den wechselseitigen Leistungspflichten aus den verschiedenen Einzelverträgen.
    BGH
    24.10.2006
  3. XII ZR 33/04 - Keine Verwirkung des Kündigungsrechts wg. Mietmangels
    Leitsatz: An der Rechtsprechung zur Verwirkung eines Rechts zur fristlosen Kündigung wegen eines Sachmangels in entsprechender Anwendung des § 539 BGB a. F. (vgl. Senatsurteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98 - NJW 2000, 2663) wird unter dem seit 1. September 2001 geltenden Mietrecht nicht mehr festgehalten. Mit dem Mietrechtsreformgesetz ist die Grundlage für eine analoge Anwendung des § 539 BGB a. F./§ 536 b BGB entfallen (Fortführung des Senatsbeschlusses vom 16. Februar 2005 - XII ZR 24/02 - NZM 2005, 303 = GE 2006, 662 zur Frage des Minderungsrechts)
    BGH
    18.10.2006
  4. VIII ZR 52/06 - Unwirksame Abgeltungsklauseln (Quotenklauseln) für Schönheitsreparaturen mit starren Prozentsätzen und starren Fristen
    Leitsatz: Eine Formularklausel in einem Mietvertrag, die den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung eines allein vom Zeitablauf abhängigen Anteils an den Kosten für noch nicht fällige Schönheitsreparaturen nach feststehenden Prozentsätzen auch dann verpflichtet, wenn ein diesem Kostenanteil entsprechender Renovierungsbedarf aufgrund des tatsächlichen Erscheinungsbilds der Wohnung noch nicht gegeben ist (Abgeltungsklausel mit "starrer" Abgeltungsquote), ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam, weil sie den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
    BGH
    18.10.2006
  5. XI ZR 185/05 - Vertretungsmacht; Prospekthaftung; Fondsgesellschaft; GbR; Vollmacht; Schuldanerkenntnis; Gesellschaftervertretung; Kreditbank; Schrottimmobilien; Immobilienverkauf; Immobilienfinanzierung
    Leitsatz: Der von Gesellschaftern einer kreditnehmenden GbR dem geschäftsführenden Gesellschafter außerhalb des Gesellschaftsvertrages erteilte weitreichende Auftrag mit Vollmacht, sie unter anderem bei der Abgabe vollstreckbarer Schuldanerkenntnisse gegenüber der kreditgebenden Bank zu vertreten, verstößt gegen Art. 1 § 1 RBerG.
    BGH
    17.10.2006
  6. XI ZR 205/05 - Aufklärungspflicht der den Erwerb einer Immobilie finanzierenden Bank bei institutionalisiertem Zusammenwirken mit dem Verkäufer und bei arglistiger Täuschung; sittenwidriger Kaufpreis; minderwertige Eigentumswohnung; Schrottimmobilien
    Leitsatz: Die Bank muß den kreditsuchenden Kunden nicht nur auf eine erkannte Sittenwidrigkeit der Kaufpreisvereinbarung, sondern auch auf eine erkannte arglistige Täuschung des Verkäufers gemäß § 123 BGB über wesentliche Eigenschaften der Kaufsache und/oder auf eine damit häufig verbundene vorsätzliche culpa in contrahendo ungefragt hinweisen.
    BGH
    17.10.2006
  7. VIII ZB 94/05 - Erbengemeinschaft nicht rechts- und parteifähig; OLG-Zuständigkeit bei Auslandsbezug
    Leitsatz: Die Erbengemeinschaft ist weder rechtsfähig noch parteifähig. Die Grundsätze zur Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGHZ 146, 341) und zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (BGHZ 163, 154) sind nicht auf die Erbengemeinschaft zu übertragen.
    BGH
    17.10.2006
  8. II ZB 32/05 - Insolvenzfähigkeit des Gesellschaftsvermögens einer in Vollzug gesetzten fehlerhaften Gesellschaft; Gesellschaftsentstehung bei rechtsirriger Eintragung des ehemals kreisgeleiteten VEB als GmbH i. A. in das Handelsregister
    Leitsatz: a) Eine in Vollzug gesetzte fehlerhafte Gesellschaft ist hinsichtlich des von ihr gebildeten Gesellschaftsvermögens insolvenzfähig i. S. von § 11 Abs. 1, 2 Nr. 1 InsO. b) Die rechtsirrige Eintragung eines ‑ von der gesetzlichen Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft ausgenommenen ‑ ehemals kreisgeleiteten Volkseigenen Betriebs der DDR (§ 11 Abs. 3 3. Spiegelstrich TreuhG) als GmbH i. A. in das Handelsregister führte nicht zur wirksamen Entstehung einer derartigen Gesellschaft. c) Wurde in bezug auf eine derartige "Scheingesellschaft" gleichwohl das sog. Nachgründungsverfahren gemäß § 19 TreuhG durchgeführt, so kann in der in diesem Rahmen erfolgten Feststellung eines GmbH-Gesellschafts-vertrages ein statutarischer Akt liegen, aufgrund dessen die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft zur Anwendung kommen (Abgrenzung zu BGHZ 141, 1, 12).
    BGH
    16.10.2006
  9. V ZR 289/05 - Kündigung des Betreuungsvertrages bei Wohnungseigentum im betreuten Wohnen
    Leitsatz: 1. Es steht dem teilenden Eigentümer frei, in der Teilungserklärung eine Gebrauchsregelung vorzugeben, wonach Wohnungen nur im Sinne betreuten Wohnens genutzt werden dürfen. 2. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Verpflichtung der Wohnungseigentümer, einen Betreuungsvertrag mit einer zeitlichen Bindung von mehr als zwei Jahren abzuschließen, ist unwirksam.
    BGH
    13.10.2006
  10. V ZR 66/06 - Schuldhafter Beratungsfehler bei Immobilienkauf nach "Dortmunder Modell"; Berücksichtigung der Risiken des Mietpoolvertrages durch angemessene Abschläge; Verteilung des Leerstandsrisikos auf alle am Mietpool Beteiligten
    Leitsatz: Schließt der Käufer einer Eigentumswohnung auf Empfehlung des ihn beratenden Verkäufers einen Mietpoolvertrag ab, durch den das Risiko des Leerstands einzelner Wohnungen allen an dem Mietpool beteiligten Wohnungseigentümern anteilig ohne Rücksicht darauf auferlegt wird, wem von ihnen die leerstehenden Wohnungen gehören, muß der Verkäufer bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers auch das damit verbundene Risiko der Vermietung fremder Wohnungen, etwa in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen, angemessen berücksichtigen (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 371, 378 und Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207).
    BGH
    13.10.2006