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1 U 66/09 - Teilzahlungen; Verrechnung von Teilleistungen des MietersLeitsatz: Leistet der Mieter unbenannte Teilzahlungen auf die Miete, findet nach § 366 BGB zunächst eine Verrechnung auf die Betriebskostenvorauszahlungen statt, weil sie die für den Vermieter lästigere Forderung darstellt (vgl. auch OLG Brandenburg vom 3.3.2000 - 3 U 108/09 -).OLG Köln11.06.2010
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8 U 11/10 - Zustellung durch Einschreiben; Niederlegung bei der Post; Beweis durch BenachrichtigungsschreibenLeitsatz: Der Zugang des Benachrichtigungsschreibens über einen bei der Post niedergelegten Einschreibebrief ersetzt nicht den Zugang des Einschreibebriefes selbst. (Leitsatz der Redaktion)KG10.06.2010
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34 Wx 118/09 - Entfernung diskriminierender Schriftstücke aus Grundakte; Grundbuch; AufbewahrungspflichtLeitsatz: Der Grundstückseigentümer kann Entfernung ihn diskriminierender Schriftstücke verlangen, die das Grundbuchamt von dritten Personen erhalten hat, und die in keinem Zusammenhang mit Grundbucheintragungen stehen. (Leitsatz der Redaktion)OLG München07.06.2010
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12 U 164/09 - Nutzungsentschädigung bei unvollständiger RäumungLeitsatz: Das Vorenthalten der Mietsache im Sinne des § 546 a BGB endet erst mit vollständiger Erfüllung der Rückgabepflicht; dies ist nicht der Fall, wenn eine Vielzahl von Gegenständen (hier: ein Verkaufscontainer, mehrere Mülltonnen sowie mehrere Kubikmeter Sperrmüll) in den Mieträumen zurückbleibt. Dem Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB steht nicht entgegen, dass der Vermieter nicht beabsichtigt hat, die Räume erneut zu vermieten.KG03.06.2010
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I-24 U 32/10 - Sonderkündigung bei rechtsgrundlos verweigerter UntervermietungLeitsatz: Darf der Vermieter die Nutzungsänderung und die Untervermietung nur aus wichtigem Grund verweigern, und liegt ein solcher nicht vor, steht dem Mieter bei Weigerung des Vermieters ein Sonderkündigungsrecht zu (hier: Umwandlung der Filiale einer Buchhandlungskette in einen „Ein-Euro-Shop").OLG Düsseldorf01.06.2010
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12 U 147/09 - Beweislast bei Wasseraustritt in der Mietsache; WasserschadenLeitsatz: 1. Entsteht im Obhutsbereich des (Gewerbe-) Mieters beim Mietgebrauch ein Schaden an der Mietsache (hier: Schaden durch das Ausströmen von Wasser aus einem Wasserhahn unterhalb eines Waschbeckens im Herren-WC), trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass er den Schaden nicht zu vertreten hat. 2. Das Fehlen eines Ablaufs im Boden eines Herren-WC in einem im Jahre 1910 errichteten Gebäude bedeutet weder einen Mangel der Mietsache noch begründet es ein Mitverschulden des Vermieters an einem Wasserschaden wegen eines offenen Wasserhahns.KG31.05.2010
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3 U 132/09 - Schadensersatzanspruch des Berechtigten hinsichtlich dem Verfügungsberechtigten ab 1. Juli 1994 zustehender Nutzungsentgelte; Mietzahlungsfreiheitsabrede zwischen Verfügungsberechtigtem und Nutzer; VerjährungLeitsatz: 1. Der Verfügungsbefugte macht sich wegen positiver Forderungsverletzung gem. § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB schadenersatzpflichtig, wenn ab dem 1. Juli 1994 entstandene Entgeltansprüche aus einem Nutzungsverhältnis infolge einer schuldhaft ordnungswidrigen Verwaltung erlöschen bzw. aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht mehr durchsetzbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 2001, V ZR 493/99, ZOV 2002, 89). Er ist weder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Nutzung eines mit Restitutionsansprüchen behafteten Vermögensgegenstandes entgeltlich erfolgt, noch muss er einen finanziellen Überschuss zugunsten des Restitutionsberechtigten erwirtschaften (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 2007, V ZR 257/06, ZOV 2007, 143). 2. Eine Absprache zwischen dem Verfügungsberechtigten und dem Nutzer eines mit Restitutionsansprüchen behafteten Anwesens über Mietzahlungsfreiheit gegen Gebäudeunterhaltung rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Vorwurf schuldhaft ordnungswidriger Verwaltung.OLG Brandenburg26.05.2010
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12 U 211/08 - Flächenberechnung; Quadratmetermiete; Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Netto-Grundfläche nach DIN 277Leitsatz: Haben die Parteien eines Gewerbemietvertrages die Höhe der Miete an die nach Fertigstellung endgültig aufzumessende Nettogrundfläche nach DIN 277 geknüpft, und sind sie bei Vertragsschluss davon ausgegangen, dass die gesamte in dem Gebäude nutzbare Fläche einschließlich der Flächen unter nicht tragenden Innenwänden die Netto-Grundfläche nach DIN 277 darstellt, so ist diese Fläche für die Höhe der an die Mietflache geknüpften Miete maßgeblich.KG17.05.2010
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8 U 17/10 - Schönheitsreparaturen in Geschäftsraummiete; Abweichung von bisheriger Ausführungsart nur mit Zustimmung des VermietersLeitsatz: Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mietvertrages über Geschäftsräume enthaltene Regelung, die dem Mieter die Verpflichtung zur Ausführung der Schönheitsreparaturen auferlegt und bestimmt, dass der Mieter nur mit Zustimmung des Wohnungsunternehmens von der bisherigen Ausführungsart abweichen darf, ist gemäß §§ 305 c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.KG17.05.2010
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I-24 U 46/10 - Zulässigkeit der Berufung; Auswirkungen der Verschmelzung der beklagten AG während des laufenden Berufungsverfahrens mit einer anderen GesellschaftLeitsatz: 1. Nach einer Verschmelzung zweier Gesellschaften tritt der Gesamtrechtsnachfolger kraft Gesetzes und ohne Zustimmungserfordernis des Gegners an die Stelle der bisherigen Partei. 2. Eine Berufung, in der die verschmolzene Gesellschaft fälschlich als Berufungsklägerin bezeichnet ist, gilt als namens der Rechtsnachfolgerin erhoben; der Fehler der falschen Namensbezeichnung ist durch schlichte Berichtigung des Rubrums zu beheben. 3. Auch wenn der Versicherungsnehmer grundsätzlich die Gefahr des über- oder unterversicherten Risikos trägt, treffen den Versicherer im Einzelfall Hinweis- und Beratungspflichten, zu beachten, wenn sich das versicherte Risiko vereinbarungsgemäß auf den vom Versicherungsnehmer nur schwer zu bestimmenden Versicherungswert 1914 bezieht.OLG Düsseldorf11.05.2010