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BVerwG 4 C 10.09 - Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung; Gesamtvorhaben; städtebauliche Relevanz; Ausnahme; Anlage für kirchliche Zwecke; Gebietsverträglichkeit; allgemeine Zweckbestimmung; Störempfindlichkeit; Befreiung; Grundzüge der Planung; planerisches Grundkonzept; nachhaltige Störung durch bisherige tatsächliche Entwicklung; Befreiungsgrund; Gründe des Wohls der Allgemeinheit; Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und Religionsgesellschaften; Erfordern; Vereinbarkeit mit öffentlichen Belangen; Würdigung nachbarlicher InteressenLeitsatz: Die in § 9 Abs. 3 BauNVO bezeichneten, ausnahmsweise zulassungsfähigen Nutzungsarten sind nur dann ohne Weiteres gebietsverträglich, wenn sie nicht störempfindlich sind und deshalb mit dem Hauptzweck des Industriegebiets nicht in Konflikt geraten können. Die in den Glaubensvorstellungen wurzelnden Belange privatrechtlich organisierter Kirchen und Religionsgesellschaften können Gründe des Wohls der Allgemeinheit im Sinne des § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sein, die eine Befreiung erfordern.BVerwG18.11.2010
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BVerwG 5 C 22.10 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Entschädigungsausschluss; Grundstücksentschädigung; Aufgebotsverfahren; nicht beanspruchter Vermögenswert; nicht auffindbare Miterben; AbwesenheitspflegerLeitsatz: Ein nicht beanspruchter Vermögenswert, für den eine Entschädigung ausgeschlossen ist, liegt auch dann vor, wenn der Abwesenheitspfleger für den nicht bekannten oder nicht auffindbaren Erben oder Miteigentümer Ansprüche geltend gemacht hat. (Leitsatz der Redaktion)BVerwG11.11.2010
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BVerwG 3 B 67.10 - Beweiswert der Eintragung im Liegenschaftsbuch für Zuordnung eines GrundstücksLeitsatz: Eintragungen in Liegenschaftsbüchern können für die Ermittlung früherer Grundstückseigentümer (hier: Interessengemeinschaft) durchaus von Bedeutung sein; nach den jeweiligen Einzelumständen bestimmt sich, welcher Beweiswert einer konkreten Eintragung zukommt. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)BVerwG01.11.2010
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BVerwG 3 B 17.10 - Anteilsrechte; Ausforschungsbeweis; Begriff des Erben; Beweisnot; Erbengemeinschaft; Erbenhaftung; Erbteilserwerber; Erbteilsübertragung; Ermessen bei der Auswahl der Gesamtschuldner; Gesamtschuld; Miterben; Objektidentität; Rückforderung von Lastenausgleich; Rückzahlungspflichtiger; Schadensausgleich; WertminderungenLeitsatz: Das Lastenausgleichsrecht verwendet im Zusammenhang mit der Rückforderung von Lastenausgleich den Erbenbegriff des bürgerlichen Rechts (§ 1922 BGB). Rechtsgeschäftliche Erbteilserwerber (§§ 2371 ff. BGB) erlangen keine Miterbenstellung, sondern sind als Rechtsnachfolger der Erben zu behandeln. Miterben können jedenfalls dann als Gesamtschuldner im Sinne des bürgerlichen Rechts auf Rückzahlung des dem Erblasser gewährten Lastenausgleichs in Anspruch genommen werden, wenn sie die Schadensausgleichsleistung gemeinschaftlich erlangt haben. Bei der Auswahl des heranzuziehenden Gesamtschuldners ist das Ermessen der Behörde nicht an eine Rangfolge gebunden.BVerwG04.10.2010
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BVerwG 5 C 16.09 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Ausgleichsleistungsausschluss; Vorschubleisten; Unwürdigkeitsgrund; EntlastungsgrundLeitsatz: 1. Die im Jahre 1933 nur sieben Monate dauernde Tätigkeit eines nicht der NSDAP angehörenden beamteten Staatssekretärs in der Reichsregierung reicht für sich als ein - eine Ausgleichsleistung ausschließendes - erhebliches Vorschubleisten nicht aus. 2. Jemand, der an bedeutsamer Stelle zur Etablierung und Stützung des nationalsozialistischen Systems beigetragen hat, kann sich hiervon nur durch nachweislich besonders gewichtige systemschädigende Handlungen entlasten; derartige Handlungen sind auch dann bedeutsam, wenn der beabsichtigte Schadenserfolg nicht oder nicht kausal durch das Verhalten der betreffenden Person eingetreten ist. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG29.09.2010
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BVerwG 3 C 40.09 - Beruflicher Nachteil; berufsbezogener Eingriff; Bespitzelungen; Drangsalierungen; Verfolgungsmaßnahmen gegen Dritte; Rehabilitierungsbescheinigung; subjektive Zwangslage; unbeabsichtigte Folgen; Zweckrichtung von VerfolgungsmaßnahmenLeitsatz: Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz dient dem Ausgleich beruflicher Nachteile und setzt voraus, dass der Nachteil Folge politischer Verfolgung war. Die politische Verfolgung muss aber nicht selbst in der Zufügung gerade eines beruflichen Nachteils bestanden haben. Politisch verfolgt im Sinne des § 1 Abs. 1 BerRehaG ist auch, wer sich in einer Zwangslage sieht, weil er Grund zu der Annahme hat, politisch verfolgt zu werden. Die Annahme einer Zwangslage muss allerdings auf tatsächliche Verfolgungsmaßnahmen zurückzuführen sein. Richten sich diese gegen Dritte im eigenen Umfeld, so ist entscheidend, ob die Maßnahmen geeignet sind, bei jedem Nichtbetroffenen in vergleichbarer Situation den Anschein gegenwärtiger oder drohender eigener Verfolgung zu schaffen. Ein beruflicher Nachteil, den sich der Betroffene selbst zugefügt hat (hier durch Aufgabe einer Beschäftigung), ist gleichwohl Folge einer - tatsächlichen oder angenommenen - Verfolgung, wenn der Betroffene annehmen durfte, den befürchteten Maßnahmen dadurch ausweichen oder zuvorkommen zu können.BVerwG23.09.2010
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BVerwG 8 B 13.10 - Rechtsnachfolge; Erbenstellung; PflichtteilsrechtLeitsatz: Die Erbenstellung begründet keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG, wenn der Betreffende nicht in vollem Umfang in die Rechtsposition des geschädigten Verstorbenen im Hinblick auf den enteigneten Vermögensgegenstand eingetreten ist. Auch aus dem Pflichtteilsrecht ergibt sich keine Rechtsnachfolge im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG14.09.2010
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BVerwG 3 B 45.10 - Rechtliches Gehör; Bahnnotwendigkeit eines Grundstücks; Berechtigung nach rechtsgeschäftlicher Veräußerung des betroffenen Vermögenswertes; Übergabebescheid; SchriftsatznachlassLeitsatz: 1. Jede Fremdnutzung einer Liegenschaft steht der Annahme ihrer ausschließlichen Bahnnotwendigkeit entgegen. 2. Sollen mit einem Übergabebescheid Liegenschaften übertragen werden, gehen diese mit seiner Vollziehbarkeit auf die Deutsche Bahn über. 3. Auch bei einem rechtsgeschäftlichen Erwerb durch die Person, die gleichzeitig den Vermögenszuordnungsanspruch verfolgt, besteht weiter ein Interesse an der Durchsetzung ihrer vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung. 4. Die Widmung zu Bahnbetriebszwecken ist nicht mehr als ein Indiz für die Bahnnotwendigkeit des gewidmeten Gegenstandes. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG13.09.2010
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BVerwG 8 B 6.10 - Ausschlusstatbestand; Ausschließungstatbestand; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Einbeziehung von Grundstücken in Unternehmenseinheit; Fortführung des zu restituierenden Betriebs durch Dritten; asset deal; Unternehmensveräußerung; Unternehmensrestitution; BetriebsnotwendigkeitLeitsatz: 1. Die Veräußerung von Betriebsteilen oder Unternehmensgegenständen schließt die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG nicht zwangsläufig aus, sondern nur, wenn dies ihre funktionelle Einbeziehung in den Betrieb beendet oder diesen wesentlich verändert. 2. Für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist unerheblich, ob der Berechtigte der Unternehmensrestitution den zurückübertragenen Betrieb in eigener Person weiterführt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG01.09.2010
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BVerwG 3 C 38.09 - Feststellungsbescheid; Ausstattungsforderung; Entwertung einer Forderung; Erbrichtergut; festgestellter Schaden; Hypothekenforderung; landwirtschaftlicher Betrieb; Rückforderung von Lastenausgleich; Rückübertragung eines Unternehmens; Schadensausgleich; Trümmerrestitution; UnternehmensrestitutionLeitsatz: Für welchen Schaden Lastenausgleich gewährt worden ist, bestimmt sich nach dem im Lastenausgleichsverfahren ergangenen Feststellungsbescheid, unabhängig davon, ob die damalige Feststellung rechtmäßig war. Der Wegnahmeschaden an einer Hypothekenforderung wird durch die vermögensrechtliche Rückübertragung des ehemals mit der Hypothek belasteten Grundstücks an den Schuldner nur dann ausgeglichen, wenn bei der Restitution die Rechte des Hypothekengläubigers nach den dafür vorgesehenen Bestimmungen gesichert werden.BVerwG26.08.2010